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Volksfeste bewahren – Bestandschutz für ältere Fahrgeschäfte mit hohen Sicherheitsstandards

Donnerstag, 28.05.2015

Volksfeste wie der DOM sind ein Stück Hamburger Tradition. Heute ist der Hamburger DOM das größte Volksfest des Nordens und lockt dreimal im Jahr an insgesamt 90 Tagen nicht nur Hamburgerinnen und Hamburger an, sondern auch eine Vielzahl von Gästen in die Stadt. Mit jährlich über 10 Millionen Besucherinnen und Besucher ist der DOM ein touristisches Highlight mit einer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für die Freie und Hansestadt Hamburg und für das vorwiegend klein- und mittelständisch strukturierte Schaustellergewerbe.

Die Attraktivität der Volksfeste und Märkte hängt eng mit der richtigen Mischung aus großen, kleinen, klassischen und modernen Fahrgeschäften und Unterhaltungsbetrieben zusammen. Die Familienfreundlichkeit der Volksfeste und Märkte soll genauso erhalten bleiben wie der hanseatisch-maritime Charakter. Daneben sind die Standorte der Volksfeste und Märkte für deren Attraktivität maßgeblich entscheidend.

Das bestehende Sicherheitskonzept für die Volksfeste und Märkte hat sich bewährt und soll, auch mit Hinblick auf die Attraktivität der Veranstaltungen und der Regelungen ver-gleichbarer Veranstaltungen in anderen Städten, laufend überprüft und angepasst werden.

Die meisten der derzeit im Betrieb befindlichen Anlagen sind nach alter Norm gefertigt und genehmigt. Deren Betreiber befürchten durch den Wegfall des Bestandsschutzes und die dadurch erforderlichen Erneuerungen der Ausführungsgenehmigung nach der neuen DIN Norm sehr hohe finanzielle Belastungen. Der wirtschaftliche Betrieb kleiner

und älterer Fahrgeschäfte, der in vielen Fällen eng mit der Fortführung des Schaustel-lergewerbes verbunden ist, steht damit in Frage.

Karussells und andere Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten fallen in Deutschland, als sogenannte „fliegende Bauten“ unter das Baurecht, womit bestimmte Regeln und Normen verbindlich sind. Diese unterscheiden sich maßgeblich von denen für feste Bauten. Die DIN EN 13814 wurde bundeseinheitlich aufgrund einer europäischen Richtlinie eingeführt und regelt die technischen Baubestimmungen für Fliegenden Bauten. Sie ersetzt damit die Regelungen der deutschen DIN 4112.

Bei jetzigen Überprüfungen der Anlagen werden die Bauteile nach Konformität mit der neuen europäischen Norm DIN EN 13814 begutachtet, auch wenn sie bei der Erstellung der Anlage nur für die damalige deutsche DIN 4112 ausgerichtet sein mussten. Eine hundertprozentige Einhaltung der neuen Kriterien wird für Altanlagen seitens der Bauaufsicht nicht verlangt. Dennoch sind die Kosten für die Erstellung eines Prüfberichts und die etwaigen geforderten Nach- und Umrüstungen für die Betreiber einer Anlage immens. Eine verminderte Betriebssicherheit ist für Altanlagen mit den Maßgaben der alten DIN 4112 nicht zu erwarten.

In den anderen europäischen Staaten wurde die Normierungsrichtlinie mit dem darin erhaltenden Bestandsschutz für alte Anlagen übernommen. In der deutschen Umsetzung wurde jedoch der Bestandsschutz für Altanlagen herausgenommen. Dieses wider-spricht den Maßgaben des Europäischen Komitees für Normung, wobei europäische Normen eins zu eins nach Inhalt und Struktur zu übertragen sind. Zwischenzeitlich haben die Verwaltungsgerichte in Hannover und München festgestellt, dass die Streichung des Bestandsschutzes rechtswidrig ist. Die Verunsicherung der Schausteller ist auch in Hamburg sehr groß.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen der Bauministerkonferenz eine bundeseinheitliche Regelung abzustim-men, die die rechtliche Voraussetzung für den Bestandsschutz alter Anlagen sicher-stellt, sofern keine neuerlichen Gefahrenmomente entdeckt werden und die Betriebssicherheit auch weiterhin gewährleistet ist. Technische Prüfungen und sonstige Auflagen sind auch weiterhin vorzunehmen;

2. die landesrechtlichen Normen dementsprechend anzupassen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Farid Müller
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge (GRÜNE) und Fraktion