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zu Drs. 20/11744 Gesamtkonzept für das Baakenhöft

Mittwoch, 21.05.2014

Die vorübergehende Nutzung des Areals Baakenhöft bedarf aufgrund der hervorgehobenen Lage in der HafenCity des abgestimmten Konzeptes sowie eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens. Ein Bestandteil einer solchen Nutzung kann dabei auch die Errichtung eines Beachclubs sein. Eine, wie im CDU-Antrag vorgenommene einseitige und ausschließliche Fokussierung auf eine solche Nutzung erscheint aber aufgrund der Eigenschaft des Areals nicht ausreichend zu sein. Senat und HafenCity GmbH erwägen daher die Durchführung eines breiten Interessenbekundungsverfahrens, in dem die Interessenten ihre Konzepte vorstellen können. Die Bewerbungen für eine Beachclub-Nutzung sind dazu im Rahmen eines Gesamtkonzeptangebots unter Berücksichtigung der Anforderungen an einen Kultur- und Eventbetrieb sowie unter Berücksichtigung temporärer Nutzungen (z.B. Kreuzfahrtbetrieb) darzustellen. Ein Interessenbekundungsverfahren ausschließlich für eine Beachclub-Nutzung wird unter den skizzierten Rahmenbedingungen nicht erfolgen. Dieses ist auch allgemein bekannt. Ein Abweichen hiervon – wie von der CDU nun gefordert – wird abgelehnt.

 

Vor diesem Hintergrund und zur Sicherung eines vielfältigen und schlüssigen Gesamtkonzeptes möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für das Baakenhöft ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, das sich einerseits auf die Freiflächen bezieht, andererseits auf die Halle (Schuppen 29), die nach erfolgter technischer Überprüfung erhalten bleiben kann.

2. Der Standort soll in Bezug auf Wasser-, Land- und Gebäudenutzungen ein herausragender temporärer öffentlicher Kultur-, Event- und Freizeitort werden, bevor eine endgültige Bebauung in ca. zehn Jahren realisiert wird.

3. Für das Baakenhöft sind dabei drei Nutzungsarten zu prüfen:

a. eine Hallennutzung für verschiedene Kultur- und Eventveranstaltungen mit temporärem Belegungsrecht durch die Freie und Hansestadt Hamburg für besondere, insbesondere kulturelle Veranstaltungen,

b. eine wasserbezogene Nutzung mit einem Kulturschiff im Baakenhafen, einer möglichen Kulturschiffnutzung am Elbufer und einem Reserveliegeplatz für Kreuzfahrtschiffe, z.B. zum Hafengeburtstag oder zu den Hamburg Cruise Days,

 

c. eine Nutzung der Außenflächen für Kultur-, Freizeit- und Ausstellungsangebote, -veranstaltungen und -programme. Gleichzeitig muss auf den Landflächen eine noch nicht bestimmbare Zahl von Stellplätzen untergebracht werden. Darüber hinaus ist am Standort die Integration eines Beachclubs incl. einer Außengastronomie als Möglichkeit vorgesehen.

4. Das Interessenbekundungsverfahren soll kurzfristig eingeleitet und möglichst bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

5. Der Hamburgischen Bürgerschaft ist über den Fortgang bzw. das Ergebnis des Verfahrens bis spätestens Anfang 2015 zu berichten.