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Wahrnehmung der beteiligungsberechtigten Pflichten durch die Universität bei der Universität Hamburg Marketing GmbH

Mittwoch, 25.09.2013

Die Universität Hamburg Marketing GmbH (UHHMG) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Universität Hamburg (UHH). Gemäß Beteiligungsbericht ist die UHHMG als sogenannte Hochschulbeteiligung nach § 3 Absatz 9 Hamburgisches Hochschulgesetz weder eine mittelbare, noch eine unmittelbare Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern ausschließlich eine Beteiligung der Hochschule als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die UHHMG steht somit in direkter Verantwortung des Präsidiums der UHH.

Die Aufgabe der GmbH ist die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und der Aufbau eines eigenen Marketings für die Universität sowie die Vermarktung von Werberechten. Laut Beteiligungsbericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein weiteres Ziel die Verbesserung der Hochschulbindung der Studierenden und Absolventen.

Der Ausschuss für Öffentliche Unternehmen hat sich in zwei Sitzungen mit der UHHMG beschäftigt. Im Anschluss an diese Beratungen bleiben einige Punkte, u.a. hinsichtlich der Aktivitäten und Steuerung der Gesellschaft, der Ausübung der Aufsicht durch die zuständigen Gremien, der Ausübung der Geschäftsführung sowie hinsichtlich bestehender Risiken, klärungsbedürftig. Zu nennen wären:

1. Im Verlaufe ihres Bestehens hat sich die UHHMG verschiedene zusätzliche Geschäftsfelder erschlossen, bei denen nicht eindeutig ist, ob diese mit dem ursprünglichen Unternehmenszweck kompatibel sind. Außerdem gibt es offenbar für die einzelnen Geschäftsfelder zwischen der UHH und der UHHMG keine Zielvereinbarungen.

 

2. Hinsichtlich der neuen Geschäftsfelder ist nicht klar, ob deren Aufbau mit Hilfe der Einnahmen aus der Monopolstellung bei der Vermarktung der Flächen und Räumlichkeiten der Universität finanziert wurden und damit u.U. beihilferechtlich bedenklich sind.

 

3. Es entstand der Eindruck, dass das Unternehmen insgesamt relativ unabhängig von den Aufsichtsgremien und dem Gesellschafter agiert. Jahresüberschüsse werden regelmäßig thesauriert. Dies wird mit Risiken begründet, über die weder in den Jahresabschlüssen durch den Geschäftsführer, noch von den Wirtschaftsprüfern hinreichend berichtet wird. Auch die Protokollerklärung zu diesem Thema blieb schlank und vor allem inhaltlich weit hinter den Erwartungen aufgrund der Ankündigungen der Universitätsvertreter im Ausschuss Öffentliche Unternehmen zurück.

 

 

 

4. Anstellungsverträge wurden entgegen den unternehmensinternen Regelungen nicht dem Aufsichtsrat im notwendigen Umfang zur Zustimmung vorgelegt.

 

5. Es entstand der Eindruck, dass die Kontrolle dieses öffentlichen Unternehmens durch den Alleingesellschafter Universität bzw. den Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht immer in dem erforderlichen Umfang wahrgenommen wurde.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. darauf hinzuwirken, dass der Gesellschafter eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des o.g. Unternehmens vornimmt, sowie prüft ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und der gebotenen Wirtschaftlichkeit geführt wurden, sowie über die Risiken des Geschäftsbetriebs und die Gründe für deren Ausklammern aus den der Bürgerschaft vorgelegten Abschlüssen aufklärt.

 

2. zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass es für alle Geschäftsfelder Zielvorgaben zwischen der UHHMG und der Universität gibt und diese auch eingehalten werden;

 

3. zu prüfen, welche Einsparpotentiale bei Ausstattung, Mieten, Personal sowie Sachmitteln vorliegen und diese entsprechend umzusetzen;

 

4. darauf hinzuwirken, dass eine Gewinnabführung bis auf 150.000 Euro an die Universität Hamburg stattfindet und die Erträge aus der Vermarktung der öffentlich finanzierten Gebäude auch der Hochschule und den Studierenden zu Gute kommen ;

 

5. sicherzustellen, dass im Jahresabschluss – wie bei anderen öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg auch – eine Übersicht aufgenommen wird, die wiedergibt, welche Punkte des Hamburg Corporate Governance bisher noch nicht umgesetzt wurden und aus welchem Grund;

 

6. über die Ergebnisse der vorgenannten Punkte der Bürgerschaft bis zum 31. März 2014 zu berichten.