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zur Drs. 21/2750 Wir machen Hamburg mobil – Bürgerbeteiligung beim Bau der U5 und weiteren Großbauprojekten

Freitag, 22.01.2016

Der geplante Bau der U5 von Bramfeld bis zum Osdorfer Born ist das zurzeit größte Verkehrsinfrastrukturprojekt mit gesamtstädtischer Bedeutung in Hamburg. Erstmals sollen so die Stadtteile Bramfeld, Steilshoop, Lurup und Osdorf an ein schienengebundenes Nahverkehrssystem angeschlossen werden. Bereits 2026/20127 soll der erste Streckenabschnitt von Bramfeld über Steilshoop zur City Nord in Betrieb gehen. Aber nicht nur die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner entlang der geplanten Streckenführung der U5 profitieren von dieser Maßnahme: Ein verbessertes Angebot erhöht die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs insgesamt und erleichtert so den Umstieg vom privaten Pkw auf den Umweltverbund. Das entlastet die Straßen und die Umwelt und führt so auch zur Steigerung der Lebensqualität in Hamburg.

Solche Verkehrsinfrastrukturprojekte, egal ob von gesamtstädtischer oder quartiersbezogener Bedeutung, geraten immer mehr in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Denn die Erweiterung des Schienennetzes in unmittelbarer Nähe zur eigenen Wohnung oder die Umgestaltung benachbarter Wohnviertel, beispielsweise durch die Verlegung von Bushaltestellen, betreffen die Menschen in ihrer unmittelbaren Lebenswirklichkeit. Planungen geraten so zunehmen unter Legitimationsdruck. Entsprechend ist eine Beteiligungskultur erwünscht, die Bürgerinnen und Bürger einbezieht.

Ein erfolgreiches Beispiel von Bürgerbeteiligung wurde bereits im Zuge der Planungen der neuen Haltestelle Oldenfelde an der Linie U1 im Bereich Farmsen-Berne durch die Hamburger Hochbahn AG umgesetzt. Durch den Dialog vor Ort konnten die Ideen, Wünsche und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen, in die Planungen eingearbeitet und bei kritischen Punkten auch im Rahmen von Kompromisslösungen berücksichtigt werden. Durch diese Vorschaltung eines informellen Bürgerbeteiligungsverfahrens bereits in frühen Planungsstufen wird nicht nur die Akzeptanz von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum wesentlich verbessert, sondern es werden auch die Einwände im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahren reduziert und Projekt-Verzögerungen vermieden.

Die Erfahrungen aus den durchgeführten Beteiligungsverfahren sollten zum Anlass genommen werden, auch bei zukünftigen Großbauvorhaben wie der Erweiterung des U-Bahn-Netzes in Form einer U5 von Bramfeld über die City Nord in die Innenstadt sowie vom Hamburger Westen in die Innenstadt in geeigneter Weise eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorzusehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass über die Wahl der jeweiligen Beteiligungsformate (u.a. Open-Space-Veranstaltungen, Szenario-Workshops, Fokusgruppen, Zukunftswerkstätten, etc.) und des jeweiligen Zeitpunkts (bzw. der Planungsphase) im Einzelfall entschieden werden muss, da die Sinnhaftigkeit eines Beteiligungsverfahrens von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Bei der Ausgestaltung des jeweils passenden Beteiligungsformats ist auch der Kreis der zu Beteiligenden zu definieren. Bei Großprojekten mit gesamtstädtischer Bedeutung bedeutet dies, dass nicht nur die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner gehört werden sollten, sondern auch die Nutznießerinnen und Nutznießer solcher Maßnahmen in den Planungsprozess eingebunden werden müssen. Als Lehre aus den vergangenen Beteiligungsprozessen im Verkehrsbereich muss zur klaren Darstellung der Verantwortlichkeit nach außen sichergestellt werden, dass das Beteiligungsverfahren immer vom Vorhabenträger durchzuführen ist.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. sicherzustellen, dass bei der Planung und dem Bau der U5 von den Vorhabenträgern eine über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehende Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.

2. darauf hinzuwirken, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Vorhabenträger so rechtzeitig erfolgen wird, dass die sich aus ihr ergebenden Anregungen in den formalen Planungsprozess einfließen können.

3. darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Planung von Großbauprojekten des Nahverkehrs von den Vorhabenträgern ein jeweils angemessenes Beteiligungsinstrumentarium zur Anwendung kommt. Vor dem Beginn eines neuen Beteiligungsverfahrens soll sich daher der jeweilige Vorhabenträger mit der dafür zuständigen Fachbehörde beraten, um ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Konzept zu entwickeln. Dabei ist sicherzustellen, dass alle relevanten und von dem Projekt betroffenen Akteure eingebunden werden.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Filiz Demirel
  • Anna Gallina
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion