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Weiterentwicklung und Fortsetzung der Förderprogramme zum „Wohnen für Studierende und Auszubildende“

Mittwoch, 04.11.2015

Die vier Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ umfassen die Fördergebiete „Veddel“, „Wilhelmsburg“ (Reiherstiegviertel), „Hamburg-Süd“ (Phoenix-Viertel, Berta-Kröger-Platz, Marckmannstraße) und „Mümmelmannsberg“. Ziel der Förderrichtlinien ist es neben der Versorgung von Studierenden und Auszubildenden mit günstigem Wohnraum insbesondere, einen Beitrag zur Mischung der Bewohnerstruktur zu leisten und damit in Ergänzung zu anderen Stadtteilentwicklungsmaßnahmen die Wohnquartiere zu stabilisieren.

Die subventionierte Mietbelastung beträgt in den Fördergebieten „Veddel“ und „Wilhelmsburg“ für Studierende und Auszubildende 210 Euro. In den Fördergebieten „Hamburg-Süd“ und „Mümmelmannsberg“ betragen die Wohnkosten 224 Euro, was dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für die Unterkunft von Studierenden entspricht. Der laufende monatliche Zuschuss errechnet sich aus der Differenz zwischen der mietvertraglich geschuldeten Miete und den in der Förderrichtlinie vorgesehenen Wohnkosten. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank übernimmt außerdem für den Förderzeitraum Ausfallbürgschaften als Mietsicherheit. Daneben darf für den Förderzeitraum von den förderberechtigten Mietern keine Mietsicherheit verlangt werden.

Um auch zukünftig Studierende und Auszubildende mit günstigem Wohnraum versorgen zu können, sollte die Förderrichtlinie „Wilhelmsburg“ nicht im Dezember 2015 auslaufen, sondern – wie bereits im Juli 2014 die Förderrichtlinie „Veddel“ – bis zum 31.12.2017 verlängert werden. Zudem sollte die Förderrichtlinie „Hamburg-Süd“ einheitlich auch bis zum 31.12.2017 verlängert werden. Die Förderung ist dort derzeit bis zum 31.08.2017 begrenzt. Da die Förderprogramme vorausschauend bei den Haushaltsansätzen für den Doppelhaushalt 2015/2016 berücksichtigt wurden, müssen für den laufenden Haushalt keine zusätzlichen Haushaltsmittel eingeworben werden. Bei einer Beibehaltung der Förderung kann mit geringem Einsatz von Fördermitteln daher ein wohnungs- und stadtentwicklungspolitisch hoher Mehrwert erhalten bleiben.

Im Gegensatz zur Förderrichtlinie „Wohnen für Studierende und Auszubildende auf der Veddel“, für die aufgrund des homogenen Wohnungsbestandes keine Kappungsgrenze gilt, darf derzeit bei Neuvermietung in den Fördergebieten „Wilhelmsburg“, „Hamburg-Süd“ und „Mümmelmannsberg“ eine Kappungsgrenze von 6,80 Euro Nettokaltmiete/m² nicht überschritten werden. Um dem allgemeinen Anstieg des Mietenniveaus Rechnung zu tragen und damit mehr Wohnungen zur Vermietung an Studierende und Auszubildende im Rahmen der Förderrichtlinien in Betracht kommen, sollte die bestehende Kappungsgrenze auf 7,00 Euro Nettokaltmiete/m² angehoben werden. Zukünftig sollten sich die Kappungsgrenzen der Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ an den übrigen Förderrichtlinien der Wohnraumförderung orientieren und regelmäßig angepasst werden.

Die vier Förderrichtlinien werden derzeit unterschiedlich stark nachgefragt. Um die Nachfrage im Fördergebiet Harburg zu erhöhen, sollte das Fördergebiet „Hamburg-Süd“ um das in der Nähe zur Technischen Universität Hamburg-Harburg mit ca. 6.400 Studierenden gelegene RISE-Gebiet „Neuwiedenthal – Rehrstieg“ erweitert werden. Die Vermieterstruktur in „Neuwiedenthal – Rehrstieg“ ist von großen Wohnungsunternehmen und Ge-nossenschaften geprägt. Insgesamt beträgt der Mietwohnungsbestand in dem Gebiet ca. 4.400 Wohnungen. Davon sind ca. 2.000 Wohnungen im Wohnungsbestand von SAGA GWG.

Im Fördergebiet Mümmelmannsberg findet aktuell keine Förderung in Form eines Zuschusses statt. Grund ist die geringere Markt-Bruttowarmmiete im Vergleich zur Brutto-Warm-Zahllast. Die Zielgruppe profitiert ausschließlich von der Ausfallbürgschaft der IFB. Daher sollte im Fördergebiet „Mümmelmannsberg“ die Brutto-Warm-Zahllast gesenkt wer-den, um eine Förderung zu ermöglichen.

Für die Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende auf der Veddel“ und „Hamburg-Süd“ gilt seit 2006 eine gesonderte Freistellungsregelung, nach der Sozialwohnungen in diesen Gebieten ohne Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins an Studierende und seit 2012 an Auszubildende bzw. entsprechende Wohngemeinschaften vergeben werden können. Die Freistellungsregelung für diese Gebiete ist befristet bis zum 31.12.2015 und sollte ebenfalls bis zum 31.12.2017 verlängert werden.

Da die vier Förderrichtlinien am 31.12.2017 auslaufen, sollte im Frühjahr 2017 der Umfang der Nutzung festgestellt und eine Verlängerung der Förderrichtlinien geprüft werden. Außerdem sollten in der Zwischenzeit zeitnah weitere Gebiete, die für eine Erweiterung der Fördergebiete in Betracht kommen könnten, einer Prüfung unterzogen werden (z.B. das RISE-Gebiet Steilshoop).

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

der Senat wird ersucht,

1. die Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende in Wilhelmsburg“ und „Hamburg-Süd“ bis zum 31.12.2017 zu verlängern;.

2. die Kappungsgrenze der Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende in Wilhelmsburg“, „Hamburg-Süd“ und „Mümmelmannsberg“ mit Wirkung ab dem 01.01.2016 von 6,80 Euro auf 7,00 Euro Nettokaltmiete/m² anzuheben und zukünftig eine Anpassung der Kappungsgrenze wie bei den anderen Förderrichtlinien der Wohnraumförderung vorzunehmen;

3. das Fördergebiet der Förderrichtlinie „Wohnen für Studierende und Auszubildende in Hamburg-Süd“ mit Wirkung ab dem 01.01.2016 um das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung „Neuwiedenthal – Rehrstieg“ zu erweitern;

4. die subventionierte Miethöhe im Fördergebiet „Mümmelmannsberg“ mit Wirkung ab dem 01.01.2016 so zu senken, dass abhängig von der Markt-Bruttowarmmiete eine Zuschusshöhe von ca. 50 Euro pro Person erreicht wird;

5. die Freistellungsregelung zur Vergabe von Sozialwohnungen ohne Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins für Studierende und Auszubildende in den Fördergebieten Veddel und Hamburg-Süd bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Von der Freistellung künftig ausgenommen sein sollen Sozialwohnungen mit einer Bindung zur Vergabe an anerkannt vordringlich Wohnungssuchende;

6. im Frühjahr 2017 im Rahmen einer möglichen Verlängerung der Förderrichtlinien über 2017 hinaus eine Überprüfung der Wirkung dieser Maßnahmen vorzunehmen;

7. weitere Wohngebiete wie das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Steilshoop dahingehend zu prüfen, ob sie für eine Förderrichtlinie „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ in Frage kommen;

8. das Angebot der Förderrichtlinien bei Studenten und Auszubildenden über die Ansprache von Institutionen wie dem Studierendenwerk, studentischen Hochschulgremien, der Handwerks- und der Handelskammer und Gewerkschaften bekannt zu machen.