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Verbesserung des Bürgschaftsinstrumentariums zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Hamburg

Montag, 26.03.2012

Bürgschaftsgemeinschaften erfüllen als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Förderung mittelständischer Unternehmen indem sie sich gegenüber dem Gläubiger eines Kredit nehmenden Unternehmens verpflichten, bei Ausfall des Kreditnehmers die Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Hamburger Bürgschaftsgemeinschaft (BG) übernimmt im Jahr über 600 Bürgschaften mit einem Gesamtvolumen von fast 85 Mio. Euro. Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorhaben wie z.B. Investitionen von Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Finanzierungen von Betriebsmitteln, Bereitstellung von Avalen für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen sowie Existenzgründungen. Mit jeder übernommenen Bürgschaft tritt sie somit für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Hamburg ein. Die Stadt unterstützt die Bürgschaftsgemeinschaft u.a. – gemeinsam mit dem Bund – mit Rückbürgschaften.

Die BG übernimmt Ausfallbürgschaften bis zu maximal 80 Prozent der Darlehenssumme und maximal 1 Millionen Euro. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde diese Obergrenze im März 2009 auf maximal 2 Millionen Euro erhöht. Diese Anhebung war bis Ende 2010 befristet und wurde dann wieder auf 1 Millionen Euro abgesenkt.

In der Expertenanhörung des Ausschuss für Wirtschaft, Medien und Innovation zur geplanten Förder- und Investitionsbank wurde deutlich gemacht, dass die Anhebung ein sinnvoller Beitrag zur Lösung der Kreditklemme von kleinen und mittelständischen Unternehmen war. Angesichts der nach wie vor prekären finanziellen Situation vieler Unternehmen und vor dem Hintergrund der bald gültigen BASEL III-Regelungen erscheint es sinnvoll, erneut die Verbesserung des Bürgschaftsinstrumentariums anzugehen und so das erhöhte Bedürfnis an Absicherungen für Mittelstandskredite zu erfüllen und die Kreditversorgung der Unternehmen sicherzustellen.

Ein wichtiger Aspekt der Bürgschaftsvergabe ist neben dem Ziel, eine Kreditvergabe überhaupt erst zu ermöglichen, auch der Aspekt, dass die Reduzierung des Kreditausfallrisikos zu einem geringeren Kreditzins für das Unternehmen, das den Kredit erhält, führen kann und soll. Untersuchungen der BG während der Konjunkturkrise haben gezeigt, dass dieser Effekt tatsächlich vorhanden ist und vielen Unternehmen, die BG-Bürgschaften erhalten haben, sehr geholfen hat. Es ist wichtig, dass dieser Effekt bei der BG erhalten bleibt und auch bei Landesbürgschaften greift.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

1. sich auf Bundesebene für die Verbesserung des Bürgschaftsinstrumentariums durch eine Anhebung der Bürgschaftsobergrenze einzusetzen;

2. zu prüfen, ob und inwieweit die Bürgschaftsobergrenze in Hamburg erhöht werden kann;

3. mit Vertretern der Sparkassen, Volksbanken und Geschäftsbanken zu klären, inwieweit die Berücksichtigung von Ausfallbürgschaften der Stadt Hamburg Auswirkungen in den jeweils verwendeten Rating Tools der Banken haben, und damit die Preisbildung bei der Kreditvergabe der Banken an die zu fördernden Unternehmen positiv beeinflussen;

4. der Bürgerschaft bis zum 31.08.2012 über den Sachstand zu berichten.