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Verbesserung der Pflege des Grüns an Straßen und der Straßengräben sowie schnellere Vergabe von Maßnahmen der Straßenunterhaltung

Mittwoch, 11.01.2017

Das sogenannte Straßenbegleitgrün ist in der Wahrnehmung der Bevölkerung ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Raums. Hierbei handelt es sich um die Straßenbäume, die angelegten Rasenflächen und die angelegten Gehölzflächen mit Spontanvegetation. Auch der Zustand der Ausstattungsgegenstände und Straßengräben ist für das Erscheinungsbild und die Funktion von erheblicher Bedeutung.

Für die Reinigung dieser Flächen sind die Anliegerinnen und Anlieger und in der Regel die Stadtreinigung Hamburg zuständig. Die gärtnerische Pflege der Vegetationsflächen und die Sicherstellung eines verkehrssicheren Zustands obliegen den Bezirken. Die Mittel hierfür bekommen die Bezirke durch Rahmenzuweisung oder im Rahmen von Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.

Eigenes Personal wird in den Bezirken in der Regel zur Pflege der Vegetation im Straßenraum nicht eingesetzt. Dieses Personal wird im Schwerpunkt mit der Beseitigung von akuten Gefahrenstellen beschäftigt. Pflegeleistungen des Straßenbegleitgrüns werden in der Regel vergeben.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen der vorhandenen Ansätze den Bezirken durch ergänzende Zuweisungen in Höhe von jährlich bis zu einer Million Euro die Durchführung von Maßnahmen zur Pflege des Straßenbegleitgrüns und von Straßengräben an Hauptverkehrs- und Bezirksstraßen zu ermöglichen, wenn dies auch nach Einsatz übertragener Mittel und Ausnutzung temporärer Minderbedarfe erforderlich ist,

2. die Anzahl der zugewiesenen Vertragsunternehmen zur bedarfsgerechten Vergabe von Aufträgen zur Durchführung von Maßnahmen der Straßenunterhaltung und Herrichtung von Überfahrten in Abstimmung mit den einzelnen Bezirken zu erhöhen, um zeitliche Verzögerungen und Engpässe bei der Auftragsvergabe und der Umsetzung von Maßnahmen zu vermeiden,

3. die Freigabe von Ermächtigungsüberträgen in den Bereichen Management des öffentlichen Raums der Bezirksämter im Verlauf des 2. Quartals eines Haushaltsjahres durchzuführen, um die Beplanbarkeit und Ausgabe der Mittel im jeweils laufenden Haushaltsjahr in ausreichendem Maße zu ermöglichen.

 

sowie
  • Martin Bill
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion