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zu Drs. 21/18339 Hamburg schützt seine Mieterinnen und Mieter – Mieterfreundliche Anpassung der Mietnebenkosten für Ablesedienste von Heiz- und Wärmekosten stärken

Mittwoch, 25.09.2019

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen unterstützen die Politik des Senats, Wohnen für die Hamburgerinnen und Hamburger bezahlbar, attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Insbesondere in Gegenden des angespannten Wohnungsmarktes ist jede geringere Belastung von Mieterinnen und Mietern zu begrüßen.

Seit 1981 ist die verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich geregelt. Sie ist grundsätzlich dazu geeignet, beim Energieverbrauch Einsparpotenziale zu nutzen und Transparenz des eigenen Verbrauchs herzustellen. Dazu wurden bundesweit entsprechende Messgeräte in Wohnungen installiert.

Dem Bericht des Bundeskartellamtes zur Sektoruntersuchung Submetering aus dem Mai 2017 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung die Förderung der Interoperabilität der Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler fördern sollte. Dabei wird der Einsatz proprietärer Zählersysteme aus wettbewerblicher Sicht kritisch bewertet, weil dieser ein Hemmnis für den Wechsel darstellt und somit die Wettbewerbsintensität negativ beeinflussen kann.

Ebenso analysiert der Bericht das Dreiecksverhältnis zwischen Ableseunternehmen, Vermieterin bzw. Vermieter und Mieterin bzw. Mieter, in dem letztere keinen Einfluss auf die Wahl des Ableseunternehmens haben. Hinzu kommt, dass die Heizkostenverordnung, für die die Bundesregierung zuständig ist, eine Aufschlüsselung der Gebrauchskosten der Geräte und der Dienstleistungen der Ableseunternehmen bisher nicht vorsieht. Ferner ergab die Sektoruntersuchung, dass der Submetering-Markt in Deutschland durch eine hohe Konzentration der Angebotsseite gekennzeichnet ist. Darüber hinaus bestehen lange tatsächliche Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten zurückzuführen sind und die daher nur in sehr großen zeitlichen Abständen (30 Jahre) Situationen für den Anbieterwechsel eröffnen. Die Ermittlungen des Kartellamtes ergaben einen durchschnittlichen Umsatz von rund 74 Euro pro Wohneinheit und Jahr (2014). Neue Formen der digitalen Erfassung des Verbrauchs sowie des Fernablesens werden in dem Bericht des Kartellamtes ebenso thematisiert.

Im Nachgang zu dem Bericht des Bundeskartellamtes wurden die beiden Marktführer im Bereich Submetering – Techem und Ista – von ausländischen Investoren für 4,6 Milliarden (Techem) respektive 5,8 Milliarden (Ista) gekauft.

Die Wettbewerbshüter haben 2017 kein formelles Kartellverfahren auf Grund des Berichtes eingeleitet, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, aktiv zu werden. Eine entsprechende Vorlage gilt es durch das Bundeswirtschaftsministerium zu erarbeiten. Ein Referentenentwurf liegt aktuell vor. Ebenfalls wird derzeit auf Bundesebene an der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EU-Richtlinie 018/2002) gearbeitet. Eine Bewertung des Sachverhalts vor dem Hintergrund der aktuellen Verfahren erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, gilt es jedoch aus Sicht von SPD und Grünen zukünftig im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu regeln.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

zu prüfen, inwieweit eine Initiative Hamburgs zur Beförderung der derzeit auf Bundesebene zur verbraucherfreundlichen Anpassung des Submeterings angestellten Überlegungen sinnhaft erscheint und diese bei positivem Ergebnis der Prüfung zu gegebener Zeit zu betreiben. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

a. Förderung der Interoperabilität von Zählern;

b. die getroffenen Maßnahmen dienen der Kostensenkung für die Verbraucherinnen und Verbraucher;

c. Vereinheitlichung von Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler;

d. Aufweichen des Dreiecksvertragsverhältnisses durch Transparenzmaßnahmen;

e. Pflicht zur regelmäßigen Einholung von Angeboten für Submetering-Leistungen;

f. Informationslage der Nutzerinnen und Nutzer verbessern;

g. Vermeidung von zusätzlichen Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch hohe Kosten im Rahmen von Entwicklungsprozessen und Austauschmaßnahmen.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Dominik Lorenzen
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion