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Wohnraumförderung zukunftsfähig gestalten – Mittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin zweckentsprechend einsetzen!

Dienstag, 28.08.2012

Neben den Mitteln aus dem Hamburger Haushalt stehen für die Wohnungsbauförderung Bundesmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) zur Verfügung. Das Land Hamburg erhält nach einem festgelegten Schlüssel bisher 9,52 Mio. Euro pro Jahr. Ab 2014 erfolgen Änderungen im Entflechtungsgesetz. Im Rahmen einer Revision soll geprüft werden, in welcher Höhe die Mittel für den Zeitraum bis zum Auslaufen in 2019 noch angemessen und erforderlich sind, zudem entfällt die gruppenspezifische Zweckbindung, das heißt die Mittel sind dann nur noch investiv und damit nicht zwangsläufig für die Wohnraumförderung einzusetzen (§ 6 Absatz 2 EntflechtG).

Aufgrund des Wegfalls der Zweckbestimmung im Entflechtungsgesetz wäre es ab 2014 möglich, die bisher für die Wohnraumförderung verwendeten Mittel für andere investive Bereiche einzusetzen. Die Wohnungsmarktentwicklung in Hamburg lässt jedoch keinen Zweifel, dass in den nächsten Jahren weiterhin intensiv eine Wohnungsbauförderung praktiziert werden muss und die Bundesmittel ihre jetzige Zweckbindung weiterhin behalten müssen. Zur Finanzierung der Wohnraumförderung kann auch in den kommenden Jahren auf die Mittel des Bundes nicht verzichtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Mittel, die der Bund dem Land Hamburg nach § 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 4 aus dem Entflechtungsgesetz zuweist, auch ab 2014 in voller Höhe für die Wohnraumförderung einzusetzen.