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Weiter Verbesserungen im Mieterschutz – Eine neue Verordnung für die Begrenzung von Mieterhöhungen erlassen (Kappungsgrenzenverordnung)

Mittwoch, 30.05.2018

Auf Beschluss der Bürgerschaft hat der Senat 2013 dafür gesorgt, dass in Hamburg

Mieten für Wohnraum innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen

dürfen. Grundsätzlich gilt bundesweit eine Kappungsgrenze von 20 Prozent, die

gesenkt werden kann, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen

zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer

Gemeinde besonders gefährdet ist. Die Landesregierungen sind ermächtigt, diese

Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu

bestimmen (§ 558 Absatz 3 BauGB).

Aus diesem Grund haben SPD und GRÜNE in der Hamburgischen Bürgerschaft mit

dem Beschluss Drs. 21/11853 bereits dafür gesorgt, dass das Zweckentfremdungsverbot

für Wohnraum weiter besteht, um sicherzustellen, dass Eigentümer Wohnraum

beispielsweise aus Erwägungen der Gewinnmaximierung nicht anderen als Wohnnutzungen

zuführen.

Die bestehende Kappungsgrenzenverordnung zur Einschränkung von Mieterhöhungen

war auf fünf Jahre befristet und tritt mit Ablauf des 31. August 2018 außer Kraft.

Mit Erlass einer neuen Kappungsgrenzenverordnung soll für Mieterhöhungen weiterhin

hamburgweit eine Beschränkung auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gelten.

Diese wichtige Begrenzung der möglichen Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge

ergänzt weitere Maßnahmen von SPD und GRÜNEN. Ziel des aktiven Mieterschutzes

war und ist es, durch eine Vielzahl von Maßnahmen Mieterinnen und Mieter

vor Verdrängung und überhöhten Mieten zu schützen.

So wurde die Zahl der Gebiete mit Sozialen Erhaltungsverordnungen deutlich erhöht.

Inzwischen sind rund 190.000 Menschen vor Luxusmodernisierungen, Umwandlungen

von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulativen Verkäufen kompletter Wohngebäude

geschützt, zuletzt mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen für Gebiete in

Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd und in der nördlichen Neustadt. Im Prüfverfahren

befinden sich derzeit zudem Altona-Nord und Eilbek. Ziel der Verordnungen ist

es, den Verdrängungseffekten in besonders begehrten Stadtteilen entgegenzuwirken

und weitere Verluste von günstigem Wohnraum einzudämmen, um bewährte Bewohnerstrukturen

dieser Quartiere zu schützen.

Drucksache 21/13247 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Mit der Mietpreisbremse darf bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in

Hamburg die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete

zuzüglich 10 Prozent angehoben werden.

Das Bestellerprinzip bei Maklercourtagen für die Vermittlung von Mietwohnungen

senkt die Kosten für Mieterinnen und Mieter bei einem Umzug erheblich.

Dieses Gesamtpaket für den aktiven Mieterschutz steht neben dem erfolgreichen

Wohnungsbau in Hamburg. Wir haben dafür gesorgt, dass seit 2011 über 40.000

Wohnungen gebaut wurden. Der Neubau muss attraktiv und mit mitwachsender Infrastruktur

fortgeführt werden und der Mieterschutz muss weiter verbessert werden.

Ansonsten käme es zu wesentlich höheren Mietsteigerungen und Tausende von

Hamburgerinnen und Hamburgern müssten fortziehen, weil sie die Miete in dieser

Stadt nicht mehr bezahlen könnten. Ein solches Szenario ist mit unseren Vorstellungen

einer sozial gerechten Stadt unvereinbar.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. von der Verordnungsermächtigung aus § 558 Absatz 3 BGB Gebrauch zu

machen und für die Freie und Hansestadt Hamburg als Gemeinde festzustellen,

dass die Voraussetzungen gegeben sind, um die Grenze für Mieterhöhungen

innerhalb von drei Jahren von 20 auf 15 Prozent abzusenken und damit einen

Beitrag zur Dämpfung der Mietpreishöhe leisten zu können, und

2. diese Verordnung zum 1. September 2018 für die gesetzliche Höchstgrenze von

fünf Jahren in Kraft treten zu lassen.

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion