Zum Hauptinhalt springen

Wohnungsbau und Mieterschutz in Hamburg

Mittwoch, 12.02.2014

Nach vielen Jahren des Stillstands und der daraus resultierenden drastischen Mietpreissteigerungen aufgrund fehlenden Wohnraums hat der neue SPD-Senat den Bereich Wohnungspolitik, dem Wohnungsbau und Mieterschutz zu einem seiner Schwerpunkte gemacht.

So konnte der Wohnungsneubau seit 2011 deutlich zulegen. Der Vertrag für Hamburg mit den Bezirken und das Bündnis für Wohnen mit der Wohnungswirtschaft tragen hierzu maßgeblich bei.

Zu besseren Schutz von Mieterinnen und Mieter gab es zudem auf Landes- und Bundesebene zahlreiche Initiativen zur Verbesserung des Mieterschutzes.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Mieterschutz

1. Wann hat Hamburg in den letzten zehn Jahren auf Bundesebene Initiativen zum Mieterschutz entweder selbst initiiert oder sich an Initiativen anderer Länder beteiligt? Welche Ziele hatten diese Initiativen und welche Ergebnisse wurden erreicht?

2. Welche Regelungen per Verordnung oder Gesetz wurden auf Landesebene innerhalb der letzten zehn Jahre zum Schutz von Mieterinteressen verabschiedet? (Bitte mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens und ggf. mit Dauer der Gültigkeit angeben.)

 

Soziale Erhaltensverordnungen

3. Für welche Gebiete existieren aktuell Soziale Erhaltensverordnungen? Wie viele Haushalte umfassen diese Gebiete?

4. Wie bewertet der Senat das Instrument der Sozialen Erhaltensverordnung? Wurden Evaluationen oder andere Untersuchungen vorgenommen und wie werden die Ergebnisse im Hinblick auf die Zielsetzungen der Sozialen Erhaltensverordnungen und Umwandlungsverordnungen bewertet?

 

Wohnraumschutz

5. Wie viele Wohnungen wurden seit 2000 jährlich aus einer Zweckentfremdung heraus wieder einer Wohnnutzung zugeführt? (Bitte nach Art der Zweckentfremdung (z.B. Leerstand, gewerbliche Nutzung etc.) auflisten.)

 

Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus und des Wohnungsneubaus allgemein

6. Wie viele Neubauwohnungen mit Mietpreisbindung erhielten seit 2000 pro Jahr eine Förderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt bzw. durch die Investitions- und Förderbank? (Bitte dazu auch jeweils die Zielzahl laut jeweiligem Wohnungsbauprogramm angeben.)

7. Wie viele Wohnungen hiervon entfielen jeweils auf SAGA GWG?

8. Wie viele Bestandswohnungen erhielten seit 2000 jeweils pro Jahr eine öffentliche Förderung mit anschließender Mietpreisbindung? (Bitte jeweils für jedes Programm separat aufzeigen.)

9. Wie viele Belegungsbindungen hat die Stadt Hamburg seit 2000 jährlich angekauft?

10. Wie viele Wohnungen hat SAGA GWG seit 2000 in jedem Jahr fertig gestellt?

11. Wie viele Baugenehmigungen wurden seit 2000 jährlich erteilt?

12. Wie viele Wohnungen wurden seit 2000 jährlich fertig gestellt?

 

Flächenpolitik

13. Wie viele Konzeptausschreibungen für Wohnungsbauflächen wurden seit Einführung der neuen Regelungen jährlich durchgeführt?

14. Wie viele Flächen der Stadt Hamburg wurden seit dem 01.01.2012 verkauft?

(Bitte aufschlüsseln nach (Haupt-)Nutzungsart.)

15. Wie viele Wohneinheiten sind auf diesen Flächen insgesamt geplant bzw. bereits entstanden?

16. Wie viele Wohneinheiten sind auf den reinen Geschosswohnungsbau-/Mehrfamilienhausbauflächen geplant?

17. Wie hoch ist der Anteil geförderter Wohnungen auf den verkauften Flächen für Geschosswohnungen/Mehrfamilienwohnungen?

18. Wie viele Wohnungsbauflächen sind seit dem 01.01.2012 zudem anhand gegeben worden, ohne dass der Verkauf bisher formell abgeschlossen wurde?

a. Wie viele Wohneinheiten sind auf diesen Flächen geplant?

b. Wie viele Wohneinheiten sind auf den reinen Geschosswohnungsbau-/Mehrfamilienhausbauflächen geplant?

c. Wie hoch ist der Anteil geförderter Wohnungen auf den anhand gegebenen Flächen für Geschosswohnungen/Mehrfamilienwohnungen?

19. Sicherung hoher Wohnungsbauanteile bei großen Stadtentwicklungsprojekten und größeren Um- und Neubauvorhaben:

a. Bei welchen zentralen Stadtentwicklungsprojekten wurden seit 2011 die Wohnungsbauanteile erhöht?

b. Bei welchen weiteren größeren Bauprojekten konnte darüber hinaus seit 2011 Wohnraum auf vormals wohnraumarmen oder wohnraumfreien Flächen realisiert bzw. vereinbart werden, etwa nach Abriss und Neubau vormals planrechtlich festgesetzten Gewerbeflächen?

 

20. Planrechtliche Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnungsbau

a. Wie viele Gewerbeflächen wurden seit 2011 in Wohnungsbauflächen umgewandelt?

b. Wie viele weitere Gewerbeflächen befinden sich darüber hinaus aktuell in einem Umwandlungsverfahren zu Wohnungsbauflächen?

(Bitte a. und b. jeweils aufführen nach Bezirk, Bezeichnung, Flächengröße und Eigentum, Geltendes Planungsrecht, derzeitige Nutzung, mögliche oder bereits realisierte Wohneinheiten.)