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Volkspark behutsam weiter entwickeln statt vor der Wahl Fakten schaffen

Mittwoch, 06.02.2008

zu Drs. 18/7868

 

Der Volkspark ist mit seinem Waldbestand, seinen Frei- und Spielflächen, mit dem Dahliengarten und dem Schulgarten einzigartig in Hamburg, ohne dass dafür Eintrittsgeld gezahlt werden muss. Gerade dadurch erfüllt der Park eine wichtige soziale Funktion. Die Bevölkerung in den umliegenden Stadtteilen sieht und schätzt den Volkspark als grüne Lunge, als Park für Erholung und Naturerlebnis.

Eine behutsame Weiterentwicklung und eine verstärkte Nutzung durch den Sport kann gleichwohl einen positiven Effekt haben, in dem Sinne dass der Altonaer Volkspark für die Erholung, Freizeit und Sportnutzung auch neuer Nutzergruppen besser erschlossen werden kann. Dabei ist allerdings den Bedürfnissen der heutigen Nutzerinnen und Nutzer, die vorwiegend auch aus den umliegenden Stadtteilen kommen, sowie den vorhandenen naturräumlichen Qualitäten des Gartendenkmals Volkspark deutlicher Rechnung zu tragen, als dies durch den Entwurf eines „Masterplans Volkspark“ geschieht. Verbesserungsfähig sind im Volkspark Beschilderung, Öffentlichkeitsarbeit sowie ökologische Forstwirtschaft.

Darüber hinaus stehen im direkten Umfeld des Volksparks Veränderungen an, wie Pläne, nun doch einen Teil der Autobahn A 7 mit einem Deckel zu versehen und Überlegungen im Zuge der Errichtung einer Doppelrennbahn für Galopp- und Trabrennsport die Trabrennbahn Bahrenfeld aufzugeben, belegen. Solange in diesen Fällen aber keine Klarheit besteht, macht es keinen Sinn den Volkspark grundsätzlich zu überplanen. Eine Entscheidungsgrundlage könnte das Gutachten zur Entwicklung der Fläche der Trabrennbahn sein, welches der Senat aber trotz Zusage, es der Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen, nach wie vor unter Verschluss hält.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

1. Mit Blick auf die noch laufenden Prüfungen über die Länge des Deckels über die A 7 sowie die Unsicherheit über die Zukunft der Trabrennbahn spricht sich die Bürgerschaft dafür aus, zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich einen Grundsatzbeschluss über das Konzept der drei Entwicklungsmodule und deren räumliche Grenzen zu treffen . Alle übrigen Planungen sind bis zum Sommer 2008 auszusetzen. Die Bürgerschaft bekräftigt auch vor dem Hintergrund des einstimmigen Beschlusses der Bezirksversammlung Altona vom 31. Januar 2008 in diesem Zusammenhang erneut ihr Interesse an der Erstellung eines möglichst langen geschlossenen Deckels, der über das nach dem letzten Stand des Gutachtens der DEGES erreichten Stand hinausgehend durch den Einsatz städtischer Mittel verlängert werden soll.

2. Hinsichtlich der möglichen Verlagerung der Trabrennbahn Bahrenfeld hält die Bürgerschaft eine Nutzung des Areals für Sport (u.a. die geplante Soccerhalle und das Sportkompetenzzentrum), Freizeit und Grün/Naherholung für erstrebenswert. Dies würde den Nutzungsdruck auf andere Flächen erheblich verringern. Eine anderweitige Flächennutzung, wie z.B. Hochbauten für Wohnen und Gewerbe, scheidet mit Ausnahme einer straßenparallelen Bebauung an der Luruper Chaussee grundsätzlich aus. Für die Entscheidungsfindung der Bürgerschaft ist das entsprechende Fachgutachten der Firma Ernst & Young von großer Bedeutung. Die Bürgerschaft bedauert, dass es ihr bis heute immer noch nicht zur Verfügung gestellt worden ist.

3. Die Bürgerschaft lehnt die Errichtung von Hochbauten westlich des Hellgrundweges auf den ehemaligen Bornmoorwiesen ab. Soccerhalle und Sportkompetenzzentrum wären auf dem Gelände der aufzugebenden Trabrennbahn auch bei Arenenbetrieb erreichbar und hätten eine bessere Anbindung an die Innenstadt. Das Sportmuseum könnte auf der östlichen Seite des Hellgrundweges errichtet werden. Der Parkplatz Rot II soll entsiegelt und begrünt werden. Die hier geplante Parkpalette muss gestalterisch in die Landschaft eingebunden werden.

4. Die Luruper Feldmark soll als Relikt der ehemaligen Kulturlandschaft, sowie wegen ihrer Funktion als Teil des Freiraumverbundsystems und für den Natur-, Boden-, Wasser- und Klimahaushalt entsprechend dem Pflege- und Entwicklungsplan von 2000 in den Volkspark integriert werden.

5. Um in den umliegenden Wohngebieten eine übermäßige Belastung durch fließenden und ruhenden Besucherverkehr der im Altonaer Volkspark neu zu schaffenden Einrichtungen zu verhindern, ist vor Beginn der Bauarbeiten ein ausgereiftes Verkehrskonzept vorzulegen. Zentrale Elemente dieses Konzepts müssen auf eine Förderung der stadtverträglichen und umweltfreundlichen Verkehrsarten abzielen. Zur Verbesserung der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs sieht die Bürgerschaft die Wiederaufnahme der Stadtbahnplanungen und bis zu deren Umsetzung eine Verbesserung der Busverbindungen als wesentliche Elemente zur Erschließung der Angebote des Volksparks an.

6. Bisher war der Eintritt in den Volkspark kostenlos. Das soll auch so bleiben. Darüber hinaus ist jegliche Gebühr für den geplanten Jugendpark zu vermeiden, da Jugendliche, die z.B. aus einem sozial benachteiligten Gebiet wie Lurup (Lüdersring) kommen, dadurch unter Umständen von dessen Nutzung ausgeschlossen würden. Außerdem muss der Jugendpark personell ausreichend betreut werden – und zwar durch die öffentliche Hand.

7. Die Bürgerschaft hält die geplante „Plaza“ aus städtebaulichen und aus Kostengründen für entbehrlich.

8. Die Bürgerschaft sieht in der geplanten Führung der Trainingsstrecke für Rollsport um das Bornmoorwäldchen eine Beeinträchtigung der dortigen Naturruhezone und fordert eine Streckenführung im Einklang mit den Interessen des Naturschutzes.