Zum Hauptinhalt springen

Verbesserung der Lehrerfortbildung für eine gelungene Inklusion

Donnerstag, 27.10.2011

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben seit dem Schuljahr 2010/11 das unmittelbare Recht, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine allgemeine Schule zu besuchen. Ein großer Teil der Kinder nimmt dieses Angebot an. Aus den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung (LSE) sind 2011/2012 nahezu alle Kinder der Jahrgänge 1 und 5 auf allgemeinbildenden Schulen angemeldet worden. Dies schafft neue Herausforderungen für die Lehrerinnen und Lehrer, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten. Das Gelingen von Inklusion hängt nicht allein an den Leistungen der Sonderpädagogen und der sozialpädagogischen Betreuung. Lehrer aller Schulformen und Lehrämter müssen mit der neuen Heterogenität umgehen und diese im täglichen Unterricht meistern. Dafür bedarf grundlegender Kenntnisse über sonderpädagogische Förderung und Unterrichtsdifferenzierung. Schulen, die bislang keine Integrationsklassen oder integrativen Regelklassen hatten, betreten unbekanntes Terrain. Sie sind auf die Unterstützung seitens ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen mit sonderpädagogischer Ausbildung angewiesen. Diese kann allerdings kein Ersatz für eine fundierte Schulung der bisherigen, eigenen Lehrkräfte sein. Um Sicherheit im Umgang mit der veränderten Situation zu erhalten und alle Schülerinnen und Schüler, behinderter wie nicht-behinderter, optimal unterrichten zu können, sollten für Lehrer aller Schulformen zügig Fortbildungen angeboten werden. Das Landesinstitut für Lehrerbildung (LI) muss Maßnahmen ergreifen, um diesen Weiterbildungsbedarf angemessen abzudecken.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, die Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) zügig anzupassen und dabei folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

1. Für die Abdeckung des kurzfristig erhöhten Fortbildungsbedarfs

a) ist im Rahmen der vorhandenen Ressourcen die Bereitstellung von ausreichend Trainern und Fortbildnern zur Abdeckung der Nachfrage sicherzustellen. Bei Bedarf ist auf Fachkräfte aus den Bildungszentren und externe Fachkräfte zurückzugreifen.

b) sind insbesondere für die Bereiche „inklusiver Unterricht“, „Arbeit im Team mit Sonderpädagoginnen und -pädagogen sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen“ und „Steuerung einer inklusiven Schule“ Angebote bereitzustellen.

2. Für die langfristige Verankerung der Inklusionsthematik in der Lehrerfortbildung

a) ist das Referat für Sonderpädagogik und Integration zu einem Referat für Inklusion weiterzuentwickeln. Dabei sind Kooperationsmöglichkeiten mit den weiteren bestehenden Referaten zu prüfen.

b) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuqualifizieren, um Inklusion als Regelaufgabe in allen Fortbildungsbereichen berücksichtigen zu können.

c) sind Fortbildungsangebote dahingehend auszubauen, dass insbesondere in den Bereichen Förderplanung und Unterrichtsentwicklung, Kooperation und Teamentwicklung sowie individuelle Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Inklusion an einzelnen Schulen Weiterbildungsmöglichkeiten bereitstehen.

d) soll die Möglichkeit für eine Einbeziehung von externen Partnern geprüft werden.