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zu Drs. 21/8238 Eingruppierung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Prüfungsämter für Juristen

Mittwoch, 29.03.2017

Die Stelle der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Prüfungsämter für Juristen ist derzeit mit R 2 besoldet. Eine Eingruppierung in die Besoldungsstufe R 3 stünde in Einklang mit den internen Strukturen der beiden juristischen Prüfungsämter und entspräche – auch im Bundesvergleich – der Bedeutung und dem Verantwortungsbereich des Amtes. Anders als in anderen Ländern werden beim Gemeinsamen Prüfungsamt Prüfungsverfahren für drei Länder zentriert durchgeführt.

Die Bürgerschaft möge den vorliegenden Gesetzesentwurf aus der Drs. 21/6894 mit folgender Änderung beschließen:

In Anlage 1 wird Artikel 4 Nummer 19.2 wie folgt geändert: Hinter dem Eintrag zur Besoldungsgruppe R3

„Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts2)“

wird folgender Eintrag eingefügt:

„Richterin oder Richter am Oberlandesgericht

– als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer der Prüfungsämter für Juristen –“.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion