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Vorfahrt für den Radverkehr

Dienstag, 23.04.2013

zu Drs. 20/7520

 

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt die Anordnung von Fahrradstraßen dort, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart darstellt. Zur Steigerung der Attraktivität des Radfahrens sollte daher mit Verkehrszählungen geprüft werden, ob auf Nebenstraßen, auf denen eine Veloroute verläuft, die Voraussetzungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen vorliegen und, soweit möglich, diese zur Fahrradstraße umzuwidmen.

Weiter wird der Radverkehr an Kreuzungen häufig noch gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr über die Straße geführt und muss die gleichen Rot- beziehungsweise Grünphasen nutzen wie der langsamere Fußgängerverkehr. Zwar gibt es vermehrt getrennte Ampelschaltungen. Für den motorisierten Verkehr sind unterschiedlich lange Grünphasen für Rad- und Fußgängerverkehr jedoch schwer zu überblicken, so dass diese Variante keine optimale Lösung ist. Besser ist es, den Radverkehr über Schutzstreifen auf der Fahrbahn über die Kreuzung zu führen. Die sogenannte „Berliner Lösung“ wird bereits modellhaft in Hamburg eingesetzt und soll regelhaft Verwendung finden.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. auf Nebenstraßen, auf denen eine Veloroute verläuft, Verkehrszählungen durchzuführen um zu prüfen, ob auf diesen Straßen der Radverkehr das vorherrschende Verkehrsmittel ist und ob die entsprechenden Straßen damit gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) als Fahrradstraßen in Frage kommen sowie anschließend infrage kommende Straßen als Fahrradstraße umzuwidmen. Die Bedürfnisse des motorisierten Verkehrs werden nach Prüfung entsprechend berücksichtigt.

2. an signalisierten Knotenpunkten nach Möglichkeit die sog. „Berliner Lösung“ umzusetzen, bei welcher der Radverkehr im Kreuzungsbereich über Schutzstreifen auf die Fahrbahn und dann fahrbahngleich über die Kreuzung geführt wird. Dabei müssen die Ziele der Klimastrategie und die Anforderungen der Busoptimierung gewahrt bleiben.