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zu Drs. 20/10697 Aktenvorlage zum „Tod des dreijährigen Mädchens Yagmur“ auf alle Bürgerschaftsabgeordneten erweitern

Mittwoch, 12.02.2014

Der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat in seiner Sitzung vom 23.12.2013 auf Initiative der SPD-Fraktion interfraktionell ein Aktenvorlageersuchen zum „Tod des dreijährigen Mädchens Yagmur“ beschlossen. Der Beschluss im Fachausschuss hatte das Ziel, keine Zeit bei der Aufklärung des schrecklichen Todesfalls zu verlieren und die Akten schnellstmöglich einsehen zu können. Die nächste Sitzung der Bürgerschaft hätte aufgrund der Weihnachtsferien und des Jahreswechsels erst Ende Januar erreicht werden können. Mittlerweile liegen die Akten vor und werden auch bereits eingesehen. Aufgrund des Beschlusses des Fachausschusses ist dies derzeit allerdings allein den Mitgliedern des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses erlaubt. Gleiches gilt in der Folge für den Erhalt des Berichtes der Jugendhilfeinspektion. Da es angemessen und erforderlich ist, dass alle Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft die Akten einsehen und den Bericht der Jugendhilfeinspektion lesen können, soll das Aktenvorlagersuchen auf alle Abgeordneten erweitert werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

„Der Senat legt der Bürgerschaft gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung sämtliche Akten, Vorgänge und Unterlagen einschließlich E-Mail-Verkehr aller Behörden, der Staatsanwaltschaft, Dienststellen und Gremien vor, die mit dem am 18. Dezember 2013 in Billstedt ums Leben gekommenen Kind Yagmur sowie den leiblichen Eltern als auch der früheren Pflegefamilie in Zusammenhang stehen.

Der Schutz persönlicher Daten wird durch die Geheimhaltungsvorkehrungen aufgrund der Datenschutzordnung der Bürgerschaft gewährleistet.“

 

Begründung:

Die Vorlage der Akten gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung wird beantragt, um zu klären, ob und inwieweit alle gesetzlichen Vorgaben, Aufsichts- und Fürsorgepflichten eingehalten und Entscheidungen der Jugendämter und des Familiengerichts vorrangig zum Schutz des Kindeswohls getroffen wurden.