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zu Drucksache 20/12979 Jugendschutz

Mittwoch, 24.09.2014

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren, die ihnen entwicklungsbedingt aus verschiedenen Lebensumständen heraus drohen können, ist ein Anliegen, dem der Hamburger Senat eine große Bedeutung beimisst.

Um Kindern und Jugendlichen in Hamburg ein gesundes und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen, hat der Senat in den vergangenen Jahren vielfältige Initiativen ergriffen und weiterentwickelt. Ein besonderes Anliegen war dabei die Stärkung der Zusammenarbeit der Behörden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf allen Feldern, in denen Gefährdungen entstehen können.

Für den Jugendschutz in einer engeren Betrachtung sind verschiedene Behörden in Hamburg zuständig, die teils spezielle, teils allgemeine Aufgaben des Jugendschutzes wahrnehmen.

Neben dem Jugendschutz im engeren Sinne misst der Senat der Bekämpfung der Jugendgewalt bereits eine große Bedeutung bei. Zu Beginn dieser Wahlperiode wurde daher das behördenübergreifende Handlungskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ überprüft und fortentwickelt (vgl. Drs. 20/5972). So wurde u.a. als Weiterentwicklung der „gemeinsamen Fallkonferenzen“ im Jahr 2011 als neue Maßnahme das sogenannte „Obachtverfahren Gewalt unter 21“ eingeführt, mit welchem durch eine engmaschige Beobachtung der gewaltauffälligsten jungen Menschen unter 21 Jahren schnellstmöglich und behördenübergreifend geeignete Maßnahmen getroffen werden können.

Neben einer naturgemäß zentralen Rolle bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität kommen auch bei der Begegnung von Gefahren für Kinder und Jugendliche der Polizei Hamburg vielfältige Aufgaben zu. Sie trifft vielfach die ersten Feststellungen und Maßnahmen und veranlasst die weitere Betreuung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien. Hieran ist eine Vielzahl polizeilicher Dienststellen beteiligt, darunter auch der Jugendschutz in den Regionen. Der Jugendschutz der Polizei nimmt Aufgaben aus dem Jugendschutzgesetz neben den Bezirksämtern und im Zusammenwirken vor allem mit den anderen Kräften vor Ort wahr.

Hinsichtlich der personellen Ausstattung des Jugendschutzes ist zu berücksichtigen, dass dieser in Teilbereichen im Rahmen der Organisationsveränderungen in der Polizei auch von jugendschutzfremden Aufgaben entlastet wurde. Darüber hinaus sollte durch die Anbindung in den Regionen auch die Wahrnehmung von Jugendschutzaufgaben noch stärker in das gesamtpolizeiliche Handeln integriert werden.

Für eine Bewertung der derzeitigen Situation erscheint daher ein umfassender und aktueller Überblick über die mit dem Jugendschutz im Zusammenhang stehenden Aufgabenfelder und Maßnahmen erforderlich.

 

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

der Bürgerschaft über die Aufgaben und Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes zu den Haushaltsberatungen der Bürgerschaft zu berichten.