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Unabhängigkeit des Entwicklungspolitischen Beirats

Dienstag, 12.05.2009

zu Drs. 19/2896

(Bericht des Europaausschusses über den SPD-Antrag Drs. 19/1470 Wiedereinrichtung des Entwicklungspolitischen Beirats)

 

Die bisher von CDU- und GAL-Fraktion vorgesehene Ausgestaltung der Stellung und der Befugnisse des Entwicklungspolitischen Beirats wird den Anforderungen der Materie nicht gerecht. Aufgabe des Beirats kann es nicht allein sein, zu Einzelfragen Bitten des Senats um Beratung nachzukommen. Anspruch an den Beirat muss sein, dass dieser auch aus eigener Initiative Themenfelder, Sachverhalte und Probleme aufgreift und Empfehlungen formuliert.

 

Die Bürgerschaft möge das Petitum des Berichts aus Drs. 19/2896 mit folgenden Änderungen beschließen:

 

„a) Ziffer 3 enthält folgende Fassung:

„Der Senat legt Schwerpunkte seiner entwicklungspolitischen Arbeit fest. Er lässt sich vom Rat gezielt zu diesen Themen beraten. Dem Rat ist es unbenommen, sich aus eigener Initiative weiterer Fragestellungen anzunehmen und den Senat insofern zu unterstützen. Der Rat legt in der Regel schriftliche fachliche Gutachten und Empfehlungen vor. Diese sind der Bürgerschaft in einer Mitteilung regelmäßig zur Kenntnis zu geben.“

 

b) Ziffer 4 wird wie folgt gefasst:

„Der Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik berichtet Senat und Bürgerschaft jährlich über die geleistete Arbeit.“