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zu Drs. 21/1838 Aufstockung der Wohnungsbauförderung: Wohnunterkünfte zu neuen Quartieren in guter Nachbarschaft entwickeln – 25 Punkte für eine gelingende Integration vor Ort

Mittwoch, 09.12.2015

Der Senat hat mit dem Programm “Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen” (Drs. 21/1838) auf die angespannte Situation bei der Flüchtlingsunterbringung reagiert und plant die Errichtung von bis zu 5.600 Wohnungen bis 2016/2017. In allen Bezirken sollen Siedlungsflächen erschlossen werden und neue Wohnquartiere entstehen, die von Investoren zunächst als Wohnunterkünfte im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden, in der ersten Phase durch „fördern und wohnen“ verdichtet mit Flüchtlingen belegt werden und später als normaler Wohnraum mit gemischter Belegung dauerhaft Bestand haben sollen und allen Wohnungssuchenden zur Verfügung stehen.

Die Zuwanderung von Flüchtlingen, die vor Krieg und Terror nach Deutschland fliehen, hat in diesem Jahr eine neue Dimension erreicht. Hamburg wird nach aktueller Prognose bis zum Ende des Jahres 2016 die Zahl der vorhandenen 33.900 Unterbringungsplätze in der Erst- und Folgeunterbringung auf 79.000 Unterbringungsplätze erhöhen müssen. Viele der schutzsuchenden Menschen haben eine günstige Bleiberechtsperspektive und werden sich dauerhaft in Hamburg ansiedeln. Diese Entwicklung hat das bisherige System der Unterbringung aus Erst- und Folgeunterbringung und des anschließenden Übergangs in normalen Wohnraum an seine Grenzen gebracht, denn der angespannte Wohnungsmarkt in Hamburg kann die große zusätzliche Nachfrage nicht bewältigen. Hamburg steht deshalb vor der Herausforderung schneller und in größeren Dimensionen neuen Wohnraum zu schaffen, als das unter normalen Bedingungen geschehen würde.

Mit diesem, in den vereinbarten Ausschussberatungen zu Drs. 21/1838 weiter zu beratenden Antrag der beiden Regierungsfraktionen – die negativen Erfahrungen mit den Großwohnsiedlungen der 60er und 70er Jahre berücksichtigend – Erfolgsvoraussetzungen benannt werden, um trotz des steigenden Drucks auch weiterhin für den sozialen Ausgleich zwischen alten und neuen sowie auch innerhalb der neu entstehenden Quartiere zu sorgen. Unser Ziel ist auch in dieser schwierigen Situation, eine gelingende nachhaltige und inklusive Entwicklung der neuen Wohnquartiere auf den Weg zu bringen. Es gilt, für und mit allen zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern Orte zu schaffen, die ein sicheres Leben bieten können, die Chancen für die persönliche Entwicklung und Integration eröffnen und in denen das Zusammenleben über alle kulturellen Grenzen hinweg normal ist – im Einklang mit und unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarschaft. Die neuen Quartiere sollen so geplant, gebaut und in die vorhandenen städtischen Strukturen eingebunden werden, dass dies gelingen kann.

Angesichts des Zeitdrucks der Realisierung und der besonderen Struktur als Flüchtlingsunterkunft in den ersten Jahren ist das eine anspruchsvolle Aufgabe für alle Beteiligten. Wir bauen dabei auf die Tatkraft und Motivation der Flüchtlinge ebenso wie auf die Weltoffenheit der Hamburgerinnen und Hamburger und wollen dafür gute Rahmenbedingungen schaffen.

Bei allen Bemühungen zur Entwicklung dieser Quartiere sind diese nie isoliert aufzufassen, sondern immer im Zusammenhang mit den benachbarten Quartieren und als Teil der Stadt. Bei allen Entscheidungen über den Aufbau einer funktionierenden Infrastruktur und Nahversorgung geht es auch darum, die umliegenden Stadtteile zu stärken, um allen Bedarfen gerecht zu werden. Dabei ist der besonderen Lebenssituation der Flüchtlinge ebenso Rechnung zu tragen wie den Interessen der schon ansässigen Bevölkerung, um Konkurrenz- und Verdrängungseffekte zu verhindern. Die neuen Quartiere werden an Stabilität gewinnen, wenn sie an vorhandenen sozialräumlichen Strukturen angrenzender Stadtteile anknüpfen können, ohne diese zu überfordern. Deswegen sind alle sozialräumlichen Angebote und Maßnahmen materiell und konzeptionell auf die neu entstehenden Bedarfe auszurichten: Das unmittelbare Wohnumfeld ist nicht nur Lebensmittelpunkt, sondern auch Kontaktfeld für Zugewanderte und Einheimische. Die Notwendigkeit einer erfolgreichen Verzahnung von Integrations- und Stadtteilpolitik liegt damit auf der Hand. Damit die Integration gelingt, bedarf es angepasster Strategien, die den Verhältnissen vor Ort, aber auch speziellen Bedarfen von Flüchtlingen wie denen weiblicher Flüchtlinge Rechnung tragen. Um die Integrationskraft der Stadt zu bewahren und zu stärken, müssen an den Standorten Perspektiven für ein eigenständiges Leben geschaffen, interkulturelle Begegnungen gefördert, Barrieren abgebaut und Chancen vermittelt werden.

Dass es angesichts dieser Pläne Ängste, Sorgen und Kritik gibt, ist in dieser Lage nachvollziehbar und verständlich. Diese Hinweise nehmen Senat und Regierungsfraktionen sehr ernst. Insbesondere der Wunsch nach kleineren Einheiten und mehr Bürgerbeteiligung ist verständlich, aber in der aktuellen Lage nicht realistisch angesichts der großen Zahl der in sehr kurzer Zeit ankommenden Flüchtlinge, dem Mangel an schnell verfügbaren und schnell herstellbaren Flächen und Gebäuden sowie auch der begrenzten Zahl von Trägern und Betreuern für die Unterkünfte. Wenn jeder Stadtteil sich die Zahl der Flüchtlinge aussuchen könnte, wäre Massenobdachlosigkeit die Folge – das kann und wird die Stadt nicht zulassen. Angesichts der Größenordnung von knapp 80.000 unterzubringenden Flüchtlingen bis Ende 2016 ist es auch nachvollziehbar, dass die zuständigen Behörden keinen Spielraum über das Ob und die Größe von Unterkünften aufmachen können. Aber über das „Wie“, über die Flankierung, über die Umsetzung, über die Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur, müssen und wollen wir reden und Verständigungen erzielen. Das wird nicht alle Ängste, Sorgen und Kritik auffangen, aber es wird helfen. Und dazu wird – neben zahlreichen Beteiligungsformen – diese Initiative einen wichtigen Beitrag leisten. Denn diese Initiative ist davon getragen, nicht nur die neuen Quartiere zu gestalten, sondern die Interessen der Anwohnerschaft gleichrangig zu berücksichtigen. Der Anspruch ist, dass im alltäglichen Leben der Stadtteile, von der Kita, über die Schule, den Sport und die Jugendarbeit bis zur Sicherheits- und Gesundheitsversorgung der Nachbarschaft keine Nachteile entstehen sollen, sondern die gemeinsamen Chancen für eine Stärkung der Infrastruktur genutzt und die Risiken minimiert werden sollen. Dass wir – vgl. Ziff. 1-3 des Petitums – alle Anstrengungen unternehmen wollen, um möglichst schnell zu gemischten Belegungen in den neuen Quartieren zu kommen, unterstreicht, dass wir bestehende Sorgen ernst nehmen. Und es geht darum, Verfahren und Instrumente zu finden, mit denen begleitend zur Schaffung und Nutzung der Unterkünfte gemeinsam immer wieder nachjustiert wird und ein vernünftiger Interessenausgleich gelingt.

Integrationsmaßnahmen ohne Standortbezug (z.B. der Hamburg weite Ausbau von Sprachkursen, Maßnahmen der Ausbildungsförderung, diverse landesweite Beratungs- und Unterstützungsstrukturen usw.) werden hier nur am Rande genannt.

Sozialraum

In einer durch wachsende Vielfalt geprägten Stadtgesellschaft steht die Entwicklung neuer Stadtteile und Quartiere insgesamt vor der Aufgabe, Angebote der sozialen Infrastruktur so zu planen, dass die Integration von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Bezügen und Herkunftsregionen gelingen kann. Die Schaffung neuer Quartiere im Standard des sozialen Wohnungsbaus kommt am Ende allen Hamburgerinnen und Hamburgern zu Gute. Es bietet sich die Chance, neben dem regulären Wohnungsbauprogramm weitere dringend benötigte Sozialwohnungen zu bauen, die in den ersten Jahren als Folgeunterbringung für Flüchtlinge genutzt und dann sukzessive für alle geöffnet werden können.

Die integrative Gestaltung neuer Wohnquartiere muss dabei nicht neu erfunden werden. Im Rahmen der Entwicklung des Bundesprogramms „soziale Stadt“ wurden hierzu bereits vielfältige Ideen und Konzepte entwickelt, die für den Bau der neuen Quartiere genutzt werden können. Dabei muss für jeden Standort beurteilt werden, ob es unter dem Gesichtspunkt der Integration besser ist, die im Umfeld vorhandene Infrastruktur entsprechend zu ertüchtigen oder sie im neuen Quartier aufzubauen. Im Vordergrund muss stehen, dass der Austausch und Kontakt mit den umliegenden Quartieren unterstützt wird und innenzentrierte Strukturen vermieden werden.

Zu den Erfolgsbedingungen einer sozialräumlich ausgerichteten Integrationspolitik gehört auch die gezielte und nachhaltige Aktivierung und Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. Es geht also nicht um eine Integrationspolitik, die insbesondere auf Migrantinnen und Migranten als Zielgruppe abzielt, sondern eine sozialräumlich ausgerichtete Integrationspolitik, in der diese zwar eine wichtige, aber keineswegs die einzige Zielgruppe darstellen. Integrationspolitik muss stärker mit der Stadtentwicklungs-, Bildungs-, Sozial-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik verschränkt sein.

Bürgerschaftliches Engagement wird nicht nur von Seiten der vorhandenen Bewohnerstrukturen wichtig sein. Die Bedeutung für die Quartiere von Formen der gegenseitigen Hilfe und nachbarschaftlichen Unterstützung durch Zugewanderte werden häufig unterschätzt. Eine interkulturelle Perspektive auf das freiwillige Engagement von Migranten, insbesondere auch von weiblichen, sollte daher von Beginn an mitgedacht werden. Selbsthilfe, Teilhabe und Engagement der Zugewanderten ist ebenso eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen eines friedlichen und integrativen Miteinanders im Stadtraum und genauso für die Entwicklung innerhalb der Quartiere. Ein gemeinsamer Quartiersbeirat ermöglicht den Austausch zwischen allen Bewohnerinnen und Bewohnern, stärkt Mitverantwortung und Eigeninitiative und erleichtert die Lösung lokaler Probleme.

Kinder, Jugend und Familie

Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) sind Anlaufstellen an Kindertagesstätten mit einem Angebot für Eltern und deren Kinder, die (noch) nicht in eine Kita gehen. Die Kinder werden hier erfolgreich an Kindertagesbetreuung herangeführt, die Eltern werden beraten und miteinander in Kontakt gebracht. Dieses Angebot muss es auch an Kitas im Umfeld der neuen Quartiere für die Neuankömmlinge ebenso wie für die Alteingesessenen bereitgestellt werden. Neben erfahrenen Kita-Erzieherinnen oder -Erzieher treffen Eltern in EKiZ auf Elternlotsinnen und -lotsen mit eigenem Migrationshintergrund. Deshalb verstehen sie verschiedene Sprachen, können Eltern ansprechen, wenn sie in ihre Quartiere gehen und können sie informieren und bei Hilfebedarf begleiten, z.B. zum Arzt, zu Beratungsstellen oder in die Kita.

Kitas: Ziel ist es, die Kinder aus den neuen Quartieren in die Kitas im Umfeld bzw. im Stadtteil zu integrieren, um möglichst eine einseitige Belegung der Kitas zu vermeiden. Hierzu wird es teils eines – wo die Gebäude es erlauben – auch räumlichen Ausbaus der Kitas bedürfen. Bei Kita-Neubauten ist eine Anbindung bzw. Vernetzung mit bestehender Infrastruktur (auch Beratungsstellen, Spielplätze, Bildungseinrichtungen) in den naheliegenden Stadtteilen das Ziel sowie der Aufbau konzeptionell besonderer Angebote, die auch für Eltern aus der Nachbarschaft attraktiv sind.

Frauen: Die bestehenden Beratungs-, Bildungs- und Einrichtungen für Frauen und Mütter wie beispielhaft das flaks in Altona, (Beschäftigung, Information und Beratung, Kurse und praktische Hilfen für Frauen), sind gezielt mitzudenken bei den strategischen Überlegungen zur Verzahnung in den Stadtteilen, aber auch hamburgweit. Sie können maßgeblich zur schnelleren Integration von Frauen und Müttern und zu deren Befähigung für ein eigenständiges Leben beitragen.

Familienteams: Die bestehenden Familienteams in den Bezirken sind mit ihrer derzeitigen Personalausstattung nicht mehr in der Lage, die zusätzlichen Bedarfe an niedrigschwelligen „Frühen Hilfen“ abzudecken, die durch unterstützungsbedürftige Flüchtlingsfamilien entstanden sind bzw. auch in Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen noch entstehen werden.

Von der Gesundheitsbehörde wurden im Rahmen der Drs. 21/1395 – Anpassung der Unterbringungskapazitäten sowie der finanziellen und personellen Ressourcen an die gestiegenen Zahlen von Flüchtlingen – bereits zusätzliche Mittel für die Bereitstellung zusätzlicher Stundenkontingente von Familienhebammen und Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen und -krankenpfleger (FGKiKP) zur Stärkung und für den Ausbau der Familienteams für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis etwa ein Jahr nach der Geburt beantragt.

Die Familienteams arbeiten entsprechend dem Hamburger Modell für Familienhebammenstandorte. Danach sind die Familienhebammen regional an Träger der freien Jugendhilfe angebunden, sie arbeiten mit sozialpädagogischen Fachkräften in einem Tandem zusammen und stimmen die Begleitung und Unterstützung von psychosozial belasteten Familien mit Hilfebedarf eng miteinander ab. Die Familienhebammenstandorte konnten seit 2013 aus Mitteln der „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ (BIFH) ausgebaut werden, in Stadtteilen mit Bedarfslücken entstanden neue Familienteams.

Um die Ausweitung der Familienteams nach dem Hamburger Modell sicherzustellen, ist neben der Bereitstellung von Ressourcen für medizinische Fachberufe auch die strukturelle Ausweitung der Stundenkontingente von sozialpädagogischen Fachkräften erforderlich. So können die Kapazitäten für eine koordinierte multiprofessionelle Hilfe und für gemeinsame Hausbesuche in den betreuten Flüchtlingsfamilien bereitgestellt werden.

Jugendhilfe: Mit einer sozialraumorientierten Kinder- und Jugendpolitik müssen wir dazu beitragen, Teilhabe und Verwirklichungschancen der in diesen Gebieten lebenden Kinder und Jugendlichen zu verbessern und Chancengleichheit dauerhaft zu sichern. Auch die vielfältigen Angebote der Mädchenarbeit bieten gute Möglichkeiten, den jungen weiblichen Flüchtlingen Chancen auf ein eigenständiges Leben zu eröffnen.

Arbeit und Wirtschaft

Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze werden genauso dringend gebraucht wie neue Wohnungen. In den neu entstehenden Quartieren müssen deshalb ökonomische Stabilisierungsmaßnahmen bei den wirtschaftlichen Kräften und Potentialen vor Ort und im Umfeld ansetzen. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erleichterung von Existenzgründungen. Auch die Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in der lokalen Ökonomie, insbesondere der migrantischen Ökonomie, müssen stärker genutzt werden. Im Sinne des Gender Mainstreamings sollen die Geschlechter gerecht gefördert werden und Frauen in ihrer eigenständigen Existenzsicherung unterstützt werden.

Hamburg verfügt über vielfältige Förderangebote für Existenzgründer und Kleinunternehmer, die sowohl Beratungsangebote als auch finanzielle Fördermöglichkeiten umfassen. Grundsätzlich ist es ein Anliegen des Senats, neben dem Regelberatungsangebot kein zweites, an ethnischen Gesichtspunkten orientiertes Beratungssystem zur Existenzgründung zu etablieren. Leitgedanke ist stattdessen das Prinzip des Cultural Mainstreaming, ein Ansatz, der sicherstellen soll, dass alle Zielgruppen erreicht und gleichberechtigt einbezogen werden. Vor dem Hintergrund der besonderen Rahmenbedingungen der neuen Quartiere sollen wirksame und passgenaue lokale Programme geschaffen und bestehende verfestigt und ausgebaut werden.

werden.

Stadtplanung, Architektur und Freiraumgestaltung

Ziel des Programms Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen ist die Schaffung von festem Wohnraum in sehr kurzer Zeit, um Menschen mit Bleibeperspektive eine geschützte Privatsphäre und eine neue Heimat als Grundvoraussetzung für Integration bieten zu können und um die Kapazitäten der Erst- und der anderen Folgeunterbringungen zu entlasten. Die strukturelle Verfestigung von Zelt-, Container- und Modulbaudörfern sowie Hallen muss überwunden werden. Auch wenn wir für die große Zahl der Schutzsuchenden auf diese Folgeunterbringungen nach der Erstaufnahme zunächst noch angewiesen sein werden, muss der Integrationspfad des Einzelnen doch außerhalb von Notunterkünften weitergehen bzw. beginnen.

Während es im Wohnungsmarkt keine Möglichkeit dazu gibt, die Belegung von Wohnungen zu steuern, gibt die Anmietung der neu geschaffenen durch fördern & wohnen die Möglichkeit einer gezielten Steuerung der Belegung, die für eine gute Entwicklung genutzt werden soll. So sollen diese Quartiere in erster Linie Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive zur Verfügung stehen.

Die Situation erfordert es, dass die Belegung der neuen Quartiere zunächst mit Flüchtlingen und als öffentlich-rechtliche Unterbringung erfolgt, auch weil für die Flächen in der Regel kein Planrecht für Wohnungsbau besteht; für diese erste Nutzung ist daher das neue Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte konsequent auszuschöpfen. Wenn die Bebauungsplanverfahren zügig, aber mit allen vorgesehenen Beteiligungsschritten abgeschlossen sind, sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um eine stärkere Durchmischung der Quartiere zu befördern und Haushalte zu integrieren, die keinen Flüchtlingsstatus haben.

Aus dieser Genese der neuen Quartiere ergibt sich für die Architektur und die stadtplanerische Gestaltung die Notwendigkeit einer gewissen Flexibilität der Grundstruktur, um Potentiale für die weitere Entwicklung der Standorte hinsichtlich sozial gemischter Belegung und der Nutzung von Räumen und Flächen vorhalten zu können. Stabile Stadt-und Architekturmodelle sind auf das Zusammenspiel von Einheimischen und Ankommenden und eine allmähliche, langfristige Integration ausgerichtet. Isolierte Wohnsituationen fördern Vorurteile und verhindern Integration. Die Quartiere selbst müssen einen menschenwürdigen Lebensraum bieten und damit eine positive Integration in unsere Gesellschaft überhaupt erst ermöglichen. Selbstredend wollen wir dabei auch die Belange von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen von Anfang an mit dem Bau barrierereduzierter Wohnungen mitdenken und die neuen Quartiere inklusiv gestalten. Es ist also gerade jetzt von großer Bedeutung, was Architektur und Stadtplanung leisten müssen: städtebaulich, gesellschaftlich, sozial und inklusiv.

Die Qualitäten von öffentlichen Räumen und von Architektur und Städtebau spielen für die konkreten Lebensbedingungen von Stadtbewohnern eine zentrale Rolle. Deshalb muss es das Ziel sein, attraktive, nutzerorientierte, funktionsfähige öffentliche Räume und Infrastrukturen zu schaffen.

Stadtquartiere brauchen Freiraum für Erholung, attraktive, fußgängerfreundliche Straßen und Plätze, Begegnungsräume, Grün- und Freiflächen, die als sichere und gut gestaltete Räume empfunden werden. Sie benötigen aber auch bauliche Dichte sowie eine soziale, funktionale und bauliche Mischung. Ein gutes Verhältnis von Dichte und Offenheit trägt dazu bei, ein gesundes Quartier zu schaffen.

Damit dieses Ziel auch bei der anfänglich vorrangigen Nutzung als Flüchtlingsunterbringung erreicht werden kann, sind Strategien und Konzepte außerhalb konventioneller Planungen gefragt.

Auch freigelassene Bauplätze bieten für spätere Nachverdichtungen die Chancen für Reaktionen auf verschiedene Nutzungsnachfragen und eine höhere Diversität. Gleiches gilt neben der Integrierung von Wohnen und Arbeit für die soziale Vielfalt. Je nach Charakter des Standorts bietet sich die Möglichkeit, durch spätere Nachverdichtungen und Siedlungsarrondierungen mit anderen Wohnhaustypen wie Stadt- oder Reihenhäusern andere Bevölkerungsgruppen anzusprechen und die Stabilität des Quartiers zu stärken.

Ein ansprechendes Wohnumfeld trägt wesentlich zur Akzeptanz neuer Quartiere bei und sorgt angesichts der engeren Belegung der Wohnungen für Ausgleich. Darum ist es gerade im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnunterkünften von Flüchtlingen sinnvoll, Raum für vielfältige Freiluft-Aktivitäten zu schaffen, von der Grünanlage bis zum Spielplatz, vom Mietergärten bis zur Bewegungsfläche für Jugendliche. Angesichts knapper Flächen könnten auch begehbare Gründächer Ausgleich bringen. Entsprechende Förderprogramme sind vorhanden. Grünmaßnahmen verbessern darüber hinaus das Kleinklima und verringern die Folgen von Starkregenfällen.

Zur Freiraumplanung und -gestaltung gehören auch Sportflächen. Da Sport ein wichtiger Integrationsmotor ist, müssen im Umfeld von neuen Quartieren jeweils vorhandene Sport- und Freizeitmöglichkeiten in Zusammenarbeit von Bezirk, Sportvereinen, Wohnungsbauunternehmen und Schulen erweitert bzw. ergänzt und z.B. mit Mitteln aus dem Quartiersfonds oder bestehenden Programmen wie z.B. "Kids in die Clubs" gefördert und unterstützt werden.

Schule

Die Schule ist ein wesentlicher Ort für die persönliche Entwicklung eines jeden Kindes und Jugendlichen. Die Schülerinnen und Schüler verbringen hier einen Großteil der Zeit ihres Aufwachsens und Erwachsenwerdens, verbunden mit vielfältigen und oftmals persönlichkeitsprägenden Erfahrungen. Bildung und das Erlangen eines Schulabschlusses bilden unabhängig von der Herkunft eines Kindes oder Jugendlichen die Grundlage für ein späteres selbstbestimmtes Leben. Gute Bildung von Anfang ist daher auch maßgeblich für eine gelingende Integration der nach Hamburg geflüchteten Kinder und Jugendlichen. Senat und Regierungsfraktionen haben hierzu schon wichtige Weichen gestellt (Drs. 21/2193).

Alle Hamburger Schulen sind Ganztagsschulen und bieten den Schülerinnen und Schülern ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Ganztagsangebote ermöglichen es vielen Familien, Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren. Außerdem tragen sie erheblich dazu bei, dass Kinder und Jugendliche aus der vielfältigen Hamburger Gesellschaft sich auch außerhalb von Unterrichtsangeboten begegnen, kennenlernen, Freundschaften schließen und voneinander lernen können. Auch hierdurch ist der schulische Beitrag zur Integration ganz erheblich.

Im Rahmen der öffentlichen Unterbringung erfolgt die Beschulung der jüngeren schulpflichtigen Flüchtlinge in den allgemeinbildenden Schulen der jeweiligen Stadtteile. Dort werden die Schülerinnen und Schüler zunächst in besonderen Vorbereitungsklassen auf den Unterricht in den Regelklassen vorbereitet. Der Wechsel in eine Regelklasse erfolgt entsprechend des Leistungsstands in der Regel nach einem Jahr. Wichtig ist die Verzahnung der Schulen vor Ort durch intensive Zusammenarbeit und schulübergreifenden Einsatz von Lehrkräften. Entscheidend ist, dass Schulen mit den neuen Herausforderungen nicht alleingelassen werden. Jede neue Schülerin und jeder neuer Schüler führt zu einer Erhöhung der Ressourcen für die Klassen und Lehrkräfte.

Im Rahmen der Schaffung neuer Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen ist die Beschulung der hierdurch neu hinzukommenden schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen und Anpassung der Rahmenbedingungen vor Ort, aber auch in anderen Stadtteilen, sicherzustellen. Bei der Planung und späteren Zuweisung sind dabei möglichst mehrere umliegende Schulstandorte zu berücksichtigen, um mit Blick auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten übermäßige Beanspruchungen einzelner Schulen zu verhindern.

Sicherheit

Die Schaffung sicherer, lebenswerter neuer Quartiere für eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Ländern mit verschiedensten kulturellen und religiösen Hintergründen stellt für die Stadt Hamburg eine große Herausforderung dar. Ein Recht auf Sicherheit steht allen hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern zu, hierzu zählen auch alle Flüchtlinge und Asylsuchenden. Bisher können wir feststellen, dass im Umkreis der schon bestehenden Unterkünfte für Flüchtlinge kein signifikanter Anstieg von Kriminalität zu verzeichnen ist. Trotzdem ist den Ängsten und dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen in und an den Unterkünften zu begegnen; wir nehmen diese Sorgen ernst. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Flüchtlingsunterkünfte und der Flüchtlinge vor fremdenfeindlichen Aktionen gewährleistet wird.

Die Flüchtlingssituation macht viele Kompromisse erforderlich, die auch unter dem Aspekt der Sicherheit besonders zu berücksichtigen sind. So werden die neuen Quartiere zunächst eine höhere Belegungsdichte aufweisen müssen, als es grundsätzlich für den Wohnungsbau im sozialen Standard vorgesehen ist. Dies kann zu einem erhöhten Konfliktpotenzial innerhalb der Unterkünfte führen und muss entsprechend flankiert werden. In den Bezirken bedeutet die Schaffung von neuen Unterkünfte – nicht nur derer mit der Perspektive Wohnen – zudem einen nicht unerheblichen Bevölkerungszuwachs, der sich auch in der Infrastruktur der Sicherheitsbehörden wiederfinden muss.

Hamburg wird diesen Herausforderungen durch gezielte Maßnahmen begegnen. Es wird – das hat der Innensenator bereits angekündigt – ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung insgesamt gerecht wird und auf die aktuelle Flüchtlingssituation zugeschnitten ist. In einem ersten Schritt soll bereits ab dem Jahr 2016 durch eine Aufstockung der Polizei die lokale Präsenz erhöht werden. In Form von sogenannten Bürgernahen Beamten soll die Polizei den Menschen vor Ort schnell und unkompliziert als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und örtlicher Kriminalität vorbeugen. Beginnend von 2016 an soll in jedem Jahr eine zusätzliche Klasse mit 25 Polizeianwärtern für den mittleren Dienst ausgebildet werden. Damit steigt die jährliche Ausbildungszahl bei der Polizei von 325 Frauen und Männern auf 425 im Jahr 2019. Konkret wird die Zahl der Polizistinnen und Polizisten bis zum Jahr 2019 um 100 Stellen erhöht. Zur Überbrückung der dreijährigen Ausbildung der Polizeianwärter und Anwärterinnen werden ca. 50 bisher überwiegend als Bürgernahe Beamte tätige Polizisten nach Erreichen der Ruhestandsgrenze von 60 Jahren auf freiwilliger Basies weiterbeschäftigt, sodass sofort eine spürbare Aufstockung der polizeilichen Präsenz gewährleistet werden kann.

Bürgerbeteiligung

Es liegt in der Natur der Sache, dass eine – eigentlich wünschenswerte – breite Bürgerbeteiligung in einem solchen Verfahren mit dem Ziel, vor dem Winter 2016/2017 genügend feste Unterbringungsplätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu haben, leider nicht im umfassenden Sinne möglich ist. Trotzdem muss ein Mindestmaß an Einbeziehung der Multiplikatoren und der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort sichergestellt sein, um deren Anspruch an Information gerecht werden zu können und um eine Beteiligung an Fragen der Umsetzung und der Anpassung der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur im Umfeld zu ermöglichen. Integration kann nur gelingen, wenn die umliegenden Quartiere von Beginn an insbesondere im Hinblick auf das „Wie“ einbezogen werden und die Sorgen, Ideen und Anregungen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden. Auch für alle, die sich ehrenamtlich engagieren wollen sowie die Einrichtungen und Institutionen vor Ort ist dies eine wesentliche Voraussetzung ihrer wichtigen Arbeit. Dazu sollen an den Standorten Workshops durchgeführt werden. Wo erforderlich hat eine sozialräumliche Abstimmung mit Nachbarbezirken und Nachbargemeinden stattzufinden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft folgende Prüfpunkte und Maßgaben für die Errichtung und Ausgestaltung der neuen Quartiere beschließen, die Senat, Fachbehörden und Bezirke schrittweise und je nach örtlichen Gegebenheiten in die Planung und Umsetzung einbeziehen sollen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. sich auf Bundesebene für eine weitere Flexibilisierung der speziellen Genehmigungstatbestände zur Flüchtlingsunterbringung in § 246 Baugesetzbuch einzusetzen, um Möglichkeiten der gemischten Belegung unmittelbar parallel zur Errichtung derartiger Unterkünfte zu schaffen.

2. die Bezirke dabei – auch im Hinblick auf die Ressourcenausstattung – zu unterstützen, bei derartigen Projekten ein Bebauungsplanverfahren zügig zu betreiben, um spätestens mit Vorweggenehmigungsreife des nachzuziehenden Bebauungsplanes eine gemischte Belegung dieser Quartiere zu erreichen und auch wichtige Hamburger Bedarfsgruppen bei der Belegung der Quartiere zu berücksichtigen.

3. im Rahmen der Möglichkeiten der Belegungssteuerung durch fördern & wohnen eine heterogene Zusammensetzung der neuen Bewohnerschaft dieser Quartiere zu gewährleisten. Es muss rechtzeitig Klarheit über die soziale und kulturelle Zusammensetzung der neuen Bewohnerinnen und Bewohner bestehen. Vorrangig sollen die Wohnungen mit Personen und Familien belegt werden, die über eine gesicherte Bleibeperspektive verfügen, Zugang zum Arbeitsmarkt haben und damit sichtbare Integrationsschritte bereits vollzogen haben. Je nach Integrationsfortschritt (z.B. bei eigenständiger Lebensunterhaltssicherung) sollte auch eine Umwandlung der Zuweisung in ein reguläres Mietverhältnis erfolgen: Flüchtlingen, die Arbeit haben, sollte ein normaler Mietvertrag für die Wohnung angeboten werden.

4. im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit sich die weiteren Maßgaben auch auf andere, größere Folgeunterkünfte, die nicht Teil des 5.600er-Programms sind, übertragen lassen, und im Falle der Übertragbarkeit entsprechende Maßnahmen einzuleiten, ohne bei der Umsetzung der hier benannten Punkte Abstriche zu machen.

5. die Bezirke in ihrer Umsetzungsverantwortung für den Aufbau, die Entwicklung und das praktische Leben der neuen Quartiere zur Flüchtlingsunterbringung besonders zu unterstützen. Die Bezirke sollen in ihrer personellen und finanziellen Handlungsfähigkeit wirksam gestärkt werden. Darüber hinaus ist ihre personelle und finanzielle Handlungsfähigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Regelaufgaben vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen zu verbessern; den Bezirksämtern ist daher messbar mehr Spielraum in ihren Personalbudgets zu geben. Ein Baustein sollte zudem eine passgenaue und zielgerichtete Aufstockung des von der Bürgerschaft eingerichteten Quartiersfonds sein – zweckgebunden für die Bewältigung der sozialräumlichen Folgen der Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung und prioritär für die hier behandelten neuen Quartiere – in einer strukturellen Größenordnung von 1 Mio. Euro pro Bezirk, um insbesondere in der vorhandenen sozialen Infrastruktur rund um die neuen Quartiere zu gewährleisten, dass neue Projekte im Hinblick auf die Flüchtlingsbetreuung gestartet werden können, ohne die wichtige Sozialarbeit für die bereits ortsansässige Bevölkerung zu vernachlässigen. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 möge der Senat diese Vorgaben, mehr Spielraum in den bezirklichen Personalbudgets und entsprechende Aufstockung des Quartiersfonds, konkretisieren.

 

6. die Bezirke bei der Quartiersentwicklung insbesondere in Hinblick auf die Voraussetzungen für eine gelingende Integration auch jenseits des vergrößerten Spielraums im Personalbudget und des aufgestockten Quartiersfonds konkret und messbar zu unterstützen. Dabei sollen neben der hierauf abgestimmten Weiterentwicklung des RISE-Programms insbesondere auch einschlägige Förderprogramme des Bundes in Anspruch genommen werden.

7. gemeinsam mit fördern & wohnen und den Bezirken zu gewährleisten, dass sowohl für gemeinsame Aktivitäten als auch für möglicherweise auftretende Konflikte definierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit interkulturellen Kompetenzen (z.B. ein Quartiersmanager) vorhanden sind.

8. gemeinsam mit fördern & wohnen und den Bezirken eine breite, aber auf die Zeitschiene Rücksicht nehmende Beteiligungsstruktur vor und während der Unterkunftsnutzung unter Beachtung folgender Maßgaben zu etablieren. Die Bezirke und/oder das nach Möglichkeit kurzfristig startende Quartiersmanagement sollen die zivilgesellschaftlichen Akteure, d.h. die Bewohnerinnen und Bewohner, die Nachbarn, die Politik, die Investoren und beteiligten Behörden sowie die Fachleute aus den Trägern, Initiativen des neu entstehenden Quartiers und den benachbarten Stadtteilen aktiv einbeziehen. Sie sollen dabei unterstützt werden, die Entwicklungspotenziale der durchaus schwierigen Situation sichtbar und nutzbar zu machen. Dieser Prozess soll die Bauphase, die Belegung und die folgende Entwicklung des Quartiers einbeziehen und die Potentiale einer, die normalen Kooperationen überschreitenden, Zusammenarbeit von Beginn an nutzen. Für diese Aufgabe sollen qualifizierte Mittler beauftragt werden, die als neutrale Instanz und als Intermediär einen ebenen- und fachübergreifenden Beteiligungs- und Gestaltungsprozess entwickeln und zu konkreten Ergebnissen führen können. Konkret heißt das:

a. Bereits im Vorfeld und begleitend zur Entstehung der Wohnquartiere für Flüchtlinge sind Workshops und Informationsveranstaltungen für die Wohnungsbauvorhaben zu veranstalten, um insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner und die Multiplikatoren vor Ort im Hinblick auf das „Wie“, zu Fragen der Umsetzung und der Anpassung der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur im Umfeld einzubeziehen. Entsprechende Mittel hat die Bürgerschaft bereits bereitgestellt.

b. Begleitend zur Unterkunftsnutzung müssen sowohl die Nachbarschaften in den Stadtteilen als auch die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Quartiere Gelegenheit erhalten, sich an der Quartiersentwicklung und der Entwicklung der sozialen Infrastruktur zu beteiligen. Hierzu sollen geeignete Foren, beispielsweise in Form von „Quartiersbeiräten“ oder ähnlichem, unter Einbeziehung lokaler Träger, relevanter Akteure und Interessengruppen, geschaffen und verstetigt werden. Es ist aus den Mitteln des aufgestockten Quartiersfonds auch ein angemessener Anteil als Verfügungsfonds für die Quartiersbeiräte vorzusehen, um kleine Maßnahmen oder Begegnungen (Nachbarschaftsfeste) durchführen zu können.

9. die soziale Quartiersentwicklung durch einen zentralen Anlaufpunkt mit variabel nutzbaren Räumen für das Quartiersmanagement zu unterstützen, für ehrenamtliche Angebote, Beratungsangebote sozialer Träger, Sprechstunden der Polizei u.ä. In der städtebaulichen Konzeption der neuen Quartiere sind neben dem zu bauenden Wohnraum zudem zusätzliche räumliche Bedarfe zu berücksichtigen. Je nach Größe des Quartiers sind ausreichend große multifunktionale Räume oder Gebäude vorzusehen, in denen soziale und kulturelle Angebote ihren Platz finden können. Ziel muss es sein, über diese Orte der Begegnung Brücken auch in die Nachbarschaften und die dort vorhandenen Einrichtungen zu bauen.

10. darauf zu achten, dass die Quartiere ebenso wie alle anderen neuen Quartiere inklusiv gestaltet werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass

a. geförderte Mietwohnungen in barrierereduziertem Standard gebaut werden,

b. alle öffentlichen Räume, Zugänge und Wege möglichst barrierefrei gestaltet werden, darunter die Gebäude und damit auch die zentralen Anlaufpunkte mit variabel nutzbaren Räumen sowie weitere Gemeinschafts- und Versammlungsräume und Notdienste,

c. die Quartiere möglichst barrierereduziert an den öffentlichen Nahverkehr angebunden werden.

11. das Hamburger Integrationskonzept (Drs. 20/7049 vom Febr. 2013), das bundesweit vorbildlich bereits heute die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive beinhaltet, weiterzuentwickeln. Hierbei sollen die Quartiere mit dem neuen Wohnungsbau für Flüchtlinge einen besonderen Stellenwert erhalten und mit einem begleitenden Integrationsmonitoring mit dem Schwerpunkt Arbeit und Ausbildung versehen werden.

12. den Hamburger Integrationsbeirat, der sich derzeit neu konstituiert, sowie – soweit vorhanden – die bezirklichen Integrationsbeiräte frühzeitig in die Weiterentwicklung der Integrationskonzepte des Senats und der Bezirke einzubinden. Die Erfahrungen, die Unterstützungsbereitschaft und das besondere Potenzial der Migrantenselbstorganisationen soll für die neuen Quartiere einbezogen werden. In diesem Kontext ist insbesondere die Selbstorganisation von Migrantinnen und Migranten weiter zu fördern. Das können Formen von verstärkter Selbstorganisation sein, zum anderen zahlreiche Paten-, Mentoren- und Lotsenmodelle, die als besonders erfolgreiche Formen der Integrationsunterstützung angesehen werden: Stadtteilmütter, Integrationscoaches, Eltern-Mentoren, HIPPY-Projekt, Lesepaten, Bildungspaten, Schulungspartner, Uni-Lotsen, Sprachmittler, Kulturdolmetscher, Konfliktmoderatorinnen, Gesundheitslotsen, Paten-Omas, Toleranzlotsen, „Rucksack-Gruppen“ in Kitas, „MiMi – Mit Migranten für Migranten“, Migrantinnen-Netzwerk gegen häusliche Gewalt etc.

13. die Ausbildung von Integrationslotsen zu verstärken und die Möglichkeiten von ehrenamtlichen Patenschaften auszubauen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern der neuen Quartiere ein besseres Zurechtfinden in ungewohnten Strukturen zu ermöglichen.

14. die Infrastruktur für Kinder, Jugend und Familien bedarfsgerecht auszubauen und dabei auch Nachbarinteressen im Blick zu haben. Kinder, Jugendliche und Familien aus der Nachbar- und Anwohnerschaft sollen infolge der neuen Schwerpunktsetzungen für die neuen Quartiere keine Angebotseinschränkungen hinnehmen müssen. Im Einzelnen:

a) Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) sollen überall dort entstehen oder – soweit sie bereits bestehen – verstärkt werden, wo die neuen Integrationsquartiere gebaut werden, um Eltern bei Erziehungsfragen von Kleinkindern zu beraten, miteinander in Kontakt zu bringen und sie und ihre Kinder an die Kindertagesbetreuung heranzuführen.

b) An diesen EKiZ sollen jeweils Lotsenprojekte für Flüchtlinge angebunden werden, von denen aus Elternlotsinnen und -lotsen mit Migrationserfahrung und Mehrsprachigkeit auf die neuen Bewohnerinnen und Bewohner zugehen können. Sie sollen Beratung und Begleitung beim Aufsuchen von EKiZ und Kitas, Schulen, Familienförderung oder Ärzten bieten und als Sprach- und Kulturmittler fungieren.

c) Gemeinsam mit den bestehenden EKiZ sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Angebote für Flüchtlingsfamilien zu intensivieren und die neuen EKiZ entsprechend Ziffer a) hierbei zu unterstützen.

d) Mit den Verbänden der Kita-Träger bzw. den Partnern des Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen zu erörtern. Der allen Hamburger Kindern zustehende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz steht entsprechend der Regeln des Hamburger Kinder-betreuungsgesetzes (KibeG) auch den Kindern in den neuen Quartieren zu. Es ist sicherzustellen, dass die insgesamt vorbildliche Kita-Versorgung für die Familien in der Nachbarschaft sich in keiner Weise verschlechtert und das gemeinsame Aufwachsen an allen Kita-Standorten befördert wird.

e) Die Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit entsprechend und zielgerichtet auszubauen, ohne – wie bereits dargelegt – Angebotseinschränkungen für die bisherigen Zielgruppen in Kauf nehmen zu müssen. Mit der sozialraumorientierten Jugendhilfepolitik müssen wir dazu beitragen, Teilhabe und Verwirklichungschancen der in den Gebieten lebenden Kinder und Jugendlichen zu verbessern und Chancengleichheit dauerhaft zu sichern. Dabei muss wie für alle anderen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auch für jeden Standort beurteilt werden, ob es unter dem Gesichtspunkt der Integration besser ist, die im Umfeld vorhandene Infrastruktur entsprechend zu ertüchtigen oder sie im neuen Quartier aufzubauen. Im Vordergrund muss stehen, dass der Austausch und Kontakt mit den umliegenden Quartieren unterstützt wird und innenzentrierte Strukturen vermieden werden.

f) Um die Ausweitung der Familienteams nach dem Hamburger Modell sicherzustellen, ist neben der Bereitstellung von Ressourcen für medizinische Fachberufe auch die strukturelle Ausweitung der Stundenkontingente von sozialpädagogischen Fachkräften erforderlich. So können die Kapazitäten für eine koordinierte multiprofessionelle Hilfe und für gemeinsame Hausbesuche in den betreuten Flüchtlingsfamilien bereitgestellt werden.

15. das Schulangebot bedarfsgerecht auszubauen, was im Einzelfall je nach den örtlichen Gegebenheiten auch erforderlich machen kann, Schulen zu vergrößern sowie die baulichen Maßnahmen dem Bevölkerungszuwachs anzupassen. Da die Kinder aus den neuen Quartieren vor allem die schon vorhandenen Schulen in den benachbarten Stadtteilen besuchen werden, sollen diese entsprechend besser ausgestattet und in ihrer konzeptionellen Arbeit besonders unterstützt werden, damit auch innovative Wege beschritten werden können. Hier sind die Schulen frühzeitig zu beteiligen und die Kooperationsstrukturen vor Ort sowie die Regionalen Bildungskonferenzen zu nutzen und auszuweiten. Vor allem Kindern und Jugendlichen, die eine weiterführende Schule besuchen, ist der Besuch einer Schule auch in größerer Entfernung des Quartiers zu ermöglichen.

a. Konkret ist eine Beschulung vor Ort sicherzustellen und es sind dabei die in örtlicher Nähe gelegenen Schulstandorte so mit einzubeziehen, dass die Belange von Kindern, Eltern und Lehrerschaft angemessen berücksichtigt werden. Zur Vermeidung einer übermäßigen Beanspruchung einzelner Schulen sollen bei der Planung und späteren Zuweisung mehrere umliegende Schulen, soweit erforderlich aber auch weiter entfernt liegende Schulen, berücksichtigt werden. Damit Kinder und Jugendliche auch weiter entfernt liegende Schulen in anderen Stadtteilen besuchen können, sind Regelungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu treffen.

b. Den betroffenen Schulen sind die für die Flüchtlingsbeschulung vorgesehenen zusätzlichen Ressourcen / pädagogisches Personal zuzuweisen.

c. Die betroffenen Schulen sind durch Beratungs- und Fortbildungsangebote zu unterstützen.

16. Die sportliche Infrastruktur ist in die Überlegungen direkt mit einzubeziehen, da der Sport bekanntermaßen der beste Integrationsmotor ist. Viele Sportvereine leisten jetzt schon Herausragendes bei der Integration von Flüchtlingen; darauf kann man aufbauen:

a. Bedarfe ermitteln, welche finanziellen Mittel zur Sanierung, für mögliche Ausweitung und den Neubau von Sportstätten in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften benötigt werden, um das Angebot für Flüchtlinge zu stärken und um den Vereinen und Schulen die Erhöhung der Kapazitäten für alle sportlich Aktiven zu erleichtern.

b. Mit den Bezirken, Sportvereinen und Wohnungsbauunternehmen Konzepte zu erarbeiten, wie innerhalb und außerhalb der Areale von Flüchtlingsunterkünften das Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten erweitert werden kann. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass es eine gleichmäßige Verteilung von Angeboten für alle Geschlechter gibt und spezielle Angebote für Mädchen entwickelt werden.

c. Mit den örtlichen Vereinen Konzepte für die Integration von Flüchtlingen auf Grundlage der bestehenden Programmkonzeption „Integration durch Sport“ in und durch den Sport umzusetzen und diese z.B. aus Mitteln des aufgestockten Quartiersfonds zu unterstützen.

d. Stärkung der Verbands- und Vereinsberatung im Umgang mit Flüchtlingen durch den Hamburger Sportbund.

e. Das Angebot vom Projekt „Kids in die Clubs“ ist zu stärken.

f. Förderung des freiwilligen Engagements und der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit in Vereinen von Menschen mit Migrationshintergrund als wichtiges Instrument der Partizipation

17. die Möglichkeiten zur Stärkung und besseren Vernetzung der lokalen Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung zu nutzen. Dabei muss insbesondere die ausreichende Versorgung durch Haus- und Kinderärzte gewährleistet werden. Zusätzlich sind erreichbare Angebote der psychotherapeutischen Versorgung wichtig. Insgesamt gilt, dass es für die Nachbarschaft zu keinen Verschlechterungen in der gesundheitlichen Versorgung kommen darf.

a. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung des bestehenden und des neu entstehenden Bedarfs an Allgemeinmedizinern und Kinderärzten in den Stadtteilen mit den neuen Quartieren sollen die neu geschaffenen Möglichkeiten im Rahmen der „Landeskonferenz Versorgung“ genutzt werden. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg die dort erarbeiteten erweiterten Analyse- und Steuerungsinstrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in den Stadtteilen schon in der Planungsphase der neuen Quartiere anwendet.

b. Bewährte Instrumente zur Gesundheitsprävention wie die MIMI-Projekte müssen zeitnah so ausgebaut werden, dass bei Bezug der neuen Quartiere eine ausreichende zusätzliche Zahl von interkulturellen Gesundheitsmediatorinnen und -mediatoren zur Verfügung steht, die ihren Landsleuten ohne sprachliche und kulturelle Barrieren wesentliche Bereiche des deutschen Gesundheitssystems vermitteln können.

18. die Integration in Arbeit und Ausbildung von vornherein in die Quartiersüberlegungen mit einzubeziehen. Mit dem W.I.R.-Programm und vielen anderen zentralen Maßnahmen von Stadt, Arbeitsagentur und Wirtschaft sind viele Weichen richtig gestellt, wovon auch die neuen Quartiere und ihr soziales Gefüge profitieren werden. Um auch vor Ort Möglichkeiten zu bieten, sollen je nach Größe und Lage des Quartiers und des Angebots benachbarter Quartiere Flächen für gewerbliche Nutzung eingeplant werden, um die lokale Ökonomie zu fördern und Arbeits- und Ausbildungsplätze auch in und um das Quartier zu schaffen. Konkret geht es darum,

a) lokal ausgerichtete Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zu verfestigen und auszubauen (z.B. Förderung von Existenzgründungen und lokaler „migrantischer Ökonomie“, das Angebot neuer Qualifizierungsziele und die Eröffnung neuer Arbeitsfelder im Rahmen lokaler Projekte). Dabei sollte eine Zusammenarbeit mit den Kammern und der Wirtschaftsförderung sowie dem von der Handwerkskammer koordinierten IQ Netzwerk Hamburg NOBI geprüft werden;

b) die Verknüpfung sozialraumorientierter Integrationsarbeit mit Strukturen der Hamburger Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung zu prüfen.

c) zu prüfen, ob im Rahmen der Realisierung der neuen Quartiere das Instrument der sog. Sozialen Vergabekriterien auf der Grundlage § 97 Abs. 4 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen genutzt werden kann, um an die Auftragnehmer für die Ausführung von Bauaufträgen Anforderungen sozialer Art zu stellen, die die berufliche Integration von Flüchtlingen unterstützen.

19. im Rahmen der Einrichtung der geplanten Quartiere passgenaue und machbare Sicherheitskonzeptionen zu erarbeiten. Kernpunkt sollte es sein, die zuständigen Polizeikommissariate im Rahmen der geplanten Maßnahmen durch gezielte personelle Verstärkung mit erfahrenen Polizeikräften in die Lage zu versetzen, in den neuen Quartieren und den angrenzenden Stadtteilen Präventionsarbeit zu leisten und Konflikte zu klären. Weitere Punkte sind zu berücksichtigen:

a. Einrichtung von Räumen innerhalb der Quartiere, in denen die für die Quartiere zuständigen Polizeibeamten in der Funktion als sog. Bürgernahe Beamte nach Bedarf als Ansprechperson für die Menschen zur Verfügung stehen können.

b. Fortführung und ggf. Ausbau des erfolgreichen Cop4U-Programms an den örtlichen Schulen

20. für jeden Standort die Verkehrsanbindung so zu verbessern, dass die den besonderen Mobilitätsansprüchen der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch der Anwohnerschaft, gerecht wird und vielfache Verbindungen in die Nachbarschaft und in die ganze Stadt schafft. Dazu gehört die möglichst direkte Anbindung an den ÖPNV ebenso wie die Schaffung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur und Gestaltung gut nutzbarer fußläufiger Wegeverbindungen in die benachbarten Stadtteile und die umgebende Landschaft.

21. in der Planung der Freiflächen auf die variable Nutzbarkeit öffentlicher Räume zu achten und die unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner in die Planung einzubeziehen. Dazu gehören Treffpunkte, Rückzugsorte, Sport- und Spielmöglichkeiten oder auch Raum für gemeinschaftliche Gärten. Besonders durch die zunächst engere Belegung der Wohnungen gewinnt der öffentliche Raum zusätzlich an Bedeutung. Seine sozialen und ästhetischen Qualitäten beeinflussen das Bild und das Selbstverständnis eines Quartiers und müssen deshalb attraktiv gestaltet werden. Der Senat wird ersucht, folgendes zu berücksichtigen:

a. Erdgeschossflächen, verschiedene Bauplätze und der direkte Siedlungsrand sollten in der Erstbebauung während der ersten Nutzungsphase flexibel belegt werden, um eine gesunde Entwicklung des Quartiers zu ermöglichen. Aber auch die Nachverdichtung mit anderen Wohnhaustypen und eine verstärkte soziale Diversität werden damit möglich.

b. Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit attraktiven Plätzen, Grünanlagen, Spielplätzen und Bewegungsflächen in und im Umfeld der neuen Quartiere. Für eine naturnahe Ausrichtung gerade bei Quartieren, die sich auf oder am Rande von Landschaftsschutzgebieten befinden, könnte eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Kooperationspartnern initiiert werden.

c. Mieter- oder Gemeinschaftsgärten sollen Bestandteil der Planung sein.

d. Sanierung und Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur der Grün- und Erholungs-Anlagen in den bestehenden umliegenden Quartieren.

e. Erhöhung der Unterhaltungsmittel für Grün- und Erholungsanlagen im konsumtiven Bereich der Bezirke.

f. Trotz der schnellstmöglichen Realisierung des benötigten Wohnungsbaus ist eine hohe Energieeffizienz wünschenswert – auch mit Blick auf langfristige Nutzung. Die Realisierung von Gründächern ist zu prüfen; dafür stehen Mittel der Gründachförderung der Stadt zur Verfügung.

22. den Beitrag der Stadtteilkultur für gelingende Integration zu nutzen. Stadtteilkultur sowie Kinder- und Jugendkulturarbeit stärken zivilgesellschaftliche Strukturen, befördern den interkulturellen Dialog und bauen Brücken zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus. Damit liefern sie einen unschätzbaren Beitrag zur Willkommenskultur in unserer Stadt. Deshalb ist je nach den örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, ob und wie das Angebot im Bereich Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendkulturarbeit im Hinblick auf die neuen Quartiere bedarfsgerecht ausgebaut werden kann und soll, sowie bestehende Initiativen gefördert und gestärkt werden können. Vor allem die Chancen der niedrigschwelligen Stadtteilkulturarbeit und der Ansprache von Kindern und Jugendlichen für eine gelungene Integration wollen wir nutzen. Aktive aus der Stadtteilkultur und der Kinder- und Jugendkultur haben sich frühzeitig auf die Bedürfnisse von Menschen, die bei uns Schutz suchen, eingestellt und eine Vielzahl an konkreten Projektformaten entwickelt. Daher

a. sind in Abstimmung mit den Verbänden und örtlichen Entscheidungsträgern schon bestehende Projektvorhaben auf ihre Übertragbarkeit hin zu überprüfen und geeignete neue Initiativen z.B. aus Mitteln des aufgestockten Quartiersfonds zu unterstützen,

b. ist gemeinsam mit regionalen und überregionalen Stiftungen ein neuer Stiftungsfonds für Kulturarbeit mit/für Geflüchtete aufzulegen,

c. ist in den neuen Quartieren die Kooperation von Schule und außerschulischen Anbietern der Kinder- und Jugendkulturarbeit zu unterstützen.

23. für den gesamten Prozess der integrativen Entwicklung und Gestaltung der neuen Quartiere eine geeignete wissenschaftliche Begleitung sicherzustellen.

24. auch die Hinweise aus dem von der Bürgerschaft initiierten und noch in 2015 startenden Forum Flüchtlingshilfe in die Ausgestaltung der neuen Quartiere mit einzubeziehen. Gerade der Sachverstand der vielen Haupt- und Ehrenamtlichen in diesem Bereich ist besonders wertvoll.

25. der Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017/2018 über haushalterische Konsequenzen und Notwendigkeiten aus diesem Rahmenkonzept zu berichten sowie über erste Sachstände und Fortschritte erstmalig zum Jahresende 2016, und danach anlassbezogen, zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Antje Möller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion