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zu Drs. 1888 Nachhaltige und soziale Spiele – Auch die Bürgerschaft ist in der Pflicht

Mittwoch, 11.11.2015

zu Drs. 21/1888

Die Stärke des Konzepts für die Bewerbung Hamburgs um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024 liegt darin, dass Hamburg ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele für die Vorbereitung, Durchführung und Nachnutzung formuliert. Diese Zielsetzung ist eine gute Voraussetzung, um eine nachhaltige Entwicklung in Hamburg langfristig und umfänglich zu verankern. Gegenüber anderen Bewerberstädten erhöht diese Schwerpunktsetzung die Chancen einer möglichen Bewerbung und zeigt, dass Hamburg Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt, aber auch deutlich über die Landesgrenzen hinaus, übernimmt. Denn Olympische und Paralympische Spiele müssen Maßstäbe setzen, wie sportliche Großereignisse vor dem Hintergrund weltweiter ökologischer, sozialer und ökonomischer Herausforderungen Beiträge zu konkreten Problemlösungen entwickeln können. In der Hamburgischen Bewerbung enthaltene Elemente wie eine citynahe und verdichtete Innenentwicklung, hohe energetische Gebäudestandards, Flächenrecycling, kurze Wege und umweltschonende Mobilität bieten die Chance, Nachhaltigkeit in Hamburg weiter zu stärken. Zudem gilt es, den Sport als Plattform zu nutzen, um alle Nachhaltigkeitsdimensionen in der Mitte der Gesellschaft zu verankern.

Im September 2015 haben die Regierungschefs von Hamburg und Schleswig-Holstein, der Vorsitzende des DGB Nord und der Vorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbunds eine Erklärung unterzeichnet, in dem sie sich in Bezug auf Olympische Spiele in Hamburg zu den Prinzipien von Transparenz, Guter Arbeit (Einhaltung deutscher bzw. international gültiger Normen und Arbeitnehmerrechte) und gesellschaftlicher Partizipation bekennen. Gemäß der Übereinkunft werden die vier Seiten nach einem positiven Ausgang der Hamburger und Kieler Referenden im Rahmen der Bewerbung, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele in Hamburg 2024 konkrete Eckpunkte für ein Olympia der Guten Arbeit in einer Vereinbarung konkretisieren und diese anschließend umsetzen und einhalten. Von den Olympischen und Paralympischen Spielen in unserer Stadt sollen eben nicht nur einige wenige profitieren - sondern die Stadt insgesamt, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, alle Menschen, egal aus welcher Bevölkerungsgruppe. Es ist ein wichtiges Signal, dass die Stadt sich dazu jetzt gemeinsam mit dem DGB auf den Weg macht.

Am 20. Oktober haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Zukunftsrat Hamburg und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gemeinsam mit Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz und Umweltstaatsrat Michael Pollmann eine Absichtserklärung zur Nachhaltigkeit bei den Olympischen Spielen unterzeichnet. Die Unterzeichner werden nach einem positiven Ausgang der Hamburger und Kieler Referenden zu den Olympischen und Paralympischen Spielen in der weiteren Vorbereitung auf dieses Ereignis eng zusammenarbeiten, um ein Olympia der Nachhaltigkeit sicherzustellen und damit gleichzeitig weitergehende Impulse für die nachhaltige Entwicklung in Hamburg zu setzen. Nicht zuletzt soll hierfür eine unabhängige „Kommission nachhaltiges Hamburg 2024“ eingerichtet werden, die die Umsetzungsorgane konstruktiv-kritisch begleitet. Dies ist, wie NABU und Zukunftsrat erläutert haben, nicht mit einer Zustimmung ihrer Organisationen zu Hamburgs Olympia-Bewerbung gleichzusetzen, legt aber den Grundstein zu einer Zusammenarbeit im Falle eines positiven Ausgangs des Referendums.

Ein wichtiger, wenn nicht der zentrale Nachhaltigkeitsaspekt ist, dass die Frage der Nachnutzung den roten Faden der Bewerbung, des Masterplans und aller weiterer planerischer Grundlagen bildet. Getreu dem Motto „Legacy first“ sind dazu wichtige Meilensteine gesetzt: Für alle wichtigen, dauerhaften Bauprojekte gibt es eine stadtentwicklungspolitisch mehr als sinnvolle Nachnutzung – von der neuen Fußgängerbrücke über die Elbe, die später U-Bahnbrücke für die U4-Verlängerung wird, bis zum Olympiastadion, das im nacholympischen Modus mehrere hundert neuer Wohnungen in faszinierender Lage bieten wird. Prof. Dr. Dieter Läpple hat am vergangenen Wochenende im Rathaus vor diesem Hintergrund folgende, organisatorische Hinweise für den weiteren Prozess gegeben, deren Prüfung sinnvoll ist:

„Es bedarf deshalb einer eigenständigen Organisation für die post-Olympia Entwicklung. London hat drei Jahre vor der Eröffnung der Spiele die „London Legacy Development Corporation“, also eine eigenständige Entwicklungsgesellschaft für die post-Olympia Entwicklungen eingesetzt. Heute wissen wir, dass dies noch zu kurz gedacht war. Diese Organisation hätte schon zu Beginn der Bewerbungsphase ihre Arbeit aufnehmen und für ihre Ziele mobilisieren müssen. Hamburg wäre gut beraten, aus diesen Erfahrungen zu lernen und neben der „Hamburger Olympia Bewerbungsgesellschaft“ eine „Entwicklungsgesellschaft für das olympische Erbe“ einzusetzen. Eine derartige Organisation könnte auch beauftragt werden, ein begleitendes Monitoring der Entwicklungen der Mieten und auch ein sogenanntes „Armuts-Monitoring“ durchzuführen, damit sichergestellt werden kann, dass die Spiele nicht auf Kosten der Benachteiligten dieser Stadt gehen und damit die drohende soziale Spaltung noch verstärkt würde.“

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft unterstützt die in dem Bewerbungskonzept formulierten, ganzheitlichen Nachhaltigkeitsziele und wird ihren Beitrag leisten, diese zu erreichen.

2. Die Bürgerschaft unterstützt die „Absichtserklärung zwischen dem Naturschutzbund Deutschland, dem Zukunftsrat Hamburg, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie dem Deutschen Olympischen Sportbund“, macht sich diese zu eigen und wird auf ihre Einhaltung und Umsetzung nach Kräften hinwirken (Anlage 1).

3. Die Bürgerschaft unterstützt die „Absichtserklärung zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund Nord, den politischen Verantwortlichen der Bundesländer im Norden sowie dem Deutschen Olympischen Sportbund“, macht sich diese zu eigen und wird auf ihre Einhaltung und Umsetzung nach Kräften hinwirken (Anlage 2).

4. Der Senat wird ersucht,

a. den eingeschlagenen Weg der Nachhaltigkeit weiter fortzusetzen und die Umsetzung der Vereinbarungen sicher zu stellen,

b. die „Kommission nachhaltiges Hamburg 2024“ nach erfolgreicher Bewerbung zügig einzusetzen und diese mit den notwendigen Mitteln und Kompetenzen auszustatten, um die Aufgabenstellung einer konstruktiv-kritischen Begleitung sicher zu stellen.

c. die Konkretisierung der Absichtserklärung mit dem DGB nach einem positiven Ausgang des Referendums zeitnah und verbindlich anzustreben.

d. zu prüfen, wie nach einem positiven Ausgang des Referendums die Wahrung und Fortschreibung der Nachnutzungsperspektive im Rahmen der Bewerbungsgesellschaft, der HafenCity Hamburg GmbH sowie bei den planenden und realisierenden Mitakteuren strukturell und organisatorisch sichergestellt, verstetigt und ggf. noch weiter verstärkt werden kann. Dies betrifft auch das Monitoring der Mietentwicklung und das so genannte Armutsmonitoring.

e. mindestens einmal jährlich über die Umsetzung des olympischen Nachhaltigkeitskonzepts zu berichten.