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zur Drs. 20/11085 „Sanierungsfonds Hamburg 2020“: Langfristige Sicherung des Kulturpalastes Hamburg im Stadtteil Billstedt

Mittwoch, 26.03.2014

Der Kulturpalast im Wasserwerk ist die zentrale Einrichtung der Stadtteilkultur in Bill-stedt. Er organisiert federführend zahlreiche Kultur-, Sozial- und Bildungsprojekte. Die Bandbreite erstreckt sich von Angeboten zur musikalischen Früherziehung der Klangstrolche über die deutschlandweit einzigartige HipHop Academy Hamburg bis hin zur BilleVue, dem Stadtteilkulturfest im Osten Hamburgs. Zusätzlich bietet der Kulturpalast Hamburg zahlreichen Kulturgruppen einen Aktionsraum.

Um den Standort in Billstedt und die für den Hamburger Osten wichtigen Angebote langfristig auch wirtschaftlich absichern zu können, sind Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umfassen u.a. den Erhalt und den Bestandsschutz des Vorderhauses mit Treppenhaus und der historischen Fassade, die Verlegung des internes Treppenhauses und die Schaffung von Treppenübergängen sowie den behindertengerechten Ausbau der Zugänge. Daneben sind die brandschutztechnische Ertüchtigung der Decken, das Versetzten von Wänden, der Einbau sanitärer Anlagen sowie die Errichtung einer Glasfassade und die Fugenausbildung wichtige Sanierungsmaßnahmen. Auch die Sanierung vorhandener Veranstaltungstechnik und Elektrik und Lüftung sowie Dachsanierung und die Sanierung von Kellerräumen sind dringend erforderlich. Diese geplanten Sanierungsmaßnahmen schließen in dem denkmalgeschützten Ensemble an Bauunterhaltungsmaßnahmen früherer Jahre an und schaffen mit Blick auf die deutlich gestiegenen Resonanz des Kulturpalastes mit erweiterten Veranstaltungsflächen und den darauf bezogenen Auflagen neue Spielräume für eine anregende Stadtteilkulturarbeit in Billstedt. Bei den Sanierungsmaßnahmen sind Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung, des Brandschutzes und des Denkmalschutzes zu beachten. Darüber hinaus ist Ziel, den Kulturpalast im Sinne einer „Kultur für alle“ auch behindertengerecht auszubauen. Um den Betrieb des Kulturpalastes nachhaltig sichern zu können, sind darüber hinaus ergänzende bauliche Maßnahmen erforderlich, wie u.a. eine Erweiterung des Vorderhauses sowie eine neue Veranstaltungshalle und den Ausbau des Obergeschosses.

Die weitergeführten Planungen haben bisher gezeigt, dass sich die Kosten gegenüber den ersten Planungen in 2012 mit damaligen Kosten von 5,2 Mio. Euro erhöht haben. Im Sinne eines kostenstabilen Bauens sollen nun die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen fortgeführt und die Kosten nach neuer Kostensystematik ermittelt werden.

Eine Machbarkeitsstudie stellt fest, dass auf Grundlage der Pläne der zukünftige Betrieb dann aus einem erhöhten Eigenmittelansatz finanziert werden könnte und der Ansatz zur institutionellen Stadtteilkulturförderung konstant gehalten werden kann. Zu diesen Planungen liegt seit 2012 auch ein positiver Bauvorbescheid des Bezirksamtes Mitte vor. In die aktuelle Bauplanung wurden die Anforderungen des Denkmalschutzamtes an den Erhalt des Vorderhauses und des darin befindlichen Treppenhauses eingearbeitet.

Die Kalkulation der Mehraufwendungen zum Erhalt des Vorderhauses unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes ist plausibel. Die Einsparungen durch einen möglichen Abriss desselben und Neubau von Ersatzflächen fällt eher gering aus. Die Erweiterung der Nutzflächen um 300 qm (vorher Nebenflächen) erscheint sinnvoll, da die Betreiber in der späteren Bewirtschaftung des Objektes ohne Erhöhung der laufenden Förderung auskommen könnten.

Zunächst bedarf es jetzt einer soliden und verlässlichen Kosten- und Sanierungsplanung. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 4-6 der HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) werden mit insgesamt 300.000 Euro veranschlagt. Erst nach Vorlage einer geprüften -Bau- und Kostenunterlage mit Gliederung gemäß DIN 276, in der die Ergebnisse der Ausführungsplanung (LP 5) eingearbeitet sind, wird die Bürgerschaft über eine Freigabe von weiteren Sanierungsmitteln entscheiden.

Der aktuell vorliegende Antrag aus Drs. 20/11085 wird entsprechend der Aufgabe und den Herausforderungen für die Sanierung und Weiterentwicklung des Kulturpalastes nicht gerecht.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Im Haushaltsjahr 2014 werden aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) bis zu 300.000 Euro für Planungskosten für die Leistungsphasen 4-6 der HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) zur Sanierung und Erweiterung des Kulturpalastes Hamburg zur Verfügung gestellt und auf den Titel 1241.686.04 „Hamburgisches Stadtteilentwicklungsprogramm – Aktive Stadtteilentwicklung“ übertragen.

 

2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitnah nach Vorlage der geprüften Bau- und Kostenunterlage mit einer fortgeschriebenen Kostenberechnung über die Kosten und Finanzierung der Sanierung und Erweiterung des Kulturpalastes Billstedt zu berichten.