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Zulassungs- und Gebührenordnung für Hamburgs Wochenmärkte

Donnerstag, 27.10.2011

Die Wochenmarkthändlerinnen und -händler haben mit ihrem Angebot an frischen Obst und Gemüse einen unverzichtbaren Anteil an der örtlichen Nahversorgung der Bevölkerung. Auf Hamburgs Wochenmärkten werden nach der geltenden Zulassungs- und Benutzungsordnung Gebühren erhoben, die zuletzt um 19 Prozent (Wegfall der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Beibehaltung der Gebührenhöhe in Höhe der Brutto-Gebühren) angehoben wurden.

Die bis Februar 2011 gemachten Zusagen, dass diese Mehreinnahmen für die Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte verwendet werden sollten, konnte bisher weder mit konkreten Projekten untermauert werden, noch gibt es eine einheitliche und fundierte Kalkulation der anfallenden Kosten aus dem Betrieb der Wochenmärkte in den Hamburger Bezirken.

Der Rechnungshof monierte bereits in seinem Jahresbericht 2009 zudem die mangelnde Transparenz und schlug zur Vereinfachung der Zulassungs- und Benutzungsordnung den bargeldlosen Gebühreneinzug für Saison- und Dauerzulassungen vor. Dieser sinnvolle Vorschlag wurde in dem derzeitig zur Abstimmung stehenden Entwurf der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die neue Gebührenordnung dahingehend erweitert, dass es zukünftig neben den Dauer- und Saisonzulassungen nur noch kurzfristige und ausnahmsweise Tageszulassungen für die Händler geben soll. Diese Regelung deckt sich nicht mit den Forderungen der ambulanten Händler.

Wochenmarkthändler haben die Form der Direktvermarktung in dem Wissen und der Sicherheit gewählt, dass sie je nach ihren persönlichen Möglichkeiten die freie Wahl haben, einen bestimmten Wochenmarkt regelmäßig anzufahren oder auch wechselweise auf verschiedenen Märkten ihre Waren anzubieten. Darüber hinaus ist es manchem Händler – überwiegend sind es Familienbetriebe – aus den unterschiedlichsten Gründen gar nicht möglich, eine dauerhafte Verpflichtung für eine Saison- oder Dauerzulassung einzugehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. in der neuen Zulassungs- und Gebührenordnung für Hamburgs Wochenmärkte weiterhin die dauerhafte Möglichkeit der freien Auswahl zwischen Dauer-, Saison oder Tageszulassung zu gewährleisten,

2. zu prüfen, ob und inwieweit, ein höherer finanzieller Anreiz für die verstärkte Nutzung von Dauer- bzw. Saisonzulassungen geschaffen werden kann,

3. die Zulassungs- und Gebührenordnung für die Wochenmärkte so zu gestalten, dass für die Wochenmarkthändler beim unbaren Gebühreneinzug neben der Kontolastschrift auch die Möglichkeit zur Nutzung von Gebührenmarken oder anderer „Pre-Paid“ Zahlungsweisen besteht,

 

4. Initiativen in den Bezirken anzuregen, um mit dem in den Bezirken verbleibenden Teil der Wochenmarktsgebühren attraktivitätssteigernde Maßnahmen für die bezirklichen Wochenmärkte durchzuführen. Dabei ist es gleichermaßen wichtig, sowohl die Zielgruppe der Kunden im Auge zu behalten, als auch Verbesserungen für die Zielgruppe der Händler zu berücksichtigen.