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Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen stärken – Mehr Transparenz bei automatischen Bonitätsprüfungen durch Scoring-Algorithmen

Donnerstag, 28.03.2019

Bei Vertragsabschlüssen und Einkäufen – insbesondere im Internet – werden die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig ohne ihr Wissen einer automatischen Bonitätsprüfung unterworfen. Denn um Betrug zu verhindern, überprüfen Versandhändler ihre Kundinnen und Kunden genau. So kann es passieren, dass ein Kunde nicht auf Rechnung bestellen darf oder sogar die gesamte Order storniert wird. Onlinekundinnen und -kunden können dem Verfahren kaum entkommen. Denn von den 30 größten Onlineshops in Deutschland behalten sich 27 eine solche Bonitätsprüfung vor.

Größter Anbieter von Bonitätsprüfungen ist die Schufa Holding AG. Ohne Schufa-Auskunft ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben kaum noch vorstellbar: kein Handyvertrag, keine Mietwohnung, kein Bankenkredit, kein Zahlen auf Rechnung im Onlineshop. Aktuelle Recherchen haben allerdings ergeben, dass viele Menschen völlig unverschuldet zum Risiko erklärt werden.

Die der Bonitätsprüfung zu Grunde liegenden automatischen Scoring-Verfahren bewerten die Verbraucherinnen und Verbraucher neben Hard-Facts zur Zahlungsmoral auch anhand demographischer Daten wie zum Beispiel Wohnort und Name. Diese Daten sagen aber nichts über die individuelle Zahlungsfähigkeit aus und den Betroffenen können daraus ungerechtfertigte Nachteile entstehen, wenn z. B. Kredite oder Verträge abgelehnt oder teurer werden.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Scoring-Verfahren bei den Unternehmen zwar informieren, aber an der Onlinekasse erfahren sie weder, ob sie gescort werden, noch mit welchem Ergebnis. Man kann zwar bei den Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft anfordern, einen Anspruch auf detaillierte Erläuterungen zum Zustandekommen des Wertes, also die Beantwortung der Frage, welche Daten wie gewichtet werden, gibt es nach geltender Rechtslage jedoch nicht.

Angesichts der wachsenden Bedeutung algorithmenbasierter Konsumentenüberprüfungen reicht es nicht aus, die Richtigkeit der für den Scoringwert berücksichtigten Daten überprüfen zu können. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vielmehr Auskunft über Berechnung und Gewichtung der genutzten Merkmale erhalten. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte das Recht haben zu erfahren, welche wesentlichen Merkmale in die Berechnung der eigenen Bonität eingeflossen sind und wie diese gewichtet werden.

Im Hinblick auf die für das dritte Quartal 2019 angekündigten Ergebnisse der durch die Bundesregierung eingesetzten sogenannten Daten-Ethikkommission zum zukünftigen Umgang mit Algorithmen-basierten Verfahren erscheint ein Bericht des Senats zu Ende Januar 2020 sachgerecht. Auf diese Weise können die Ergebnisse der Untersuchung in den Bericht einbezogen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten,

1. wie und mit welchem Erfolg er sich bisher auf Bundesebene für ein besseres Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Auskunfteien und Scoring-Unternehmen sowie einen sachgerechten Umgang mit Algorithmen-basierten Verfahren eingesetzt hat und wie dabei auch die Transparenz der Gewichtung der zur Berechnung des Scoringwertes verwendeten Daten einbezogen wurde, und

2. wie er sich auch weiterhin für eine gesetzliche Klarstellung darüber einsetzt, welche Daten zur Berechnung eines Score-Wertes herangezogen werden dürfen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Dominik Lorenzen
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion