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zu Drs. 20/13003 Vorgaben des Hamburger Corporate Governance Kodex und des Transparenzgesetzes Schritt für Schritt im Bereich der öffentlichen Unternehmen umsetzen und durchsetzen

Dienstag, 23.09.2014

Der in Drs. 20/13003 behandelte Sachverhalt hat sich durch den respektablen Verzicht des Vorstandsvorsitzenden von SAGA GWG erledigt. Die aktuelle Diskussion verdeckt, dass es bei den hamburgischen öffentlichen Unternehmen in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung hin zu mehr Transparenz gegeben hat – angestoßen u.a. durch den Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK), das neue Transparenzgesetz und eine begleitende Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 20/7236).

Der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) soll dazu beitragen, einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Unternehmensführung in den hamburgischen öffentlichen Unternehmen anzustoßen, die Transparenz der hamburgischen öffentlichen Unternehmen zu erhöhen und durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu stärken sowie einen Standard für das Zusammenwirken von Gesellschaftern, Aufsichtsorgan und Geschäftsführung festzulegen. Auch Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen enthält der HCGK. Damit der HCGK diese Wirkungen entfalten kann, ist es notwendig, seine rechtliche Bindungswirkung auch auf Bereiche auszuweiten, die bislang nicht von ihm erfasst werden. Insbesondere bei Anstellungsverträgen, die vor Inkrafttreten des HCGK geschlossen wurden, sind andere Regelungen festgelegt. Hier gilt es, diese Schritt für Schritt an die neuen Standards des HCGK anzupassen. Anstehende Vertragsanpassungen bieten dazu die Gelegenheit.

 

Bereits im März vergangenen Jahres hatte die SPD-Fraktion – begleitend zum neuen Transparenzgesetz, das zu diesen Fragen auch einen Passus enthält – den Antrag „Transparenz als Daueraufgabe – regelmäßige Berichterstattung über die Vergütung der Vorstände und Geschäftsführungen Hamburger Beteiligungen gegenüber der Bürgerschaft“ (Drs. 20/7236) in die Bürgerschaft eingebracht, der am 27.3.2013 einstimmig angenommen wurde. Damit wurde der Forderung nach mehr Transparenz bei der Höhe und Ausgestaltung der Vergütung der Geschäftsführungsorgane öffentlicher Unternehmen in Hamburg Rechnung getragen. Mit Drs. 20/11657 hat der Senat umfassend zu dem Ersuchen der Bürgerschaft Stellung genommen und eine bislang nie da gewesene Transparenz in diesem Bereich ermöglicht. In den Ausschussberatungen hat der Senat zugesagt (Drs. 20/12038), die Berichterstattung über die Vergütung der Vorstände und Geschäftsführungen kontinuierlich fortzuführen und nach entsprechenden Vereinbarungen mit den Mitgliedern der Geschäftsführungen und Vorständen um die Angaben zu geldwerten Vorteilen und Aufwand für Altersversorgung zu ergänzen. Das wird der Bürgerschaft und damit der gesamten Öffentlichkeit einen noch besseren Überblick über die Vergütungen der Geschäftsführungen und Vorstände öffentlicher Unternehmen verschaffen. Die SPD-Fraktion erhofft sich dadurch positive Wirkungen für die Stadt insgesamt und langfristig– durch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit – eine maßvolle Vergütungsentwicklung in der Zukunft.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht, weiterhin darauf hinzuwirken, dass die noch bestehenden Altverträge von Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane der hamburgischen öffentlichen Unternehmen – insbesondere im Rahmen von Vertragsanpassungen – auf die volle Gültigkeit des HCGK hin angepasst und die Transparenzanforderungen des neuen Transparenzgesetz und des bürgerschaftlichen Ersuchens aus Drs. 20/7236 dabei umfassend berücksichtigt werden.