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zur Drs. 21/4664 Zeitgemäßes Planrecht schaffen, Bürgerbeteiligung sicherstellen

Dienstag, 14.06.2016

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) plant derzeit in 17 Stadtteilen mit einem zentral in der BSW angesiedeltem Sammelverfahren, das alte Baustufenplanrecht an die aktuelle Baunutzungsverordnung anzupassen. Aus einem "besonders geschützten Wohngebiet" nach den alten Baustufenplänen aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts wird nun „Reines Wohngebiet“ nach dem Planungsrecht des aktuellen Baugesetzbuches. Damit wird ermöglicht, dass in diesen Gebieten neben der Wohnnutzung nun auch Kitas, kleinere Läden, kleine Handwerksbetriebe, Hotels sowie Sportanlagen und Anlagen für soziale Zwecke, also etwa Alten- und Pflegeheime ebenso wie – zurzeit besonders im Fokus – Flüchtlingsunterkünfte zulässig sind.

Hamburg ist eine Millionenmetropole und eine stetig wachsende Stadt. Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, jährlich 10.000 neue Wohnungen zu genehmigen. Hierfür müssen auch die notwendige soziale Infrastruktur für die jüngere und ältere Generation sowie kleine Versorgungseinrichtungen ermöglicht werden können. Stadtteile ändern sich in ihrer Altersstruktur und somit wird mal eine Kita benötigt, mal eine Senioreneinrichtung. Aber auch die gerechte Verteilung von Geflüchteten darf nicht am völlig veralteten Planrechtsgedanken scheitern. Das sehr lange Planverfahren in Othmarschen zur Genehmigung einer Kita oder die Ermöglichung einer Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse sind prägnante Beispiele, wie zäh derartige Nutzungsänderungen innerhalb eines dichtbesiedelten Bereichs einer Millionenstadt im 21. Jahrhundert sein können. Wer sich an den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts orientiert und die Ermöglichung von Einrichtungen für Kinder, Ältere oder Geflüchtete als nichtvertretbare tiefgreifende Veränderung der jeweiligen Wohngebiete betrachtet, verkennt die Notwendigkeiten einer modernen Stadtgesellschaft.

Auch vor dem Hintergrund der Anstrengungen, die Hamburg bundesweit im Rahmen der Großstadtstrategie zur Änderung des Planungsrechts derzeit unternimmt, um insgesamt mehr Nutzungsvielfalt und Dichte in den Großstädten zu ermöglichen, ist die Beibehaltung eine solchen monostrukturierten Nutzungskategorie nicht mehr angemessen.

Regelhaft sind die Bezirke für die Aufstellung von Bebauungsplänen zuständig. Das ist richtig und gut so, ist doch das Wissen um die lokalen Eigenarten die beste Sicherstellung des Bürgerwillens. Themen von gesamtstädtischen Interesse sowie stadtweiter Bedeutung und Verteilung können von der BSW angegangen werden.

Die Rot-Grüne Koalition befürwortet dieses Verfahren ausdrücklich, da es die Ressourcen der Bezirke von der Aufstellung von 17 Textplanänderungsverfahren mit den jeweiligen Öffentlichen Plandiskussionen (ÖPD) und Auslegungsverfahren für die wichtigen Wohnungsbaupläne freihält. Allerdings hält die Koalition eine zentrale ÖPD für nicht ausreichend. In Zeiten, wo nicht mehr über die Notwendigkeit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden muss, ist eine zentrale Veranstaltung nicht angemessen und nicht bürgernah. Es ist einem Bewohner aus Heimfeld nicht zuzumuten, sich mit Planänderungen in Wellingsbüttel auseinandersetzen zu müssen. Um den jeweiligen lokalen Unterschieden gerecht zu werden, soll in jedem betroffenem Bezirk eine ÖPD veranstaltet werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

in dem Verfahren zur Änderung des Planrechtes der Baustufenpläne in zeitgemäßes Planrecht nach Baunutzungsverordnung eine Öffentliche Plandiskussion pro betroffenem Bezirk zu veranstalten, die ortsnah stattfinden sollte.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Christiane Blömeke
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion