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zu Drs. 21/15136 Die Bürgerschaft möge die Änderung des Petitums des Antrags aus Drs. 21/14524 wie folgt beschließen:

Freitag, 30.11.2018

Die Bürgerschaft möge die Änderung des Petitums des Antrags aus Drs. 21/14524 wie folgt beschließen:

I. Der Senat wird ersucht,

1. im Haushaltsjahre 2018 500.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich Globale Mehrkosten) zweckgebunden für den Betrieb von bis zu zehn vom Schulbetrieb abgemieteten Sporthallen für den Vereinssport auf die sachlich richtigen Produktgruppen in den jeweils betroffenen Einzelplänen der Bezirksämter zu übertragen,

2. für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 jeweils jährlich 500.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zweckgebunden für den Betrieb von bis zu zehn vom Schulbetrieb abgemieteten Sporthallen für den Vereinssport über die jeweils betroffenen Einzelpläne der Bezirksämter bereitzustellen,

II. Der Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 wird zur Modernisierung vereinseigener Anlagen, für sonstige Bedarfe des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten, für die Mitfinanzierung von MPAC-Vorhaben sowie für die Instandhaltung und Modernisierung von bezirklichen Sportstätten wie folgt angepasst:

1. Anhebung der Ermächtigung im Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 Sport, Kosten für Transferleistungen, um jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 sowie eine Anhebung der Ermächtigung im Einzelplan 1.2, Produktgruppe 208.05 ZP Sportstättenbau, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit, um jeweils 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020. Zur Finanzierung erfolgt eine entsprechende Absenkung der Ermächtigung des Einzelplans 9.2 aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich Globale Mehrkosten),

2. Anhebung der sonstigen Investitionen im Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 272 Sport, um jeweils 3.400.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020. Zur Finanzierung wird jeweils im Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen das Investitionsprogramm „Zentrale Investitionsreserve“ entsprechend abgesenkt,

3. Aufstockung des Investitionsprogramms Bezirklicher Sportstättenbau im Einzelplan 1.2, Aufgabenbereich 208, um jeweils 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020. Zur Finanzierung wird jeweils im Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen das Investitionsprogramm „Zentrale Sanierungsreserve Hamburg“ entsprechend abgesenkt.

III. Der Senat wird ersucht, über die Fortschritte der Maßnahmen jährlich, erstmalig für 2019 im Jahr 2020, von den für den Sport und die Finanzen zuständigen Behörden zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion