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Wiedereinsetzung eines Untersuchungsausschusses „Elbphilharmonie“

Dienstag, 19.04.2011

Im Jahr 2010 hatten das Ausmaß der Kostensteigerung, die widersprüchlichen Angaben zu Termin- und Kostensicherheit sowie die fragwürdigen Entscheidungen des ehemaligen Senats in kritischen Phasen der Realisierung der Elbphilharmonie eine intensive Untersuchung und Aufklärung der Hintergründe des Projekts durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erfordert. Gegenstand der Untersuchung sollten vor allem die Planungen und die Vertragsgestaltung, die Mängel und die Fehler, die zu Planungsänderungen, Verzögerungen, Vertragsanpassungen und Mehrkosten beigetragen haben, sowie das Verhalten der Stadt im Baukonflikt mit Generalplaner und Generalunternehmer sein.

Durch die vorzeitige Beendigung der 19. Wahlperiode konnte der Untersuchungsausschuss seine Arbeit nicht zu Ende bringen. Der vom Untersuchungsausschuss vorgelegte Sachstandsbericht (Drs. 19/8400) kommt in der Einleitung zu seinem dritten Teil („Bewertung“) vor diesem Hintergrund zum Ergebnis: „Die bisherigen Untersuchungen bleiben (...) aufgrund des sehr überschaubaren Zeitraums der Untersuchungstätigkeit weit hinter einer umfassenden Aufklärung zurück.“ Mit Drs. 19/8674 hatte die alte Bürgerschaft am 9. Februar 2011 der neuen Bürgerschaft mehrheitlich empfohlen, „die Tätigkeit der Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Elbphilharmonie mit Beginn der nachfolgenden Legislatur fortzusetzen“. Diese Empfehlung wird mit nachfolgendem Antrag auf Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses aufgegriffen. Es besteht weiterhin die Notwendigkeit die oben genannten Fragen zu untersuchen – auch um die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

„Gemäß Artikel 26 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg setzt die Bürgerschaft einen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag ein, den Umgang des Senats mit dem Bauprojekt Elbphilharmonie zu untersuchen. Zu untersuchen ist das Verhalten der Behörden, Ämter und Stellen der Stadt und der politisch Verantwortlichen auf Senatsseite sowie der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen, wie z. B. der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) und der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG (Bau KG). Der Untersuchungsausschuss soll klären, worin die Ursachen der Kostenentwicklung für die Stadt liegen, ob Parlament und Öffentlichkeit zutreffend informiert wurden, wer für die Kostenentwicklung bzw. die Information von Parlament und Öffentlichkeit auf Senatsseite verantwortlich ist und welche Maßnahmen oder Vorkehrungen künftig zu treffen sind, um bei großen Bauprojekten eine hinreichende und wahrheitsgemäße Entscheidungsgrundlage für das Parlament zu schaffen, eine gute Projektsteuerung sicher zu stellen und unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu Lasten der Stadt zu verhindern.

Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern (SPD-Fraktion 6, CDU-Fraktion 2, GAL-Fraktion 1, FDP-Fraktion 1, Fraktion DIE LINKE 1).

Als mögliche Ursachen der Kostenentwicklung sind einschließlich ihrer Darstellung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit unter anderem zu untersuchen:

- Eintritt der FHH in die Rechte des Architektenvertrages an Stelle der Projektvorgesellschaft Philharmonie Hamburg GbR (PPH),

- Terminpläne für die Realisierung und ihre wesentlichen Zwischenschritte,

- Vorgaben für und Entstehung der Machbarkeitsstudie,

- Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe des Auftrags zum Bau der Elbphilharmonie an einen Generalunternehmer,

- Vorbereitungen, Verhandlungen, Prüfungen und Beratungen im Zusammenhang mit der Entstehung der planerischen Grundlage und der Ausgestaltung des Vertragswerkes zur Realisierung des Projekts Elbphilharmonie,

- Beteiligung und Verantwortung für die Darstellung des Planungsstandes, des Vertragswerks und eines Pauschalfestpreises gegenüber der Bürgerschaft,

- Zusammenarbeit von ReGe, Bau KG, Senat, Behörden, Generalunternehmer und Generalplanern,

- Personelle Ausstattung der ReGe, der Bau KG und der zuständigen Stellen auf Senatsseite einschließlich der Verwaltung,

- Gründe für die Verlagerung der Zuständigkeit für das Projekt von der Senatskanzlei auf die Baubehörde und von dort auf die Kulturbehörde sowie die Folgen dieser Änderungen in der Behördenzuständigkeit für das Projekt,

- Projektsteuerung und Controlling des Projekts durch ReGe, Bau KG und die jeweils verantwortlichen Stellen auf Seiten der FHH,

- Fachliche Zuständigkeiten und Verantwortung für das Projekt auf Seiten des Senats, der Senatskanzlei und in der Verwaltung,

- Beteiligung des Ersten Bürgermeisters sowie die von ihm direkt oder mittelbar veranlassten Maßnahmen und Schritte,

- Behandlung von Projektänderungsmeldungen, Baubehinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen seitens des Generalunternehmers durch die ReGe, die Bau KG, die Senatsseite bzw. die verantwortlichen Stellen auf Seiten der Stadt,

- Verhalten und Strategie der ReGe, der Bau KG, der politisch Verantwortlichen auf Senatsseite und der zuständigen Stellen auf Seiten der Stadt im Baukonflikt mit dem Generalplaner und dem Generalunternehmer,

- Mehrkosten gegenüber den in Drs. 18/2570 dargestellten Kosten,

- Vorbereitungen, Verhandlungen, Prüfungen und Beratungen im Zusammenhang mit der Entstehung und Ausgestaltung der Nachträge 1 bis 4 einschließlich möglicher Handlungsalternativen für die Stadt und

- Vereinbarkeit der Nachträge 1 bis 4 mit der Landeshaushaltsordnung

- Informationen des Senats an die Bürgerschaft über die Entwicklung der Elbphilharmonie

- Beauftragung, Begutachtung und Kontrolle der Dienstleistung Dritte.

 

sowie
  • der Abgeordneten Jens Kerstan
  • Anja Hajduk
  • Antje Möller
  • Olaf Duge
  • Dr. Eva Gümbel (GAL) und Fraktion der Abgeordneten Katja Suding
  • Thomas Sönke Kluth
  • Anna von Treuenfels
  • Robert Bläsing
  • und Martina Kaesbach (FDP) und Fraktion der Abgeordneten Dora Heyenn
  • Christiane Schneider
  • Norbert Hackbusch
  • Heike Sudmann
  • Mehmet Yildiz (LINKE) und Fraktion