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Verkehrliche Regelungen am Mühlenkamp – Anpassungen auf Grundlage der Evaluation gemäß Einigung mit der Volksinitiative (Drs. 21/73)

Dienstag, 31.01.2017

zu Drs. 21/7554

 

Auf Grundlage des Koalitionsvertrags von SPD und Grünen sieht das Arbeitsprogramm des Senats vor, das bestehende Bussystem Hamburgs weiter zu optimieren und zu modernisieren. Auch entlang der MetroBus-Linie 6 am Mühlenkamp wurden Maßnahmen umgesetzt, die zu einer hohen Verlässlichkeit für die Fahrgäste führen sollen und die durch eine möglichst ungehinderte Benutzbarkeit der Strecke weitere Kapazitätssteigerungen erlauben.

Mit Vertretern der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms“ haben sich SPD und Grüne in der Bürgerschaft in vielen Gesprächen intensiv ausgetauscht und einen Konsens erzielt. Entsprechend der getroffenen Einigung (Drs. 21/73) wurden u.a. die Umbaumaßnahmen am Mühlenkamp anhand mehrerer Kriterien nach Abschluss der Umbauarbeiten von Oktober 2015 bis Oktober 2016 evaluiert.

Im Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgte am 2. Dezember 2016 die Vorstellung der Evaluationsergebnisse zu den Maßnahmen am Mühlenkamp. Auch ein Vertreter der Volksinitiative erhielt Gelegenheit, eigene Positionen ausführlich darzustellen und damit die fachliche Diskussion im Ausschuss zu erweitern.

Die extern beauftragte unabhängige wissenschaftliche Evaluation kommt zu folgenden Ergebnissen:

• Das Wohngebiet östlich des Mühlenkamps wird um 15 Prozent des Verkehrs entlastet.

• Generell weisen alle Straßen im Untersuchungsgebiet – bis auf die Semperstraße –eine geringere Verkehrsbelastung auf als vor den Umbaumaßnahmen bzw. bleiben unter der genannten Grenze von durchschnittlich 10 Prozent Verkehrszunahme.

• Die relevanten Störereignisse konnten um 94 Prozent reduziert werden.

• Fahrtzeiteinsparungen von über 30 Sekunden werden stundenweise erreicht. Die durchschnittlichen Fahrtzeitverkürzungen betragen 25 Sekunden in Richtung stadteinwärts bzw. 20 Sekunden in Richtung stadtauswärts.

Unter dem Strich zeigt der Vergleich der Ergebnisse der Evaluation mit den Evaluationskriterien nach Ansicht des Senats und der Regierungsfraktionen, dass die Busbeschleunigung am Mühlenkamp ein Erfolg ist.

Gemäß Einigung dürfen alle provisorisch hergestellten Maßnahmen im Mühlenkamp „erst nach einer kriteriengestützten Testphase, einer transparenten Auswertung und einer neuerlichen Erörterung im zuständigen Ausschuss endgültig vollzogen werden“. In der Sitzung am 2. Dezember wurden dem Verkehrsausschuss neben der Evaluation auch verschiedene Handlungsoptionen zur Modifikation der Maßnahmen am Mühlenkamp aufgezeigt.

Das Linksabbiegeverbot in die Gertigstraße hat zu einer erheblichen Reduktion der Störereignisse am Mühlenkamp geführt. Erst durch dieses Verbot war es möglich, die Linksabbiegespur in den Poelchaukamp zu verlängern und damit Rückstaus zu vermeiden, die den Busverkehr erheblich behindert hatten. Die Senatsvertreter machten deutlich, dass sich das Linksabbiegeverbot bewährt hat und deshalb weiterhin aufrechterhalten und durch bauliche Maßnahmen unterstützt werden müsse. Im Einmündungsbereich vom Mühlenkamp in die Gertigstraße wurde dazu eine durch den Radschutzstreifen geteilte Insel mit Pfosten aufgebracht. Diese schützt Radfahrende und unterstützt in notwendiger Weise das geltende Linksabbiegeverbot. Daher soll diese Insel bestehen bleiben und hinsichtlich ihrer Erkennbarkeit und der Radverkehrsführung optimiert werden. Die Einhaltung des Abbiegeverbots soll durch flexible Klappbaken auf der Insel verbessert werden. Am Erhebungstag, dem 14. April 2016, wurden nicht „hunderte Autofahrer“, die trotzdem links abbiegen, gezählt, sondern 146. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sich rund 95 Prozent (der ursprünglich rund 2.800 Linksabbieger) an das Verbot halten. Gleichzeitig soll das Rechtsabbiegen von der Gertigstraße in den Mühlenkamp der Lieferverkehre für die Handwerker und Geschäfte in der Gertigstraße nicht behindert werden.

Ausgehend von den Evaluationsergebnissen, dem sonstigen Erfahrungsstand und unter Berücksichtigung der gefundenen Einigung aus Drs. 21/73 haben die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft mit Vertretern der Volksinitiative Gespräche aufgenommen, um eine Verständigung über die Auswertung der Evaluation und notwendige verkehrliche Maßnahmen zu erzielen. Auch wenn in zentralen Fragen der Evaluation die Bewertungen der beiden Fraktionen und der Volksinitiative nach wie vor weit auseinanderliegen, konnten einige Punkte des Entgegenkommens festgehalten werden, die in das nachfolgende Ersuchen eingeflossen sind. Die Vertreter der Volksinitiative haben vor diesem Hintergrund zugesagt, in der laufenden Legislaturperiode keine neue Volksinitiative, keine Volks¬petition und kein Bürgerbegehren zu diesem Gegenstand zu initiieren, soweit sich die Sachlage ausgehend von den Beschlusslagen nicht grundlegend ändert.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Folgende Maßnahmen zur weiteren Optimierung der verkehrlichen Situation im Bereich des Mühlenkamps in Winterhude werden durch den Senat umgesetzt bzw. geprüft:

 

1. Semperstraße

Um die Wirksamkeit der bestehenden Tempo-30-Regelung vor der Forsmannschule zu unterstützen, werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

• temporäre Geschwindigkeitsmessungen

• Aufstellen von Dialogdisplays

• temporäre Geschwindigkeitskontrollen

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Tempo-30-Regelung in der Semperstraße Richtung Mühlenkamp und Richtung Barmbeker Straße erweitert werden kann.

 

2. Trenninseln im Mühlenkamp zwischen Poelchaukamp und Gertigstraße

Die beiden Trenninseln im Mühlenkamp zwischen Poelchaukamp und Gertigstraße entfallen vollständig. Stattdessen wird eine doppelt durchgezogene Linie zur Trennung der Fahrbahnen eingerichtet und mit reflektierenden Markierungen versehen.

 

3. Einmündung Gertigstraße in den Mühlenkamp

Das Linksabbiegeverbot vom Mühlenkamp in die Gertigstraße wird aufrechterhalten. Die Verkehrsinsel soll modifiziert werden, um ihre Erkennbarkeit zu verbessern (z.B. durch Reflektoren). Dabei ist auch die Radverkehrsführung zu optimieren. Um die Einhaltung des Abbiegeverbots zu stärken, werden flexible Barken (z.B. Klapp-Barken oder Klapp-Poller) installiert.

 

4. Baumpflanzungen

Es wird geprüft, ob bis zu vier heimische Straßenbäume im Bereich des Mühlenkamps (prioritär) bzw. in davon abgehenden Seitenstraßen entlang der Fahrbahn möglichst in Abstimmung mit den Beteiligten vor Ort gepflanzt werden können. Sofern entsprechende Standorte ohne Nutzungskonflikte gefunden werden, sollen die Maßnahmen bis zum Frühjahr 2018 umgesetzt werden.

 

5. Gehweg am Mühlenkamp 8 bis 12

Um das regelwidrige Parken von Kfz auf Bereichen des Gehwegs am Mühlenkamp 8 bis 12 und die damit einhergehenden Behinderungen für den Fußverkehr und insbesondere Menschen mit Gehilfen oder Kinderwagen zu verhindern, soll dort die Installation entsprechender Poller geprüft werden (analog der Lösung vor den Häusern 14 bis 18).

 

6. Bordsteine an den Kreuzungen Mühlenkamp/Gertigstraße und Mühlenkamp/Poelchau-kamp

Zum weiteren Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum soll die Absenkung von Bordsteinen neben den taktilen Elementen an den Kreuzungen Mühlenkamp/Gertigstraße und Mühlenkamp/Poelchaukamp geprüft werden. Dies sollte in Kombination mit leicht erhöhten Bordsteinabschnitten für die Orientierung von seheingeschränkten Menschen verbunden werden.

 

7. Der Senat berichtet der Bürgerschaft im Rahmen der beschlossenen Berichterstattung zu den Fortschritten bei der Optimierung des Bussystems auch über den Sachstand bei den Ersuchen zu 1. bis 6.

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion