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zur Drs. 20/11596 Beleuchtungsanlagen auf Hamburger Autobahnen

Mittwoch, 07.05.2014

Die Beleuchtung von Bundesautobahnen ist in Deutschland nicht üblich und findet nur in begründeten Ausnahmen statt. Sicherheitsaspekte und Leichtigkeit des Verkehrs können in solchen Ausnahmen dazu führen, dass eine Beleuchtung installiert wird, so auch auf Hamburger Abschnitten der A 7.

 

Im Rahmen des Ausbaus der A 7 muss überprüft werden, ob und in welchem Umfang weiterhin Beleuchtungsanlagen vorgesehen sind. Aufgrund der innerstädtischen Lage, der dichten Anschlussstellenfolgen sowie der geplanten Tunnelkette an der A 7 erscheint das Weiterbestehen der Beleuchtungsanlagen sinnvoll.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht, gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass

1. bei den Planungen zum Ausbau der A 7 auf Hamburger Stadtgebiet weiterhin Beleuchtungsanlagen vorgesehen werden.

2. bei künftigen Aus-und Neubauplanungen von Autobahnen auf Hamburger Stadtgebiet der Erhalt bzw. der Bau von Beleuchtungsanlagen sichergestellt bleibt.