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Volksbegehren „Unser Hamburg – Unser Netz“

Dienstag, 13.12.2011

zu Drs. 20/2438

Die Forderung des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist, dass Senat und Bürgerschaft alle notwendigen und zulässigen Schritte unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen.

Die Bürgerschaft hatte im März 2011 den Senat mit der Drs. 20/78 beauftragt, ein Konzept für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und Fernwärme zu erarbeiten und dabei die Eckpunkte aus der Drs. 19/8178 zu berücksichtigen. Mit der Drs. 20/1229 „Klar zur Energiewende! Eckpunkte für eine Sichere, preiswerte und umwelt- sowie klimafreundliche Energieversorgung für Hamburg“ hatte die SPD-Fraktion ihre Forderungen hinsichtlich Fernwärme (Pkt. 12), zur Ertüchtigung der Netze und Nachfragesteuerung (Pkt. 19 bis 21) präzisiert sowie die Vorlage eines Konzeptes bis zum Jahresende 2011 eingefordert.

Der Senat hat jetzt ein Energiekonzept zur strategischen Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften vorgelegt. Danach beteiligt sich die Freie und Hansestadt mit je 25,1 Prozent an der

 Hamburger Netz GmbH (Gasnetz),

 der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH und

 der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH.

und schließt mit Vattenfall Europe AG sowie mit der E.ON Hanse AG jeweils einen Kooperationsvertrag zur

 zukunftsorientierten Strom- und Fernwärmeversorgung (Vattenfall) sowie

 zukunftsorientierten Gas- und Wärmeversorgung (E.ON).

Darin geht es unter anderem um:

1. Ersatz des Heizkraftwerks Wedel und der geplanten Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg nach Altona durch ein neu zu errichtendes hocheffizientes Gas- und Dampf-Kombikraftwerk (am Standort Wedel oder Stellingen) mit innovativer Integration von Energiespeichern;

2. Einspeisung, Speicherung und Integration erneuerbarer Energien;

3. Dezentralisierung in den Energienetzen;

4. Ausbau der Energienetze für energiepolitische Zukunftsprojekte wie smart grid, smart meter und e-mobility;

5. Ausbau und Optimierung der Fernwärmenetze;

6. Öffnung der Fernwärmenetze (Einspeisung und Durchleitung) – auch für industrielle Abwärme;

7. Schrittweise Umstellung der Anlagen auf emissionsarme Brennstoffe;

8. Investitionen in hocheffiziente dezentrale Erzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerke und virtuelle Kraftwerke;

9. Energetische Optimierung des (Schiffs-)Betriebs im Hafen und

10. Energiesparberatung und Steigerung des effizienten Einsatzes von Energie z.B. durch Lastmanagement.

Ferner sieht das Energiekonzept vor, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) in den nächsten sechs Jahren insgesamt bis zu 1,6 Mrd. Euro (im Wärmebereich bis zu 550 Mio. Euro, im Bereich Strom 960 Mio. Euro, im Bereich der E.ON Hansegruppe 120 Mio. Euro) investieren.

Insgesamt sollen durch diese Investitionen die CO2-Emissionen in Hamburg bis 2020 von der E.ON Hansegruppe um ca. 15 Prozent und von Vattenfall im Bereich Fernwärme um 27 Prozent jeweils gegenüber 2008 verringert werden.

In der Kooperationsvereinbarung werden die Kooperationspartner Vattenfall und E.ON darüber hinaus von der Freien und Hansestadt Hamburg auf gemeinsame Ziele einer gemeinwohlorientierten Energievorsorgung und die Umsetzung der Energiewende in Hamburg verpflichtet. Dabei messen die EVU dem Standort Hamburg unverändert einen hohen Stellenwert für die weitere Entwicklung in allen ihren Konzern-Geschäftsfeldern zu. Durch ihre Investitionen werden sie in erheblichem Umfang zur Wertschöpfung und damit auch zur Sicherung von Beschäftigung in Hamburg beitragen.

Die Inhalte der Kooperationsverträge entsprechend weitgehend den Eckpunkten der Drs. 19/8178 und den Forderungen Nr. 12, 19 bis 21 aus Drs. 20/1229. Die Umsetzung der bestehenden Verträge steht – sofern die Bürgerschaft zustimmt – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamtes.

Der Senat hat ein transparentes Entscheidungsverfahren durch die Bürgerschaft zugesichert. Alle Abgeordneten sollen Einsicht in die vertraglichen Grundlagen erhalten, um sich ein eigenes Bild von den Vertragsvereinbarungen zu machen.

Auch die Rechte der Volksinitiative werden gewahrt: Die Kooperationsvereinbarung wird wieder unwirksam, wenn der Volksentscheid über die Vorlage der Volksinitiative „unser Hamburg – unser Netz“ angenommen wird. In diesem Falle wären aber jahrelange Rechtstreitigkeiten insbesondere mit Vattenfall die Folge – mit ungewissem Ausgang und ohne (zeitnahe) Fortschritte bei der Energiewende.

Hinsichtlich der vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Klage der Stadt auf Feststellung der Wirksamkeit der Endschaftsregelung und auf Herausgabe von Daten haben sich die Stadt und Vattenfall verständigt, das Verfahren ruhen zu lassen. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid kann eine der Parteien auf eine Fortsetzung des Verfahrens hinwirken. Vattenfall wird darüber hinaus die erforderlichen Daten für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Netzkonzessionen herausgeben und ggf. ergänzen, wenn dies erforderlich sein sollte.

Angesichts der Tatsache, dass die Initiatoren beabsichtigen, ihre Vorlage zur vollständigen Übernahme der Energienetze in die Öffentliche Hand zum Zeitpunkt der Bundestagswahlen im Jahr 2013 zur Abstimmung zu stellen, würde über das weitere Verfahren eine lange Zeit Unklarheit herrschen. Dies ließe sich verhindern, wenn zeitnah abgestimmt werden könnte.

Für die SPD-Fraktion ist Kern der Vereinbarung die Umsetzung der Energiewende sowie die damit eng verbundene Verbesserung des Klimaschutzes. Die Stadt wird in dem jeweiligen paritätisch besetzten Aufsichtsräten sogar stärker als ihrem Anteil entsprechend vertreten sein. Ihr Mitbestimmungsrecht insbesondere in der Gesellschafterversammlung wird deutlich über das eines Minderheitsaktionärs hinausgehen – und insbesondere die Investitionsentscheidungen umfassen.

Davon abgesehen hält es die SPD Fraktion für erforderlich, über den Stand der Vertragserfüllung und alle vertragsrelevanten Fortschritte gegenüber Bürgerschaft und Öffentlichkeit umfassende Transparenz herzustellen. In diesem Zusammenhang bieten sich regelmäßige vierteljährliche Berichtspflichten des Senats gegenüber den zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüssen über den jeweiligen Sachstand der Umsetzung der Energiewende mit seinen Konsequenzen für den Klimaschutz in Hamburg an.

In diesem Kontext kann zudem überlegt werden, wann und in welcher Weise neben den beteiligten Unternehmen auch externe konzernunabhängige Expertinnen und Experten zur Beratung über die Fortschritte bei der Energiewende hinzugezogen werden, die den Vollzug der Energiewende aus ökonomischer, ökologischer und sozialorientierter Sicht bewerten und darüber jährlich einen Bericht vorlegen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Die Bürgerschaft möge

1. feststellen, dass der Senat mit dem nun vorgelegten Energiekonzept den Anforderungen der Bürgerschaft aus den Drs. 20/78, 19/8178 und den Punkten 12, 19 bis 21. der Drs. 20/1229 weitgehend entsprochen und einen gangbaren Weg aufgezeigt hat, den Gegensatz zwischen dem Anliegen der vollständigen Rekommunalisierung der Netze und der Ablehnung einer städtischen Beteiligung an den Energienetzen aufzulösen. Wichtige Gesichtspunkte des Grundanliegens der Volksinitiative sind mit dem Senatsvorschlag aufgegriffen worden;

2. die Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ bitten zu erwägen, von ihrem Recht aus Art. 50 Abs. 3 Satz 8 der Hamburger Verfassung Gebrauch zu machen, einen Volksentscheid zu diesen energie- und finanzpolitisch wichtigen Weichenstellungen bereits im Frühjahr 2012 zu ermöglichen und der Stadt und den Beschäftigten der betroffenen Unternehmen keine weitere Zeitverzögerung zuzumuten. Die Hamburgerinnen und Hamburger sollten schnellstmöglich entscheiden können, welchen Weg sie bei der Energiewende für unsere Stadt gehen wollen;

3. den Senat auffordern, im zuständigen bürgerschaftlichen Fachausschuss vierteljährlich – erstmalig nach Überweisung der vorliegenden Drucksachen – über den jeweiligen Sachstand der Umsetzung des Energiekonzepts mit seinen Auswirkungen auf die Bemühungen der Stadt zum Klimaschutz zu berichten, um eine enge Begleitung der Energiewende sicher zu stellen.