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zu Drs. 21/16211 Zentrale Abfertigung von Veterinär- und Einfuhramt, Pflanzengesundheitskontrolle und Zoll im Hamburger Hafen

Mittwoch, 27.02.2019

Die zollrechtliche Abfertigung bei der Ein- und Ausfuhr von Waren im Hamburger Hafen liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes, hier der Bundeszollverwaltung, die dem Bundesfinanzministerium (BMF) unterstellt ist. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) steht als Ansprechpartnerin der Unternehmen im engen Kontakt mit der hiesigen Hafenwirtschaft und mit der Bundeszollverwaltung. Ihr kommt vornehmlich eine moderierende Rolle zu. Die für die Veterinärabfertigung zuständige BGV und die BWVI streben eine enge Kooperation mit dem Zoll an, um die zentrale Abfertigung von Veterinär- und Einfuhramt, Pflanzengesundheitskontrolle und Zoll im Hamburger Hafen zu ermöglichen und damit die Abfertigungszeiten für die Wirtschaft zu verkürzen.

 

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft über den Stand der Vernetzung von Zoll, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Zwecke von Synergieeffekten und einer Verkürzung der Abfertigungszeiten für die Hafenwirtschaft bis zum Ende des 3. Quartals 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dominik Lorenzen
  • René Gögge
  • Murat Gözay
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion