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zur Drs. 21/16669 Kostenrisiken bei Altbestandssanierungen präziser im kostenstabilen Bauen abbilden

Mittwoch, 10.04.2019

Der Haushaltsausschuss hat sich vor Kurzem mit dem Berichtswesen Bau-Monitoring 2018 (Drs. 21/15693) befasst. Hierbei wurde insbesondere anhand der Revitalisierung des CCH deutlich, dass vor allem eine Sanierung und/oder eine Erweiterung älterer Bestandsgebäude erhöhte Kostenrisiken beinhalten können. Diese werden bislang durch den im Bau-Monitor sowie den Regelungen zum kostenstabilen Bauen vorhandenen Fokus auf Neubaumaßnahmen nicht präzise genug berücksichtigt.

Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft vermehrt auch ältere Bestandsgebäude von Sanierung ggf. in Verbindung mit Erweiterung betroffen sind und über das kostenstabile Bauen abgewickelt werden. Deshalb gilt es, die beteiligten Instrumente dergestalt anzupassen, dass es möglich ist, in Zukunft präzisere Aussagen zu den bestehenden Kostenrisiken treffen zu können und eine erhöhte Vorsicht bei der Finanzplanung von älteren Bestandsgebäuden walten zu lassen. Denkbar wären hierfür beispielsweise längere Vorlaufzeiten, um eine umfassendere Begutachtung der Bausubstanz zu ermöglichen, sowie generell erhöhte Ansätze von Risikopauschalen ab einem gewissen Bestandsalter.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird gebeten,

1. einen Vorschlag für die Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente zum kostenstabilen Bauen zu erarbeiten, der die besonderen Herausforderungen bei der Sanierung und der Erweiterung von älteren Bestandsgebäuden besser als bisher berücksichtigt und mithin präzisere Kostenprognosen gewährleistet.

2. der Bürgerschaft bis zum 01.12.2019 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Murat Gözay
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion