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Wir schaffen das moderne Hamburg: Wohnungsbau, Mieterschutz, Stadtentwicklungsimpulse – erfolgreiche Stadtentwicklungspolitik im Sinne einer sozial gerechten, lebenswerten und bezahlbaren Metropole fortsetzen!

Mittwoch, 11.01.2017

Angesichts der hohen Attraktivität Hamburgs, der hohen Lebensqualität in der Metropole und der starken Wirtschaftskraft entscheiden sich immer mehr Menschen für ein Leben in Hamburg. Unabhängig von der Zahl nach Hamburg geflüchteter Menschen ist die Einwohnerzahl in den letzten Jahren deutlich angestiegen und wird auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Hamburg wird auch künftig eine pulsierende, innovative, lebendige Stadt sein. Das ist gut so, denn dadurch erwachsen viele Chancen, die schrumpfende Regionen nicht haben. Die Zuwanderung von studierwilligen und Beschäftigung suchenden jungen Menschen sowie schutzsuchenden Menschen nach Hamburg erzeugt jedoch ebenso wie die Versäumnisse der Vergangenheit im Wohnungsbau einen außergewöhnlichen Druck auf den Wohnungsmarkt.

Für eine spürbare und dauerhafte Entspannung auf dem Wohnungsmarkt müssen deshalb Anstrengungen im Neubau noch über Jahre in hohem Maße fortgesetzt werden.

Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Wohnraum muss es in noch stärkerem Umfang die Aufgabe sein, insbesondere den wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu decken.

Wir wollen, dass unsere Stadt allen Menschen eine Perspektive bietet – bei der Bildung, in der Arbeitswelt, im Ruhestand und vor allem im Bereich des Wohnens. Auch hier muss Hamburg weiter vorn bleiben und dem Thema bezahlbare Stadt oberste Priorität einräumen.

Der Hamburger Senat hat durch sein engagiertes Wohnungsbauprogramm nicht nur die Zahl der insgesamt fertiggestellten Wohnungen in den letzten Jahren deutlich erhöht, sondern hat die Stadt mit über 29.000 Fertigstellungen von 2011 bis 2015 auch bundesweit an die Spitze geführt.

Auch durch das bundesweit beachtete und sehr erfolgreiche Bündnis für das Wohnen zwischen Stadt und Wohnungswirtschaft, dem Vertrag für Hamburg mit den Bezirken und einer Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus konnten wichtige Voraussetzungen und Verbesserungen geschaffen werden. Beide Vereinbarungen wurden jetzt erneuert und gelten bis 2020. Zusammen bilden sie die Grundlage, um den erfolgreichen Wohnungsbau der letzten Jahre in Zukunft nicht nur fortsetzen, sondern die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erheblich ausbauen zu können. So wurde die Zielzahl von 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr – statt wie bisher 6.000 – nun auch in die Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken aufgenommen.

Den geförderten Wohnungsbau hat Rot-Grün nochmal um 50 Prozent von 2.000 auf 3.000 Wohnungen pro Jahr deutlich gesteigert. Erstmals werden auch wieder Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende in Programmen für spezifische Zielgruppen wie junge Menschen, Obdachlose oder Haftentlassene errichtet. Für diese Wohnungen gibt es einen großen Bedarf und wir werden in den nächsten Jahren die Versorgung Stück für Stück verbessern.

Um zusätzliche Anreize zu schaffen, erhalten die Bezirksversammlungen für ihre wichtige Arbeit in den Stadtteilen nun für jede genehmigte Wohnung ohne Begrenzung eine Prämie von 250 Euro. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus sichergestellt. Außerdem hat der rot-grüne Senat durch rund 50 zusätzliche Stellen in den bezirklichen Bau- und Planungsbereichen auch die personellen Voraussetzungen für die Ausweitung des Wohnungsbauprogramms geschaffen.

Diese hohe Kraftanstrengung mit über 65 Prozent mehr Baugenehmigungen und 50 Prozent mehr geförderten Wohnungen zeigt, dass bezahlbarer Wohnraum und damit der Erhalt Hamburgs als Metropole für alle weiterhin im Zentrum der Politik von SPD und Grünen in der Bürgerschaft stehen.

 

Sozial vielfältige Stadt auch beim Wohnungsneubau als wichtiges Ziel: Die Stadt muss bezahlbar bleiben

Wie keine andere Großstadt Deutschlands hat sich Hamburg bewusst dafür entschieden, nicht nur die Zahl der Wohnungsneubauten deutlich zu erhöhen, sondern auch dafür zu sorgen, dass nicht nur Eigentumswohnungen gebaut werden. Senat und Bezirksämter streben an, mindestens 10.000 Wohnungen pro Jahr zu genehmigen und in Projekten mit Mietwohnungsneubau einen Anteil von 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen zu erreichen.

Hamburg bekennt sich damit auch beim Wohnungsneubau klar zur sozial vielfältigen Stadt. Um dieses zu gewährleisten, machen Senat und Bezirke bei der Vergabe von Flächen und der Erteilung von Baugenehmigungen klare Vorgaben und überwachen diese Zielgrößen konsequent.

Gleichzeitig werden vom Senat seit 2011 Jahr für Jahr erhebliche Fördermittel für den Bau von neuen Sozialwohnungen bereitgestellt, die auch insgesamt erfolgreich abgerufen wurden. 2011 wurde die Zahl der geförderten Wohnungen von 1.200 auf 2.000 erhöht. Für 2017 bis 2020 wurde im aktuellen Haushaltsplanentwurf die Zahl der geförderten Wohnungen auf 3.000 sehr günstige Neubauwohnungen pro Jahr mit einer Nettokaltmiete von 6,30 Euro/qm um weitere 50 Prozent erhöht. Hinzu kommen neue Bindungen durch geförderte Sanierungen im Bestand. Für die Wohnraumförderung werden 2017 knapp 140 Millionen Euro und 2018 155 Millionen Euro aus dem Haushalt bereitgestellt.

Diese Politik zeigt Wirkung: Der Anteil fertiggestellter Sozialwohnungen steigt überall in der Stadt deutlich an. So konnte die Zahl an Fertigstellungen mit 5.500 Sozialwohnungen in den vergangenen drei Jahren nahezu verdoppelt werden.

Hamburg hat im vergangenen Jahr mehr Sozialwohnungen pro Einwohner gebaut als jedes andere Bundesland. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt liegt Hamburg mit einem über sechsmal größeren Wert von 114 geförderten Wohnungen pro 100.000 Einwohner weit vorn. Mit großem Abstand folgen Nordrhein-Westfalen mit 31 und Berlin mit 29 Wohnungen.

Diese Zahlen machen das enorme Engagement deutlich, mit dem in Hamburg bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Wir steuern die zur Verfügung stehenden Bundesmittel und eigene Haushaltsgelder mit hoher Priorität in den Sozialwohnungsbau und setzen wie auch beim Wohnungsbau insgesamt bundesweit Standards.

Die ausgewogene Verteilung von öffentlich gefördertem Wohnraum über das gesamte Stadtgebiet sowie eine gute Grünflächenversorgung sind uns ein wichtiges Anliegen.

Genauso wichtig ist uns die soziale Mischung und die Vielfältigkeit des Wohnens in den Quartieren. Baugemeinschaften werden regelhaft gefördert und bei allen Stadtentwicklungsprojekten integriert. Die besondere Form der Kleingenossenschaften fördern wir zudem durch verbesserte Kredit- und Eigenkapitalmöglichkeiten. Diesen Bereich wollen wir explizit stärken.

Wir werden außerdem Lösungsmodelle für die alternativen Wohnprojekte der 80er und 90er Jahre erarbeiten, um sie in 2017 für die Zukunft absichern zu können.

Studentisches Wohnen und Wohnen für Auszubildende wollen wir als ein tragendes Element vielfach über die Stadt in die Quartiere einbinden. Mehrere Neubauten wurden bereits fertiggestellt. Private Initiativen zur Errichtung von studentischem Wohnen und Wohnen für Auszubildende können jederzeit durch das umfassende Förderprogramm mit 30-jähriger Mietpreisbindung realisiert werden, und Investoren werden ausdrücklich aufgefordert, hier aktiv zu werden.

Im Vertrag für Hamburg wurde zwischen Senat und Bezirken vereinbart, dass die Bezirke eine im Verhältnis zu den erteilten Baugenehmigungen ausgewogene Anzahl an sozial geförderten Wohnungen möglichst im gesamten Bezirksgebiet berücksichtigen sollen. Der Senat unterstützt die Bezirke dabei durch die Konzeptausschreibung geeigneter Grundstücke. Hierbei soll insbesondere auch der Wohnraumbedarf für vordringlich Wohnungssuchende berücksichtigt und eng in die Quartiersentwicklung mit einbezogen werden. Rot-Grün setzt sich für eine heterogene Mischung ein, die die Geflüchteten, die Wohnungs- und Obdachlosen und Menschen mit vielfältigen sozialen Problemlagen in das Stadtleben integriert.

Mit dem Rahmenprogramm der integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) stabilisieren wir Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf. Wir erweitern die geförderten Gebiete in Eidelstedt, Billstedt, Harburg und am Mittleren Landweg. Den Wohnungsbau für Geflüchtete haben wir im Sommer gemeinsam mit der Volksinitiative und den Bürgerinitiativen weiterentwickelt und auf ein hohes Maß an sozialer Mischung ausgerichtet. Auch mehrere dieser neuen Quartiere werden von RISE-Maßnahmen begleitet, um bestmögliche Integrationsvoraussetzungen zu schaffen.

Als weiterer Aufgabenschwerpunkt bleibt für Rot-Grün weiterhin zu überprüfen, ob die aktuellen wohnungspolitischen Instrumente, die das Wohngeld, das Mietrecht und die Wohnungsbauförderung betreffen, verändert oder durch geeignete Programme ergänzt werden sollten, damit Menschen mit niedrigen Einkommen besser vor Verdrängung geschützt werden können.

In der jüngsten Vergangenheit wurden zahlreiche Hebel zum Mieterschutz in Bewegung gesetzt. Hierzu zählen die Absenkung der Kappungsgrenze, die Einführung des Besteller-Prinzips bei den Makler-Courtagen, die Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes, die Verlängerung der Kündigungssperrfristverordnung, die deutliche Zunahme von Stadtquartieren mit sozialer Erhaltungsverordnung und zuletzt die Einführung der Mietpreisbremse durch die rot-grüne Koalition.

Zur Schaffung von günstigem und gleichzeitig qualitativ vollwertigem Wohnungsbau hat der Senat Initiativen für Mietpreisbindungen im Rahmen von Konzeptvergaben und zur Stärkung des seriellen Bauens gestartet. Die Bürgerschaft hat in diesem Jahr ein Pro-gramm zum so genannten Effizienz-Wohnungsbau beschlossen. Dieses Verfahren soll aufzeigen, wie Wohnraum in guten energetischen Standards auch mit Mietpreisen von 8 bis 9 Euro pro Quadratmeter realisierbar ist. Diesen Beweis wollen wir antreten. Es hat sich gezeigt, dass die Frage der energetischen Standards nicht zwingend zu Baukosten-steigerungen führen muss, sondern dass dieses Problem ein vielschichtiges ist. Bei-spielsweise wurde zur Senkung der Baukosten und damit der Mieten die Stellplatzverordnung für Kraftfahrzeuge im Wohnungsbau ausgesetzt. Die Kosten für Tiefgaragenplätze gerade im Inneren der Stadt, wo viele Menschen kein Auto haben bzw. haben wollen, verursachten oftmals hohe Mieten, ohne dass die Tiefgaragen genutzt wurden. Über die umfangreichen Erfahrungen in diesem Zusammenhang soll der Bürgerschaft berichtet werden.

 

Stadtentwicklung zwischen innerer Verdichtung und Siedlungserweiterung

Wie im Bündnis für das Wohnen vereinbart, sollen weiterhin Projekte der Innenentwicklung und die Verdichtung von älteren Siedlungen eine hohe Priorität haben. Hierdurch kann Wohnungsbau in guten Lagequalitäten entwickelt und es können die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen genutzt werden. Dazu kann auch die Schaffung von Wohnraum durch gegebenenfalls noch nicht erfolgte Aufstockungen und Dachgeschossausbauten bei Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit einen Beitrag leisten. Dies wurde zuletzt im Konsens von Senat und Bürgerschaft mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ und in mehreren Bürgerverträgen bekräftigt. Der verstärkte innerstädtische Wohnungsneubau ist durch die „Qualitätsoffensive Freiraum“ des Senats zu flankieren.

Um dem für den Wohnungsneubau notwendigen Flächenbedarf auch langfristig nachkommen zu können, ist es unerlässlich, das bisherige Konzept der Innenentwicklung „Mehr Stadt in der Stadt“ durch das Konzept „Mehr Stadt an neuen Orten“ zu ergänzen. Nachverdichtung allein wird nicht ausreichen, um den Bedarfen an Wohnraum gerecht zu werden. Mit den Projekten in Allermöhe, Wilhelmsburg und Billstedt setzen wir behutsam die Stadterweiterung dort um, wo sie planrechtlich vorgesehen ist und sinnvoll in die Siedlungsentwicklung integriert werden kann, ohne Naturräume wie die Vier- und Marschlande oder die Grünen Ringe zu beeinträchtigen.

Mit dem NaturCent schaffen wir zudem ein Instrument, welches die Qualitäten in den bestehenden Grünanlagen und Bereiche maßgeblich verbessern wird.

SPD und GRÜNEN ist es dabei wichtig, dass neben den Chancen, die in der Nachverdichtung hinsichtlich der Aufwertung von Quartieren bestehen, die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der urbanen Stadtbereiche berücksichtigt werden und bewusst Baulücken und Grünbereiche erhalten werden, wo dies städtebaulich angemessen und zum Erhalt des lebenswerten Umfelds geboten ist.

 

Aktiver Wohnraumschutz

Der Wohnraumschutz, der Missbrauch von Wohnraum für Ferienwohnungen und die Bekämpfung des Wohnungsleerstands sind wichtige Bestandteile der rot-grünen Wohnungspolitik. Es ist schlichtweg unsozial, in Zeiten starker Wohnungsknappheit vorhandenen Wohnraum dauerhaft unvermietet zu lassen oder durch unerlaubte gewerbliche Nutzungen dem Wohnungsmarkt zu entziehen. Um die Wohnungssituation in Hamburg nachhaltig zu verbessern, muss nicht nur der Wohnungsneubau angekurbelt, sondern auch der vorhandene Wohnungsbestand wirksam geschützt werden. Illegale Ferienwohnungen müssen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, andauernde Leerstände gehören beseitigt.

Daher wurde 2013 ein neues Wohnraumschutzgesetz beschlossen, das viele wirksame Neuregelungen enthält, wie die Pflicht zur Zwischenvermietung bei längeren Leerstandszeiten. Die Gesetzesnovelle machte Leerstände wieder anzeigepflichtig und verkürzte die Dauer erlaubter Leerstände von sechs auf vier Monate. Verstöße gegen das Wohnraumschutzgesetz können nun mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem wird auch der Versuch von Zweckentfremdungen schärfer verfolgt, etwa über ein Werbeverbot für die Vermietung rechtswidriger Ferienwohnungen. Die Bezirke können zukünftig einen Treuhänder mit der Vermietung beauftragen, wenn der Eigentümer trotz Bußgeldzahlungen nicht bereit oder in der Lage ist, Wohnraum wieder einer Nutzung zuzuführen.

Da die SAGA GWG als städtisches Wohnungsunternehmen hier eine besondere Vorbildfunktion hat, wurde erheblich in ihren Wohnungsbestand und das Wohnumfeld investiert und modernisiert und damit der Wohnungsleerstand beachtlich abgebaut.

2012 wurde der Wohnraumschutz zeitlich befristet verstärkt. Zwei Beschäftigte wurden zusätzlich für die Bearbeitung von Hinweisen auf die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen für die am meisten betroffenen Bezirke Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord eingesetzt. Durch ihr intensives Vorgehen gegen die rechtswidrige Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung leisten die Bezirksämter über die betreffenden Einzelfälle hinaus auch präventive Arbeit.

Für außendienstliche Ermittlungen, Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und die Zusammenarbeit mit der bezirklichen Bauprüfdienststelle liegt die Kompetenz eindeutig bei den Bezirken. Eine Zentralisierung der Aufgabenwahrnehmung oder auch nur eine „zusätzliche“ Koordinierung wäre nicht zweckmäßig.

Zur Situation des Leerstands heißt es im CBRE-empirica-Leerstandsindex (Dez. 2015): „Der Abbau von Leerstandsreserven hat in der jüngsten Vergangenheit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes geleistet. In den prosperierenden Wachstumsregionen sind diese Reserven nun aber ausgeschöpft: Diese Märkte brauchen daher noch dringlicher als bisher den Neubau.“ Hamburg hat mit lediglich 0,7 Prozent die mit Abstand niedrigste Leerstandsquote im Geschosswohnungsbau aller Bundesländer und liegt auch im Städtevergleich gemeinsam mit München und Frankfurt auf den vordersten Plätzen.

Außerdem ist nicht jeder Leerstand eine Zweckentfremdung und nicht jede gewerbliche Nutzung rechtswidrig. Dies gilt für kurzfristigen Leerstand beim Wechsel von Mietern und umfangreiche Modernisierungs- und Neubauprojekte genauso wie z.B. für einen Arzt, der seit 30 Jahren eine ehemalige Erdgeschosswohnung als Praxis nutzt.

Dennoch ist es geboten, alle bestehenden Potenziale zur Bereitstellung von Wohnraum zu nutzen.

Ein spezieller Aspekt sind die Regelungstatbestände zwischen Denkmalschutz und Wohnraumschutz bei leerstehenden denkmalgeschützten Wohngebäuden. Dem bewussten „Leerstehenlassen“ denkmalgeschützter Wohngebäude durch verantwortungslose Eigentümer gilt es einen Riegel vorzuschieben. Hier ist zu prüfen, wie bei entsprechendem Anlass Zwischenvermietungen, Ersatzvornahmen und Mahnverfahren durch eine engere Koordinierung der jeweiligen bezirklichen Stelle und dem Denkmalschutzamt der Kulturbehörde zügiger vorgenommen werden können, um zukünftig zu verhindern, dass Leerstand von denkmalgeschützten Wohngebäuden zur Unbewohnbarkeit führt und Denkmäler dadurch in Gefahr geraten.

 

Inklusive Stadtentwicklung – Wohnen für Alle und bis ins hohe Alter

Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 festgeschrieben ist. Deutschland hat sich zur Umsetzung verpflichtet. Der demographische Wandel stellt im Zusammenhang der Stadtentwicklung eine besondere Herausforderung dar, der die Gesellschaft sich annehmen muss. Sowohl im Wohnungsbau als auch in der Planung öffentlicher Räume wird das Thema Inklusion daher zunehmend mitgedacht, um mobilitätseingeschränkten Personen in diesen Bereichen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen

Bei dem Stadtentwicklungsprojekt „Mitte Altona“ wurden von der Projektgruppe „Eine Mitte für Alle“ als Quartiersentwicklungsprojekt (eine Initiative der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Partnerschaft mit der „Aktion Mensch“ und der Nordmetall-Stiftung) stadtentwicklungspolitische Maßstäbe gesetzt. Die 2013 mit dem Senator-Neumann-Preis ausgezeichnete Initiative hat dafür gesorgt, dass der Gedanke „Inklusion“ als maßgeblicher Entwicklungspfad in dem Projekt verankert wurde. Selbst bei den Investoren, die anfänglich skeptisch ob möglicher Mehrkosten waren, ist die Skepsis gewichen. Der Prozess „Eine Mitte für Alle“ befasst sich mit acht Lebensbereichen – Wohnen, Assistenz und Service, Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit und Pflege, Bildung-Kunst-Kultur, Lokale Ökonomie, Spiritualität und Religion, Kommunikation und Partizipation.

„Eine Mitte für Alle“ wurde im Rahmen der UN Habitat III Konferenz in Ecuador durch die UN DESA (United Nations Department of Economic and Social Affairs, New York) als einziges deutsches von insgesamt 24 internationalen Best-Practice-Beispielen im Themenfeld „Barrierefreiheit und Inklusive Stadtteilentwicklung“ besonders gewürdigt.

Die Hamburgische Bauordnung regelt schon seit einigen Jahren im Neubau ein ausreichendes Maß an barrierefreien Wohnungen, auch die Vorschriften für die Gestaltung öffentlicher Räume, von Straßen und Wegen wurden entsprechend angepasst.

Alle geförderten Wohnungsneubauten mit mehr als zwei Geschossen sind seit 2015 mit einer barrierereduzierten Grundausstattung zu bauen.

Auch im Umgang mit der so genannten PLAST (Planungshinweise für Stadtstraßen) wurden neue Wege beschritten, um den verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen Handicaps wie beispielsweise Seh-, Geh- oder Hörbeeinträchtigung besser Rechnung tragen zu können.

Es gilt u.a. das Projekt Mitte Altona zu analysieren, um die Erfahrungen, die hier gemacht worden sind, strukturiert für andere Stadtentwicklungsprojekte handhabbar machen zu können. Es sollen sinnvolle Erfahrungen, die bereits gemacht worden sind, für alle Stadtentwicklungsprojekte nutzbar gemacht werden, wie beispielsweise bei der Erschließung, der Verkehrsführung, der Ausstattung oder der Nutzungsverteilung zur Berücksichtigung von sozialen Serviceangeboten.

Das neu zu entwickelnde Holsten-Quartier, angrenzend an die Mitte Altona, soll nach den gleichen Grundsätzen ausgerichtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

I. Der Senat wird ersucht,

1. weiterhin über die Fortschritte der großen Hamburger Stadtentwicklungsprojekte zu berichten. Zudem ist der Bürgerschaft bis Ende 2017 zur Entwicklung im Hamburger Osten zu berichten;

2. der Bürgerschaft darüber zu berichten, wie sich die Situation im Segment des Woh-nungsmarkts mit Mieten im Bereich der Programme des 1. und des 2. Förderwegs darstellt und welche Entwicklungsmöglichkeiten gesehen werden. Dabei sollen nicht nur originäre Sozialwohnungen betrachtet werden, sondern auch Wohnungen, deren Bereitstellung durch den Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen unterstützt wird, und Wohnungen, die auf Basis der Kooperationsvereinbarungen des Senats mit Wohnungsbauunternehmen an vordringlich Wohnungsuchende vergeben werden. Dargestellt werden soll dabei auch die Situation von ähnlich günstigem, aber nicht gebundenem und nicht gefördertem Wohnraum im Bestand (z.B. bei Wohnungen, deren Preisbindung ausgelaufen ist, die aber dennoch aufgrund der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze weiterhin bezahlbar sind) und die Möglichkeiten der neuen Ansätze zur frei finanzierten Projektierung von bezahlbarem Wohnraum („8-Euro-Wohnungsbau“, Effizienzwohnungsbau) sowie die im frei finanzierten Bereich auf niedrigem Preisniveau liegenden Wohnungsbestände von SAGA GWG und den Genossenschaften;

3. der Bürgerschaft über die Aufhebung der Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bei Wohnungsbauvorhaben gemäß § 48 Absatz 1a der Hamburgischen Bauordnung bis zum 31.12.2017 zu berichten. Dabei soll insbesondere auf Erfahrungen der Bezirksämter mit der Aufhebung der Stellplatzpflicht für Kraftfahrzeuge im Baugenehmigungsverfahren eingegangen werden und die Veränderungen der Anzahl der geplanten Kfz-Stellplätze in Folge der Rechtsänderung sollen dargestellt werden. Die Auswertung soll auch eine Einschätzung ermöglichen, ob mit dem Abbau der materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen ein Beitrag zur Baukostensenkung geleistet wird;

4. eine Konferenz zum Wohnungsbau nach dem Vorbild der Fachkonferenz „Wohnen 2030“ unter Beteiligung der Bezirksverwaltungen durchzuführen. Um ein abgestimmtes Vorgehen zu gewährleisten, sind dabei insbesondere die Themen innere Verdichtung, Siedlungserweiterung und Flächennutzungskonkurrenzen in den Blick zu nehmen. Der Bürgerschaft soll anschließend berichtet werden;

5. sich im Rahmen der Unterstützung der Bezirksämter durch die zuständige Fachbehörde mit den Themen Personalkapazitäten und Nachwuchsentwicklung in den Bezirken zu befassen, um diesen bei der selbständigen Durchführung ihrer Aufgaben vergleichbare Standards zu ermöglichen;

6. bei der Entwicklung der Stadt mit Augenmaß abzuwägen zwischen Nachverdichtung in den urbanen Bereichen und Erweiterung von Siedlungsbereichen. Zu diesem Spannungsfeld soll im Rahmen der Stadtwerkstatt in geeigneten Formaten die im November begonnene breit geführte Diskussion und Beteiligung weitergeführt werden;

 

Wohnraumschutz:

7. dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Verschärfung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) zusätzlich geschaffenen Stellen für den Wohnraumschutz dauerhaft finanziert und damit verstetigt werden. Die Finanzierung erfolgt bis 2018 weiterhin aus Mitteln des Einzelplans 6.1;

8. gemeinsam mit den Bezirken zu prüfen, ob eine Verlagerung des Wohnraumschutzes von den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in die jeweiligen Fachämter Bauprüfung umgesetzt werden sollte, um den Informationsfluss und die Durchgriffsmöglichkeiten bei Zweckentfremdung verbessern zu können;

9. der Bürgerschaft einen jährlichen Wohnraumschutzbericht beginnend für 2017 vorzulegen, der auch nach den einzelnen Bezirken differenzierte Angaben macht;

10. darauf hinzuwirken, dass der bezirkliche Wohnraumschutz vorrangig langfristigem Leerstand entgegentritt, und zu prüfen, ob sich gesetzliche Änderungen, möglicherweise auch eingriffsintensivere Instrumente, empfehlen, um länger leerstehende Wohnungen einer Wohnnutzung zuführen zu können;

11. zu prüfen, wie die Prozesssteuerung bei Maßnahmen gegen den Leerstand von denkmalgeschützten Wohngebäuden durch eine engere Koordinierung der jeweiligen bezirklichen Stelle und dem Denkmalschutzamt der Kulturbehörde optimiert werden kann;

12. zu prüfen, wie andere, auch europäische, Metropolregionen mit hohem Nachfragedruck auf dem Wohnungsmarkt mit der ansteigenden Vergabe von privatem Wohnraum als Ferienwohnungen mittels einschlägiger Webportale umgehen und welche Maßnahmen dabei entwickelt werden, um speziell in diesem Bereich Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu verhindern;

13. der Bürgerschaft bis Ende 2017 zu berichten;

 

Inklusive Stadtentwicklung:

14. gemeinsam mit den zuständigen Behörden und den Bezirken die Erfahrungen, die in Mitte Altona im Prozess „Eine Mitte für Alle“ gemacht wurden, im Zusammenhang mit den Anforderungen der Inklusion an die Stadtgestalt von Morgen zu analysieren. Diese Erfahrungen sollen weiterentwickelt werden. Es soll geprüft werden, ob dies im Rahmen einer Aktualisierung des Hamburger Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (aus 2012) oder durch die Erstellung einer wissenschaftlichen Studie umgesetzt werden kann. In Abstimmung mit den Wohnungs- und Sozialverbänden, den zuständigen Kammern und den Bezirken soll ein Handlungs- und Ideenkatalog für eine inklusive Stadtentwicklung aufgestellt werden, in den auch die besonderen Erkenntnisse und Anforderungen für die integrierte Stadtteilentwicklung einzubeziehen sind;

15. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2017 zu berichten.

 

II. Kennzahlen:

Die Kennzahl B_287_11_012 „Haushalte, die Wohngeld beziehen“ wird gestrichen. Sie hat ebenso wie die bereits im Entwurf des Haushaltsplans gestrichene Kennzahl „Anzahl der anerkannten vordringlich Wohnungsuchenden Haushalte“ keine Steuerungsfunktion. Stattdessen werden die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sowie die Ausgaben dafür in den Erläuterungen angegeben.

 

sowie
  • Olaf Duge
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion