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zu Drs. 20/14168 Inklusion – Ergänzendes Lerngruppenangebot für autistische Schülerinnen und Schüler

Mittwoch, 21.01.2015

Mit der Einführung der Inklusion an Hamburgs Schulen hat sich die Zahl der inklusiv beschulten autistischen Schülerinnen und Schüler deutlich erhöht. Von ehemals 31 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2009/2010 ist die Zahl auf 242 im Schuljahr 2013/2014 gestiegen.

Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler besucht eine Stadtteilschule. Gemäß den Anmeldewünschen der Eltern verteilen sich diese Schülerinnen und Schüler über das gesamte Stadtgebiet. Eine große Zahl der angewählten Schulen, insbesondere die Stadtteilschulen, verfügen bereits über gute Erfahrungen in der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit autistischen Störungen. Die Eltern nehmen dieses Angebot gern an und sind froh, dass ihre Kinder nun auch mit ihren besonderen Bedürfnissen und Eigenarten in einer Regelschule aufgenommen und angenommen werden. Den Kindern eröffnen sich durch die inklusive Beschulung in Regelklassen an allgemeinen Schulen neue Chancen auf einen Schulabschluss und Teilhabe – jetzt und in Zukunft. So werden für sie vor Ort eine Lernumgebung sowie Unterstützungsmaßnahmen und Förderangebote geschaffen, die auch Schülerinnen und Schülern mit einer ausgeprägten autistischen Störung eine umfangreiche Teilnahme am Regelunterricht und den Aktivitäten ihrer Klasse ermöglicht.

In Einzelfällen und bei verschiedenen individuellen Problemlagen und einem starken sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Autismus kann es sinnvoll sein, neben der Beschulung in einer Regelklasse auch die Beschulung in einer jahrgangsübergreifenden Kleinstlerngruppe für Schülerinnen und Schüler mit Autismus zu ermöglichen. Hiermit wurden am Johannes-Brahms-Gymnasium gute Erfahrungen gemacht. Auch für den Bereich der Stadtteilschulen wäre zu überlegen, die Möglichkeit für eine Lerngruppe für autistische Schülerinnen und Schüler zu schaffen, um für wenige Einzelfälle und Situationen eine Lösung für eine geeignete Beschulung zu schaffen. Inklusion erfordert neben dem Bekenntnis zur Gemeinsamkeit auch die Entwicklung auf den individuellen Bedarf zugeschnittener Lösungen, um gemeinsames Lernen überhaupt erst zu ermöglichen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. die Einrichtung einer jahrgangsübergreifenden Lerngruppe für autistische Schülerinnen und Schülern an einer Stadtteilschule als Ergänzung zu den bereits bestehenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen und in diesem Zusammenhang darzustellen, wie aktuell mit den besonderen Bedürfnissen von autistischen Schülerinnen und Schüler an Hamburgs Stadtteilschulen umgegangen wird.

2. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2015 zu berichten.