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Weiter für Verbesserungen im Mieterschutz eintreten – Mietpreisbremse für Hamburg zügig einführen!

Mittwoch, 24.09.2014

Die jahrelange Untätigkeit der Vorgängersenate hat zu einer deutlich angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt in Hamburg geführt. Die Folge waren und sind zum Teil deutlich steigende Mieten. Daher war es überfällig, dass in Hamburg endlich wieder vermehrt neue und bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Der Erfolg dieser Politik ist überall in Hamburg sichtbar, seit 2011 wurden über 35.000 Baugenehmigungen erteilt, alleine letztes Jahr über 6.400 neue Wohnungen fertiggestellt, jährlich öffentliche Mittel für den Bau von 2.000 Sozialwohnungen abgerufen. Bis zu einer spürbaren Entspannung des Wohnungsmarktes müssen aber in den nächsten Jahren insgesamt weitere 40.000 - 50.000 Wohnungen gebaut werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage war und ist daher wichtig, Mieterinnen und Mieter sowie Mietsuchende vor drastischen Mietpreissteigerungen in Hamburg zu schützen. Daher war es konsequent, dass Hamburg als zweites Bundesland in Deutschland die Mietpreiserhöhungsmöglichkeiten bei Bestandsmietverträgen (die sogenannte Kappungsgrenze) von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt hat. Diese Regelung findet aber keine Anwendung bei neuen Mietverträgen. Gerade aber bei diesen Mietverträgen kam und kommt es aufgrund der Nachfragesituation zu erheblichen Mietpreissteigerungen von teilweise 30-50 Prozent gegenüber auslaufenden Mietverträgen. Die Vorgänger-Bundesregierung von CDU/CSU und FDP sahen hier jahrelang trotzdem keinen Handlungsbedarf. Leidtragende dieser Politik waren vor allem die Wohnungssuchenden in den Großstädten Deutschlands. Es war daher wichtig, dass die neue Bundesregierung von CDU/CSU und SPD die Einführung einer sogenannten Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag vereinbart hat und sich nach längeren Verhandlungen nunmehr auf eine Einführung im Jahr 2015 verständigt haben. Das SPD-geführte Justizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet, der zudem die Hamburger Initiative zur Neuregelung der Maklercourtage aufgreift, sodass zukünftig der Makler immer vom Auftraggeber bezahlt werden muss. Dies ist in der Regel der Vermieter und nicht der Mieter und führt damit ebenfalls zu einer Entlastung von Mietsuchenden.

Die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse sehen vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich nur noch um maximal 10 Prozent übersteigen darf. Die Regelung ist auf 5 Jahre befristet. Damit der dringend benötigte Wohnungsneubau nicht beeinträchtigt wird, sind Neubauten hiervon ausgenommen. Diese machen aber nur einen Teil des Gesamtwohnungsbestandes aus.

Mit den für 2015 geplanten in Kraft tretenden Regelungen zur Mietpreisbremse sollen – analog zu den Regelungen der Kappungsgrenze – die einzelnen Bundesländer ermächtigt werden, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse einzuführen. Wie schon bei der Absenkung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten im Jahr 2013 muss es daher das Ziel sein, dass Hamburg dieses Mieterschutzinstrument nach vorherigem Dialog mit den Akteuren des Bündnisses für Wohnen zeitnah in Form einer Verordnung einführt. Hinsichtlich des Geltungsbereiches und auch aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität sind die bisherigen Regelungen zum Mieter- und Wohnraumschutz in Hamburg zu berücksichtigen, wonach die Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt insgesamt als angespannt eingestuft wurde und wird.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Einführung der Mietpreisbremse zeitgerecht und nach Beratung mit dem Bündnis für das Wohnen so vorzubereiten, dass diese möglichst zeitgleich zum Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Voraussetzungen in Hamburg im Verordnungswege umgesetzt werden kann,

2. die Bürgerschaft über den Inhalt der beschlossenen Verordnung in Kenntnis zu setzen,

3. die Auswirkungen der Mietpreisbremse durch die zuständige Fachbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Wohnen zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluation sind der Bürgerschaft vorzulegen.