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Weitere personelle Stärkung der Gerichte

Mittwoch, 14.12.2016

Im Koalitionsvertrag haben die den Senat tragenden Fraktionen bekräftigt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaft angemessen ausgestattet sein müssen. Die Entwicklung der Arbeitsbelastung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften soll demnach im Hinblick auf Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Veränderungen in der Komplexität der Verfahren stets beobachtet und bei Handlungsbedarf darauf reagiert werden. Dementsprechend wurde das Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik bereits um drei Kammern und sechs Servicekräfte verstärkt, sowie mit der Drucksache 21/1425 ein zentraler Stellenpool eingerichtet und das Sozialgericht um drei Richterstellen und drei Servicekräfte personell verstärkt.

Die in den letzten Monaten wieder angestiegene Zahl der Asylverfahren deutet jedoch auf eine zunehmende Belastung des Verwaltungsgerichts hin, die durch die bereits ergriffenen Maßnahmen nicht aufgefangen wird. Das Verwaltungsgericht ist bei den Eingängen im Asylbereich abhängig von dem Entscheidungsverhalten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)/Außenstelle Hamburg. Mit dieser Außenstelle steht das Gericht in ständigem Kontakt, um sich frühzeitig auf künftige Entscheidungen einstellen zu können. Eine informelle Anfrage des Gerichts bezüglich der Eingangszahlen hat ergeben, dass der Bestand beim BAMF/Außenstelle Hamburg immer noch erheblich ist, zum 30.09.2016 waren es rund 13.000 Verfahren. Von diesen Verfahren wird erfahrungsgemäß ein nicht unerheblicher Teil einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Darüber hinaus wirkt sich die Entwicklung auch auf die Sozialgerichtsbarkeit aus. Die Anzahl der Streitigkeiten in Angelegenheiten nach dem SGB II nimmt dort stetig zu. Der Zuwachs wird zunehmend auch mit der Entwicklung im Bereich der Flüchtlinge mit Bleiberecht in Zusammenhang stehen.

Diese Zahlen machen deutlich, dass die bereits vorgenommenen Verstärkungen nicht ausreichend sind, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Um die zu erwartenden Mehrbelastungen beim Verwaltungsgericht und den Anstieg sozialrechtlicher Streitigkeiten personell und organisatorisch bewältigen zu können, soll der bereits eingerichtete Stellenpool deshalb um weitere 5 Richterstellen ergänzt werden. Diese sollen vorrangig dem Verwaltungsgericht zur Bewältigung von Belastungsspitzen zur Verfügung stehen und danach auch zur Entlastung des Sozialgerichts herangezogen werden können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Zur prioritären Bearbeitung der Mehrbelastungen bei den Asylverfahren am Verwaltungsgericht und am Sozialgericht, wird der Stellenplan im Einzelplan 2 – Justizbehörde – Aufgabenbereich 233 wie folgt ergänzt:

5 Stellen Richterin/Richter R 1

nachrichtlich:

5 Stellen Tarifbeschäftigte E 6

2. Im Einzelplan 2, Aufgabenbereich 233 „Steuerung und Service“ werden in der Produktgruppe 233.03 „Zentraler Ansatz JB“

? für das Haushaltsjahr 2017 der Ansatz im Kontenbereich „Personalkoste“ um 780.000 Euro und der Ansatz im Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ um 97.000 Euro erhöht.

? für das Haushaltsjahr 2018 der Ansatz im Kontenbereich „Personalkosten“ um 804.000 Euro und der Ansatz im Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ um 97.000 Euro erhöht.

Im Gegenzug wird zur Finanzierung im Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“,

- im Kontenbereich „Personalkosten“ der Planwert um 780.000 Euro im Haushaltsjahr 2017 und der Planwert um 804.000 Euro im Haushaltsjahr 2018 abgesenkt,

- im Kontenbereich „Sonstige Kosten“ der Planwert in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 um jeweils 97.000 Euro abgesenkt.

 

sowie
  • Dr. Carola Timm
  • Farid Müller
  • Antje Möller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion