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Wohnraum für Auszubildende – Ausbau eines Hamburger Erfolgsmodells

Mittwoch, 11.05.2016

Die Schaffung von Wohnraum ist ein vordringliches Ziel in Hamburg. Dabei ist von

besonderer Bedeutung die Schaffung günstigen Wohnraums für junge Menschen, die

am Anfang ihrer Ausbildung stehen. Der Senat hat mit der Drs. 21/576 das bürgerschaftliche

Ersuchen Drs. 20/8155 umfangreich beantwortet und eine schlüssige

Wohnraumstrategie auch für die Zielgruppe der Auszubildenden dargelegt.

 

Ziele der umfassenden Verbesserung der Wohnraumsituation für Auszubildende sind

die Stärkung ihrer Einkommenssituation, die Umwandlung von bestehendem Wohnraum

in Wohnraum speziell für Auszubildende und die Förderung des Neubaus von

Wohnraum für Studierende und Auszubildende.

 

Im Rahmen der Fachkräftestrategie des Senats wird es mit der Schaffung von 411

Wohnraumplätzen für Auszubildende in 2016 gelingen, bezahlbaren Wohnraum für

junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens zu schaffen. Kurz- und mittelfristig

wird zudem Wohnraum für Auszubildende in vorhandenen Immobilien mit Belegungsoptionen

gesichert. Dadurch kommen weitere 180 Wohnplätze für Auszubildende

hinzu, die bei den Kooperationspartnern Studentenwerk Hamburg (70 Wohnplätze),

der BFW Vermittlungskontor GmbH (60 Wohnplätze) und der GBI AG (50 Wohnplätze)

für vorrangig auswärtige Auszubildende reserviert sind.

 

Mit der Schaffung des „Azubi-Fonds“ ist ein weiteres in der Zukunft wirksames Finanzierungsinstrument für bezahlbaren Wohnraum von jungen Menschen in Hamburg

geschaffen worden, das als eigenständiges Angebot für Auszubildende mittel- und

langfristig die Wohnraumsituation von jungen Menschen in Hamburg verbessern wird.

Damit gibt es bereits mit der Förderrichtlinie „Wohnen für Studierende und Auszubildende“

und der Administration des „Azubi-Fonds“ zwei Förderinstrumente, die durch

die IFB angewandt werden.

 

Um in die eigenen vier Wände einziehen zu können, bedarf es eines finanziellen Polsters

beispielsweise für Genossenschaftsanteile oder Kautionen. Ein Teil der Auszubildenden

verfügt jedoch nicht über ausreichende finanzielle Mittel und kann keine Bürgschaften

oder Banksicherheiten bieten oder Genossenschaftsanteile erwerben. Hinzu

kommt, dass über die Sozialgesetzgebung derzeit kein Anspruch für Darlehen,

Zuschuss oder Bankbürgschaften für Auszubildende besteht.

 

Um Auszubildende in diesen Fällen zu unterstützen, Wohnraum zu erhalten, soll insbesondere

die Einrichtung eines revolvierenden Fondmodells geprüft werden.

 

Die Offensive zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Auszubildende basiert auf

der Situation Anfang 2015. In 2015 kamen circa 40.000 Flüchtlinge nach Hamburg.

Unter ihnen sind viele junge Menschen, deren Integration besser gelingen wird, wenn

ihnen auch eine berufliche Perspektive in Hamburg aufgezeigt werden kann. Im Zuge

der Integration der Geflüchteten werden junge Asylberechtigte in den kommenden

Jahren einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen und eigenen Wohnraum benötigen.

Um dem insgesamt steigenden Bedarf von bezahlbarem Wohnraum für junge

Menschen Rechnung zu tragen,

 

möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. den aktuellen Bedarf an Wohnraum für Auszubildende – auch unter Berücksichtigung

der gestiegenen Zahl junger Asylberechtigter und anerkannter Flüchtlinge –

gemeinsam mit der Handelskammer, der Handwerkskammer, dem Unternehmensverband

Nord und dem Deutschen Gewerkschaftsbund zu ermitteln,

 

2. auf Basis des ermittelten Bedarfs geeignete Maßnahmen zu erarbeiten,

 

3. zu prüfen, inwieweit Auszubildenden, die keine Darlehen oder Bankbürgschaften

für Kautionen oder Genossenschaftsanteile erhalten, eine entsprechende rückzahlbare

Finanzierungshilfe gewährt werden kann. Diese Maßnahme möge

sowohl unter wirtschafts- und standortpolitischen Aspekten als auch im Zusammenhang

mit Maßnahmen zur Förderung der Integration betrachtet werden;

 

4. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2017 zu berichten.

 

sowie
  • Olaf Duge
  • Ulrike Sparr
  • Martin Bill
  • Mareike Engels
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion