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Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder („U-Untersuchungen“) wirksam mit einem System Früher Hilfen verbinden

Mittwoch, 26.10.2011

Für Kinder ist eine sehr gute medizinische Versorgung sicherzustellen. Kinder sind zudem vor Gefahren, Gewalt und Missbrauch zu schützen und vor Vernachlässigung zu bewahren. Ihr Grundrecht auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung und eine gesunde Entwicklung entsprechend der UN-Konvention von 1990 muss gesichert werden.

In allen Bundesländern, wie auch bereits in Hamburg, gibt es Initiativen und Programme zur Stärkung der Kindergesundheit, u.a. in Elternschulen, Gesundheitsprojekten in Schulen und Kindergärten. Dies spiegelt eine gestiegene öffentliche Verantwortung für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wider.

Hamburg hat – trotz anderslautender Ankündigungen CDU-geführter Senate seit 2006 – erst mit großer Verspätung und auch nur in begrenztem Umfang einen Modellversuch für ein verbindliches Einladungswesen zu den Vorsorgeuntersuchungen U6 und U7 eingeführt. Durch zeitliche Verzögerungen konnte das auf zwei Jahre befristete Hamburger Modellprojekt des CDU/GAL-Senats letztlich sogar erst im Herbst 2010 starten. Zu diesem Zeitpunkt hatten fast alle anderen Bundesländer längst gehandelt. Die Beschränkung auf zwei U-Untersuchungen ist - auch im Vergleich mit anderen Bundesländern – zudem einmalig. Gerade die notwendige Kombination der Vorsorgeuntersuchungen mit „Frühen Hilfen“ hätte die Einbeziehung weiterer U-Untersuchungen in das Einladungswesen nahegelegt.

In der Senatsanhörung des Gesundheitsausschusses zu diesem Thema hieß es am 01.12.2009 seitens der damaligen vom früheren Senator Wersich geleiteten Sozialbehörde (BSG), es werde „ein Abkommen mit Schleswig-Holstein geschlossen und dann werden die Eltern das erste Mal eingeladen circa im Mai 2010“ – und weiter: „Die zentrale Stelle, das ist Teil dieses Auftrags, machen wir zusammen mit Schleswig-Holstein, dort mit dem Landesfamilienbüro in Neumünster“ (vgl. Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz Nr. 19/19 zur Sitzung vom 01.12.2009). Dann musste der CDU-/GAL-Senat einräumen, dass sich der Start des Modellversuchs auf den Herbst 2010 verzögert (Drs. 19/6255). Damit war die gesetzliche Grundlage (in Kraft ab bereits 01.01.2010) nicht mehr zeitlich gleichlaufend mit dem tatsächlichen Beginn dieses zweijährigen Modellversuches, d.h. für die letzten rund neun Monate des Modellversuchs gibt es – von CDU und GAL zu verantworten – aufgrund der Startverzögerungen keine gesetzliche Grundlage.

 

Es gilt, das Verhältnis zwischen der eigenverantwortlichen Erziehung und Förderung durch die Eltern und der öffentlichen Intervention auszubalancieren. Rechtliche Regelungen und Programme setzen vorrangig auf Unterstützung und Förderung der Eltern, nicht auf Repressionen gegen die Eltern.

Hauptanliegen ist es, zu Eltern in schwierigen Lebenslagen Kontakt aufzunehmen, um ihre Elternkompetenzen zu stärken und sie in besonderen Problemlagen zu entlasten. In diesem Sinne müssen einerseits die Programme und Hilfsmaßnahmen möglichst vielseitig und nahe am Bedürfnis der Kinder orientiert sein, andererseits müssen die bestehenden Programme immer wieder im Hinblick auf deren Wirksamkeit überprüft werden.

Ein wichtiger Baustein für das frühe Erkennen gesundheitlicher Probleme sind die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Sie dienen in erster Linie der Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder gefährden. Sie können Risiken sichtbar machen, sind aber für sich allein kein zuverlässiges Instrument zum Erkennen einer Kindeswohlgefährdung.

Daher muss neben der Verbindlichkeit von Vorsorgeuntersuchungen eine enge Verknüpfung mit anderen Maßnahmen erfolgen, um einen möglichst frühen und wirksamen Zugang zu Familien mit Unterstützungsbedarf, insbesondere aber zu den betroffenen Kindern zu erhalten. Es gilt daher, neben den verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen ergänzend bzw. begleitend mittels Angeboten und Maßnahmen im Rahmen der Freiwilligkeit einen effektiven Zugang zu Kindern in schwierigen Lebensverhältnissen zu finden.

Mit den Erfahrungen aus anderen Bundesländern liegen inzwischen erste Erkenntnisse vor, die für die Etablierung einer vernünftigen, fachlich tragfähigen und hilfreichen Nutzung des verbindlichen Einladungswesens genutzt werden können.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

1. Die gesetzliche Grundlage für den verspätet gestarteten Modellversuch zum

Melde- und Einladungswesen für die U 6 und U 7 wird, wie vom Senat beantragt, verlängert, damit eine tatsächlich zweijährige Laufzeit des Versuchs gewährleistet ist.

2. Der Senat wird aufgefordert, auf der Grundlage erster Evaluationsergebnisse des Einladungs- und Meldewesens in Hamburg und Erfahrungen anderer Bundes-länder bis zur Vorlage des Haushaltsplanentwurfs 2013/14 ein Konzept zu ent-wickeln, das die Verbindlichkeit der U-Untersuchungen mit einem Netzwerk

Früher Hilfen verbindet.

Dabei sind neben den Eckpunkten aus der Drs. 19/4812 insbesondere die regionalen und zielgruppenbezogenen Unterschiede bei der Wahrnehmung der

U-Untersuchungen und die Möglichkeiten des Aufbaus und der Nutzung von Netzwerken früher Hilfen zu berücksichtigen.

Ziel aller Maßnahmen muss es sein, dass keinem Kind in Hamburg die Teilnahme an einer Vorsorgeuntersuchung vorenthalten wird.

3. Das Konzept ist der Bürgerschaft vorzulegen, über seine Umsetzung ist der

Bürgerschaft regelmäßig zu berichten.