Zum Hauptinhalt springen

Verstetigung der Erhöhung der Regionalisierungsmittel

Donnerstag, 25.03.2021

Die Mobilitätswende ist ein zentrales Vorhaben im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN in Hamburg sowie in der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans (Drucksache 21/19200). Die Attraktivitätssteigerung des Schienenverkehrs und des restlichen ÖPNV ist zur Umsetzung dieses Ziels einer der maßgeblichen Bausteine. Hierfür sind erhebliche finanzielle Mittel notwendig, die u. a. mit einer Anschubfinanzierung im Haushaltsjahr 2020 (Drucksache 22/1021) vom Senat zur Verfügung gestellt wurden.

Die Finanzierung des ÖPNV-Ausbaus ist nun jedoch durch die COVID-19-Krise gefährdet. Der ÖPNV hat während der Corona-Maßnahmen im Jahr 2020 einen massiven Einnahmenverlust erlitten, der vor allem mit der Reduzierung der Fahrgastzahlen infolge von Kontaktbeschränkungen und Homeoffice zu begründen ist.

Mit dem „Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ (Bundestags-Drucksache 19/20057) hat der Bundestag diesem Umstand Rechnung getragen und im Sommer 2020 beschlossen, den ÖPNV mit einem Rettungsschirm zu unterstützen. Hamburg hat sich an der Erarbeitung dieses Konjunkturprogramms maßgeblich beteiligt und sich erfolgreich für die Erhöhung der Regionalisierungsmittel eingesetzt: 2,5 Milliarden Euro wurden für die Länder zusätzlich bereitgestellt, das bedeutet für Hamburg eine gesicherte Entlastung von rund 51,6 Millionen Euro (Drucksache 22/1568). Diese Mittel tragen maßgeblich dazu bei, dass die Ziele des Hamburger Senats zur Mobilitätswende im Bereich des ÖPNV trotz der finanziellen Ausfälle durch die Corona-Krise kurzfristig aufrechterhalten werden können. Es ist allerdings abzusehen, dass diese einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel nicht ausreichen wird. Mit den seit Jahresbeginn geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ist ein weiterer Einnahmenverlust im Jahre 2021 bereits jetzt absehbar; der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen prognostiziert einen Schaden von 3,6 Milliarden Euro. Darüber hinaus werden die langfristigen Folgen aus den jetzigen Einnahmedefiziten nicht von der einmaligen Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufzufangen sein. In ihrem Beschluss vom 26. Februar 2021 fordert die Verkehrsministerkonferenz, dass der Bund sich mit der Erhöhung der Regionalisierungsmittel um mindestens 1 Milliarde Euro im Jahr 2021 am Ausgleich der Einnahmeausfälle des ÖPNV beteiligt und so gleichzeitig sicherstellt, dass die Mobilitätswende weiter fortgeführt werden kann. Zu seiner finanziellen Verantwortung hat sich der Bund bereits bekannt. Darüber hinaus hat die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass sie bis Ende September 2022 ein Konzept für die weiteren Mittelbedarfe der Länder vorlegt und dass im selben Zeitraum die Länder Transparenz für die Verwendung der Regionalisierungsmittel schaffen.

Diese Initiative der Verkehrsministerkonferenz und die Arbeit des Hamburger Senats in dieser Hinsicht sowie das Bekenntnis des Bundes zu seiner finanziellen Verantwortung sind ausdrücklich zu begrüßen. Die Mobilitätswende darf als gemeinsames Ziel von Bund und Ländern nicht durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gefährdet werden. Eine nachhaltige Finanzierung ist dafür eine Grundvoraussetzung.

Die Bürgerschaft möchte daher den Senat ersuchen, in den Gesprächen mit dem Bund das Ziel, die Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis in das Jahr 2030 zu verstetigen, weiter nachdrücklich zu verfolgen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die in 2020 vorgenommene Erhöhung der Regionalisierungsmittel auch in den Folgejahren bis zum Jahre 2030 angemessen verstetigt wird.

 

sowie
  • der Abgeordneten Gerrit Fuß Filiz Demirel
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Miriam Putz
  • Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion