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Zukunft der historischen GEG-Gebäude auf der Peute

Dienstag, 12.02.2013

zu Drs. 20/6729

 

Das ehemalige Zentrallager und Fabrikgebäude der GEG wurde 1925-27 von der Bauhütte Bauwohl errichtet und diente als Fabrik und Lager für diverse Waren, die in den zahlreichen Konsumläden in den Siedlungsbauten der ehemaligen Stadterweiterungsgebiete verkauft wurden. In der Verbindung mit dem Gewerbebereich des Hafens kommt dem Ensemble sowohl eine stadt-, als auch eine sozialgeschichtliche Bedeutung zu. Die zwei ehemaligen Fabrikationsgebäude sind in gestalterisch anspruchsvoller Weise klinkerverblendet und bilden ein herausragendes und gut erhaltenes und baugeschichtlich bedeutendes Zeugnis der Hamburger Industrie-architektur.

Nach Beschluss des Senats bleibt der Kern der ehemaligen GEG Großeinkaufs-Gesellschaft Deutscher Konsumvereine auf der Peute mit den besonders schützenswerten Gebäuden 10 und 11 entsprechend auch erhalten. Die Gebäude sind nicht nur unter Denkmalschutz gestellt, sondern sollen künftig zusätzlich vor allem für eine kreative Nutzung zur Verfügung stehen. Ein weiterer Teil bleibt für die Hafennutzung erhalten. Darauf haben sich die Kulturbehörde, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie die Hamburg Port Authority im September letzten Jahres geeinigt. Ob die HPA diese Flächen noch benötigt, wird derzeit geprüft. Sollte es eine wirtschaftlich tragbare hafenkonforme und denkmalgerechte Nutzung für Gebäude 19 geben, wäre das sicherlich im Sinne des Denkmalschutzes und die FHH könnte auch in diesem Fall ihrer Vorbildfunktion im Hafengebiet nachkommen. Aus denkmalpflegerischer Sicht haben diese Gebäude ebenso eine wichtige Bedeutung wie die bekannten 50er-Schuppen.

Der Bürgerschaft liegen nun mit den Drucksachen (Drs. 20/6238 und 20/6588) ausführliche Stellungnahmen des Senats zum aktuellen Sachstand vor. Aus der vorliegenden Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Kulturspeichers wird neben den geschätzten Kosten von rd. 17,6 Mio. EUR (ohne Mittel für zusätzlich erforderliche Investitionen für die nutzungsspezifische Innenausstattung der Depots) deutlich, dass die als Zentraldepot nutzbare Fläche für die Hamburger Museen nicht ausreichend wäre und die Flächeneffizienz mit rd. 62 Prozent in den fraglichen Gebäuden unwirtschaftlich ist. Es müssten rd. 43.500 qm angemietet und saniert werden, um rd. 26.450 Depotfläche zu schaffen. Die Errichtung eines Kulturspeichers auf der Peute wird deshalb nicht weiterverfolgt.

Gleichwohl wäre – neben dem beschlossenen Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude – auch der Erhalt des 1926 in einem anderen Baustil als Betonrahmenkonstruktion errichteten Gebäudes 19 wünschenswert. Dieses setzt aber das Engagement eines geeigneten privaten Investors voraus, der eine zugleich wirtschaftlich tragbare hafenkonforme und denkmalgerechte Nutzung vornehmen möchte. Ein potentieller möglicherweise geeigneter Investor hat mittlerweile sein Interesse konkretisiert.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft begrüßt den Erhalt der in den 20er Jahren errichteten historischen Gebäude 10 und 11 auf der Peute. Damit wird das Erbe des genossenschaftlichen Wirkens auf der Peute und in Hamburg eindrucksvoll dokumentiert und langfristig erhalten.

2. Hinsichtlich eines möglichen Erhalts des Gebäudes 19 wird der Senat aufgefordert, Gespräche mit interessierten potentiellen und geeigneten Investoren zu führen und kurzfristig eine Klärung herbeizuführen.

3. Der Senat wird ersucht, unter Berücksichtigung der Punkte 1. und 2. bis zum 31.08.2013 der Bürgerschaft einen Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des ehemaligen Zentrallagers und Fabrikgebäude der GEG vorzulegen.