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zu Drs. 21/11857 Förderung des Fußverkehrs II: Gehwege schnell und unkompliziert sanieren –Schritt für Schritt ein Erhaltungsmanagement einführen

Montag, 19.02.2018

Der Zustand der Fahrbahnen in Hamburg wird durch die seit Jahren durchgeführten Befahrungen und die daraus gewonnenen Kriterien systematisch digital erfasst, ausgewertet, verglichen und gezielt verbessert.

Um das Ziel zu erreichen, den fortschreitenden Substanzverlust der Infrastruktur nachhaltig zu stoppen und die Verkehrswege in einem für die Nutzer bedarfsgerechten Zustand zu halten, reicht es nicht aus, lediglich die Finanzmittel für den Straßenerhalt auskömmlich zu gestalten. Vielmehr muss es eine systematische Erhaltungsplanung geben. Mit der Einführung des Erhaltungsmanagements für Hamburgs Straßen in 2014 hat der Senat einen großen Schritt getan, um die langjährige Verschlechterung der Infrastruktur zeitnah zu stoppen und mittelfristig einen guten Erhaltungszustand zu gewährleisten. Bereits im vergangenen Jahr konnte der Verfall der Fahrbahnen unserer Hauptverkehrsstraßen und wichtigen Bezirksstraßen gestoppt werden. Was selbstverständlich erscheint, ist ein großer Erfolg und setzte nach 2011 eine erhebliche Steigerung der Sanierungsleistung voraus. Vor 2011 wurden noch rund 50 Millionen in das Straßennetz investiert, anschließend wurden die Mittel für die Herstellung ordentlicher Straßen glatt verdoppelt sowie Planungs- und Umsetzungsprozesse optimiert. In dieser Legislaturperiode sollen mindestens 500 Kilometer Fahrbahn in Ordnung gebracht werden.

Doch wie sieht es mit den Gehwegen aus? Da Kenngrößen nicht vorhanden sind, wird gelegentlich versucht, aus Indizien wie Schadensforderungen oder Unfällen auf den Zustand der Gehwege zu schließen.

Doch Fälle, in denen Personen auf Gehwegen stürzen, stellen keine Verkehrsunfälle im Sinne der Verkehrsunfallstatistik dar. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Fußgängern lassen also keinen Zusammenhang mit dem Zustand der Gehwege zu. Abgesehen davon ist die Zahl der verunglückten Fußgänger von 2011 bis 2017 nahezu konstant geblieben.

Die ebenfalls mit Vorsicht zu genießende Anzahl der Schadensforderungen von Verunglückten an die Bezirke spricht sogar eher für eine Verbesserung der Situation (um die 250 Fälle pro Jahr bis 2013, seitdem ein langsames Absinken auf rund 150 Fälle pro Jahr).

Allerdings ist es ebenso eine Tatsache, dass mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger den Zustand der Gehwege als stark verbesserungswürdig empfinden und Beschwerden an die Bezirke und online an den „Melde-Michel“ zunehmen. Auch die Koalition sieht weiterhin großen Handlungsbedarf. Schließlich ist der Fußverkehr ein sehr wichtiger Teil der Mobilität in Hamburg und soll entsprechend intensiv gefördert werden. Eine Erhöhung des Anteils des Fußverkehrs am gesamten Mobilitätsmix, bei der letzten Erhebung 2008 immerhin bei 28 Prozent der Wege, liegt im allgemeinen Interesse. Dazu bedarf es neben einer guten Infrastruktur auch einer hohen Aufenthaltsqualität und einer hohen Verkehrssicherheit.

Festzustellen ist:

? Die Nebenflächen sind in vielen Bereichen der Stadt recht alt und benötigen eine intensive Pflege oder Erneuerung.

? Häufige Probleme sind Wurzelaufbrüche, Plattenkanten, Grandflächen, Wildwuchs, Pfützen und Engstellen.

Folgende Umstände stellen besondere Herausforderungen dar:

? In der ganzen Stadt haben viele Nebenflächen ihre maximale Nutzungsdauer erreicht.

? Die meist flachen Wurzeln der nach dem Krieg gepflanzten Bäume drücken die Gehwegplatten hoch. Bei den hohen Anforderungen an den Baumschutz kann meist nur mit wassergebundenen Oberflächen gearbeitet werden, die u.a. aufgrund der Gehwegreinigung später häufig ersetzt werden müssen.

? Die Instandhaltung der Gehwege erfordert zumeist kleinteilige und personalintensive Arbeiten.

? Die Bezirke finden wegen der insgesamt starken Bautätigkeit in Hamburg nur schwer Personal.

? Ingenieurbüros und Baufirmen nehmen derzeit viele kleine Aufträge nicht mehr an.

Bereits 2016 hat die rot-grüne Koalition gehandelt und in diesem Bereich für die Förderung des Fußverkehrs und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für die Haushaltsjahre 2017/2018 zusätzliche vier Millionen Euro bereitgestellt, um den Bezirken mit zusätzlichen Mitteln die Möglichkeit zu gegeben, sanierungsbedürftige Fußwege schnell und unkompliziert zu sanieren. So wurde die Gehwegsanierung bereits einen wichtigen Schritt vorangebracht (vgl. Drs. 21/7016 und 21/7017).

Ähnlich wie bei der systematischen Erfassung des Fahrbahnzustands soll auch für die Fußwege in allen Bezirken eine digitale Erfassung von Schäden eingeführt werden. Damit steht bald ein transparentes Instrument zur Identifizierung von Schadenshäufungen und deren georeferenzierten Darstellung zur Verfügung. Eimsbüttel hat als Pilotbezirk gute Erfahrungen mit der digitalen Erfassung gemacht und nutzt die Daten bereits für die Erstellung des dortigen Bauprogramms.

Es wurde außerdem dafür gesorgt, dass alle 86 Stellen für Wegewarte aktuell auch besetzt sind. Für Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurde der „Melde-Michel“ eingeführt.

Und auch diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Zustand der Gehwege zu verbessern:

? Bei jeder Erhaltungsmaßnahme an Fahrbahnen wird geprüft, ob auch die Nebenflächen erneuert werden.

? Auch mangelhafte Nebenflächen selbst können im Rahmen des Erhaltungsmanagements für Straßen Auslöser für Sanierungen sein.

? Die Beseitigung von Wildwuchs wurde Teil von „Hamburg gepflegt und Grün“. Die Bezirke werden zukünftig durch die Hamburger Stadtreinigung unterstützt.

Neben den Rahmenzuweisungen und der von SPD und Grünen durchgesetzten Mittelerhöhung stehen bei der Fachbehörde im zentralen Programm weitere Mittel bereit, sofern sie von den zuständigen Bezirken auch eingesetzt werden können.

Bevor also weitere Finanzmittel bereitgestellt werden, gilt es, neben der Einführung eines Erhaltungsmanagements die oben genannten strukturellen Schwierigkeiten der Personalverfügbarkeit zu lösen. Darum ist es sehr wichtig, dass Fachbehörde und Bezirke eine Strategie entwickeln, wie die bereitgestellten Mittel so schnell wie möglich eingesetzt und zu sicheren Gehwegen überall in der Stadt führen können. Diese Strategie muss dabei sicherstellen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet wird, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder auf Hilfsmittel angewiesen sind.

Im Rahmen der zu entwickelnden Strategie soll auch erörtert werden, wie das Zu-Fuß-Gehen strukturell weiterentwickelt werden kann. Der Fußverkehr benötigt attraktive Räume, die hierzu einladen wie auch den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügen müssen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit den Bezirken die Planungs- und Realisierungsprozesse von Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum weiter zu optimieren, u.a.:

a. Reaktionszeiten bei der Beseitigung von Schäden verkürzen (z.B. bei Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern durch den Melde-Michel und Schadensfeststellungen durch die Wegewarte),

b. Baumaßnahmen von Leitungsunternehmen mit Gehwegsanierungen ähnlich wie beim Straßenbau koordinieren,

c. typisierte Sanierungsmethoden speziell für Schäden durch Bäume entwickeln;

2. ein Erhaltungsmanagement für Gehwege zu erarbeiten und dazu

a. Qualitätskriterien für die Beurteilung der Nebenflächen zu entwickeln,

b. ihren Zustand systematisch und regelmäßig zu erfassen und auszuwerten und

c. daraus priorisierte und koordinierte Erhaltungsmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen;

3. bei Fahrbahnsanierungen grundsätzlich auch die Nebenflächen zu erneuern, sofern diese einen entsprechenden Abnutzungsgrad erreicht haben;

4. die konzeptionelle Förderung des Zu-Fuß-Gehens voranzutreiben und dabei einen Fokus auf Attraktivität und Sicherheit der Wegebeziehungen zu legen;

5. die Ausstattung der personellen Kapazitäten der zuständigen fachbehördlichen und bezirklichen Dienststellen zu verbessern, etwa durch

a. eine bundesweite Ausschreibung offener Stellen in den Ämtern Management des öffentlichen Raums (MR) der Bezirke (ähnlich wie für die Bauingenieure zur Erhöhung der Genehmigungszahlen im Wohnungsbau),

b. eine Prüfung der Möglichkeiten zur attraktiveren Gestaltung der Arbeitsplätze (z.B. Erhöhung von Lohngruppen oder Erfahrungsstufen, Zulagengewährung, flexible und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung),

c. einen langfristigen Aufbau geeigneten Personals über die Verwaltungslaufbahnen;

6. die Zahl der Vertragsfirmen für extern vergebene Sanierungsarbeiten zu erhöhen und flexiblere Möglichkeiten für die Vergabe größerer Maßnahmenpakete zu schaffen und

7. der Bürgerschaft über die ersten Ergebnisse bis zum 31.12.2018 zu berichten

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • Ulrike Sparr
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion