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Verkehrssicherheit: Ein Gläschen in Ehren – aber nicht am Steuer!

Donnerstag, 01.03.2007

Angesichts von knapp 1.000 Verkehrsunfällen, die die Verkehrsunfallstatistik 2005 für Hamburg auf Alkoholeinfluss im Straßenverkehr zurückführt und Erfahrungen, welche die letzten Jahre zeigen, wird deutlich, dass die Absenkung der so genannten Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille nicht ausreicht. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Reaktionsfähigkeit, die Sehfähigkeit und die Fähigkeit zur Entfernungseinschätzung bereits bei geringen Mengen von Alkohol erkennbar eingeschränkt sind. Im Straßenverkehr hat Alkohol deshalb auch in vergleichsweise geringen Mengen nichts zu suchen. Neben der verstärkten Verkehrsüberwachung mit Alkohol- und Drogenkontrollen bei Autofahrern sollte deshalb eine weitere Absenkung der Promillegrenze angestoßen werden.

Das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Alkoholverbot für Fahranfänger ist richtig, greift aber zu kurz. Zwar ist es in der Tat so, dass die Unfallgefahr besonders hoch ist, wenn Alkoholbedingte Einschränkungen mit mangelnder Fahrpraxis zusammen treffen. Jedoch steigt die Gefährdung für und durch Alkohol auch für langjährige Führerscheininhaber, deren Reaktionsgeschwindigkeit z.B. ebenfalls deutlich eingeschränkt wird. Zudem gibt es auch zahlreiche Gelegenheitsfahrerinnen und –fahrer, die zwar bereits seit Jahren einen Führerschein besitzen, aber ebenfalls über wenig Fahrpraxis verfügen.

 

Deshalb reicht die Initiative der Bundesregierung nicht aus, wenn sie ein absolutes Alkoholverbot lediglich für Fahranfänger anstrebt. Innensenator Nagel sprach sich entsprechend zu Recht im Rahmen des Aktionstags „Drugstop“ für „Nulltolleranz gegen Alkohol und Drogen am Steuer“ aus und verweist in diesem Zusammenhang seinerseits darauf, dass Alkohol und Drogen „leider auch weiterhin zu den Hauptunfallursachen, insbesondere bei den schweren Unfällen, bei denen Menschen verunglücken“ gehören. Die Konsequenz daraus kann eigentlich nur ein absolutes Alkoholverbot am Steuer sein, wobei Hustensaft oder Süßigkeiten mit Alkohol kein Problem darstellen sollten und deshalb eine Toleranzempfehlung von 0,2 Promille gelten sollte, wie es auch die Bundesregierung für Fahranfänger plant.

 

Da sicherlich auch zukünftig der Überwachungsdruck nicht so verstärkt werden kann, dass man jeden „Alkoholsünder“ erwischt, ist zudem das Problembewusstsein der Autofahrerinnen und Autofahrer und deshalb in Zusammenarbeit mit Hamburgs Fahrschulen der Bereich der Information und Prävention zu stärken.

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1. sich in einer Bundesratsinitiative für eine Ausdehnung des geplanten Alkoholverbots für Fahranfänger auf alle Autofahrerinnen und Autofahrer einzusetzen, um die Unfallursache Alkohol weiter minimieren zu können, so wie es uns andere europäische Nachbarstaaten vorgemacht haben. Dabei sollte eine Toleranzgrenze von 0,2 Promille angestrebt werden.

 

2. Präventionsmaßnahmen an Hamburgs Fahrschulen, wie sie mit dem Projekt „Mobil aber sicher“ gestartet wurde, flächendeckend auszuweiten.

 

3. kontinuierlich Autofahrer auf Alkohol- und Drogenkonsum zu testen und derartige Kontrollen auszubauen.