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Verbraucherschutz in den Quartieren verbessern

Freitag, 23.12.2016

Senat und Bürgerschaft haben den Verbraucherschutz in Hamburg konsequent weiterentwickelt und seiner Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend gestärkt. So konnte durch entsprechende Regelungen auf Bundesebene der bestehende Schwerpunkt der Verbraucherzentrale Hamburg der Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes durch eine Marktwächterfunktion ausgebaut werden. Der Senat hat die Grundförderung der Verbraucherzentrale Hamburg in seinem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2017 und 2018 um 50.000 Euro erhöht. Die Bürgerschaft hat mit dem Ersuchen aus Drs. 21/5077 der Verbraucherzentrale Mittel für einen barrierefreien Umbau ihrer Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Senat hat das Instrument eines Verbraucherschutz-Pegels zur Erfassung aktueller Beratungswünsche und Themen sowie damit verbunden einer Überprüfung der Schwerpunkte der Hamburger Verbraucherschutzpolitik umgesetzt.

Mit der Förderung eines quartiersbezogenen Verbraucherschutzes soll nun ein weiterer Schritt in Richtung eines Zugehens auf die Verbraucherinnen und Verbraucher getan und damit die „Komm-Struktur“ der Verbraucherschutzzentrale am bewährten Standort am Hauptbahnhof durch dezentrale Angebote der Verbraucherberatung in Stadtteileinrichtungen ergänzt werden, um insbesondere sozial Schwächere besser zu erreichen. Die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der Verbraucherberatung wird damit weiter verbessert.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Einzelplan 5, Aufgabenbereich 258 „Verbraucherschutz“ in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro für die Förderung dezentraler und quartiersbezogener Angebote der Verbraucherberatung bereitzustellen. Die Finanzierung soll aus der Produktgruppe 258.01 „Verbraucherschutz“ sichergestellt werden.

 

sowie
  • Christiane Blömeke
  • Martin Bill
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • René Gögge (GRÜNE) und Fraktion