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zur Drs. 21/4679 Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztages an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“!

Mittwoch, 15.06.2016

Die Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag für Hamburgs Kinder“ haben am 6. Oktober 2015 beim Hamburger Senat die Unterschriftenlisten mit einer von der Initiative mitgeteilten Gesamtzahl von 14.885 Unterschriften zur Unterstützung der Volksinitiative eingereicht, welche nach entsprechender Prüfung durch den Senat zustande gekommen ist. Gegenstand der Initiative sind als Befassung mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung im Sinne einer anderen Vorlage gemäß § 1 Satz 1 VAbstG wesentliche Aspekte des Ganztages betreffende Forderungen, die sich auf die räumliche Situation, die Schulverpflegung, personelle Ausstattung und die Zusammenarbeit zwischen Schule und den Kooperationspartnern im Ganztag beziehen (Dr. 21/1898). Der genaue Gegenstand der Initiative ist – als Befassung mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung im Sinne einer anderen Vorlage gemäß § 1 Satz 1 VAbstG – folgende Vorlage:

„Mehr Räume und Flächen für den Ganztag

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, für jeden Standort lärmgeschützte Räume und Flächen für die Freizeit der Kinder zur Verfügung zu stellen, die zusätzlich zu den Räumen des Unterrichts Platz bieten für Toben, Ruhe und Spiel und die in Ausstattung und Größe den Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Zudem fordere ich, dass in der Regel keine vorhandenen Schulflächen in Hamburg, weder Außen- noch Innenflächen zur anderweitigen Nutzung, Verkauf, Bebauung oder Vermietung freigegeben werden.

Besserer Erzieher-Kind-Schlüssel

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, einen verbesserten Erzieher*-Kind-Schlüssel von 1:15 für die Regelbetreuung bis 18 Uhr an den Schulen mit KESS-Faktor 3-6 sowie 1:11 an allen Standorten mit dem KESS-Faktor 1-2 und an Sonder-/Förderschulen zu gewährleisten. Alle Standorte müssen eine Besetzung im Vor- und Nachmittag mit Erziehern und Sonderpädagogen gewährleisten, die dem tatsächlichen Betreuungs- und Förderbedarf, auch der Kinder mit besonderem Förderbedarf, entspricht. Darüber hinaus fordere ich Rahmenbedingungen, die Vollzeitverträge für Erzieher in der ganztägigen Bildung für den unterrichtsbegleitenden Einsatz am Vormittag ermöglichen.

Gesundes und frisches Essen

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, frisch vor Ort zubereitetes Essen und einen ganztägig nutzbaren Kantinenbereich an jedem Standort zu gewährleisten, der die Versorgung der Kinder übernimmt. Die Kinder sollen ihre Mahlzeiten mit pädagogischer Begleitung, mit genügend Zeit, in lärmgeschützter Atmosphäre einnehmen können. Außerdem muss jedem Kind ein gesunder Snack am Nachmittag zur Verfügung stehen.

Kooperation auf Augenhöhe

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, an jeder Ganztagsschule ein Gremium zu bilden, das paritätisch mit Schulleitung, Vertretern von Lehrern, Jugendhilfeträger, Erziehern, Schülern ab Jahrgangsstufe 5 und Eltern auch des Nachmittags besetzt ist und das die Befugnis hat, über die Belange der Kooperation zu entscheiden. Grundlegende Neuregelungen der Kooperation bedürfen einer Abstimmung unter der gesamten Schulgemeinschaft aus Schülern ab Jahrgangsstufe 5, Eltern, Beschäftigten der Schule und des Kooperationspartners.“

 gemäß folgender Begründung

„Gesamtgesellschaftlich klagen wir zunehmend über mangelnde körperliche Beweglichkeit, Übergewicht, psychische Probleme und schlechte Ernährung bei Kindern. Gleichzeitig hat Hamburg flächendeckend Ganztagsschulen eingerichtet, in denen Kinder häufig ganztags in ihrem Klassenraum untergebracht sind, mit stundenlang warmgehaltenem Kantinenessen versorgt werden und denen persönliche Ansprache durch eine ausreichende Anzahl von betreuenden Erziehern fehlt. Viele Eltern beklagen die reine Aufbewahrung ihrer Kinder. Die Folgen für die Entwicklung der Kinder sind dramatisch, die Folgekosten für die Gesellschaft noch gar nicht absehbar. Daher richten sich meine Forderungen gegen die aktuelle Sparpraxis im Hamburger Ganztag bei Räumen, Erzieherschlüssel, Kooperation, Ernährung und Ausstattung für Förderbedarf. Diese vernachlässigt das Kindeswohl. Mehr Bildung für mehr Kinder kostet mehr Geld aus dem allgemeinen Haushalt. Wer hier spart, erhöht Folgekosten für Gesundheit und Arbeitsmarkt. Unsere Kinder haben ein Recht auf kindgerechte Rahmenbedingungen. Gut ausgebildete Kinder & Jugendliche fördern zudem die Wirtschaft, die Gesellschaft und mehren die Steuereinnahmen. Diese Investition in die Zukunft muss, besonders vor dem Hintergrund des absehbaren demografischen Wandels, absolute Priorität haben. Wenn Hamburg einen Ganztag für seine Kinder will, dann muss es ein guter Ganztag sein!“

Die im Gesetz vorgesehene Anhörung der Initiatoren der Volksinitiative im Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgte am 5. Januar 2016. Im Anschluss daran sind die antragstellenden Fraktionen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative in den Dialog getreten, um die Möglichkeiten für einen Kompromiss auszuloten. Zur Wahrung der gesetzlichen Fristen hat die Volksinitiative am 25.05.2016 fristwahrend die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt. Nach vielen intensiven Gesprächen ist mit dem nachfolgenden Ersuchen ein Konsens gelungen, der zu einer Beendigung des laufenden Volksgesetzgebungsverfahrens führen soll. Die Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag für Hamburgs Kinder“ haben erklärt, dass sie nach erfolgtem Beschluss durch die Bürgerschaft ihre Vorlage gemäß § 8 VolksAbstG gegenüber dem Senat zurücknehmen werden. Die antragstellenden Fraktionen sichern zu, dass die in diesem Ersuchen aufgeführten Aufträge und Maßnahmen zeitgerecht von der zuständigen Behörde aufgegriffen und sachgerecht umgesetzt werden. Es soll sich dabei – insbesondere anlässlich der Fortschrittsberichte – zwischen den Initiatoren und den Regierungsfraktionen ausgetauscht werden.

Die Perspektive der Initiatoren der Volksinitiative in Bezug auf die Entwicklung ihres Anliegens, ihrer Motivation und der weiteren Entwicklungsrichtung des Ganztages ist nachfolgend dargestellt. Sie erklären Folgendes:

„Der Ganztag in Hamburg wurde innerhalb kürzester Zeit flächendeckend eingeführt mit dem Fokus auf Quantität. Sowohl die Perspektive der Kinder als auch grundsätzliche Qualitätsaspekte wurden bisher unzureichend berücksichtigt. Die Beteiligten im Ganztag haben in diesem Prozess nur ungenügende Begleitung erfahren. Konstruktive Kritik von Elterngremien, Dachverbänden, Gewerkschaften und anderen Initiativen daran, die es bereits vor Einführung gegeben hatte, wurde nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Aus diesem Grund sahen wir uns gezwungen, über den Weg der Volksgesetzgebung notwendige Verbesserungen einzufordern.

Aufgrund der Kostenfreiheit der Betreuung bis 16 Uhr, fehlender Wahlmöglichkeiten und der Tatsache, dass die Kinder ihre Freunde kaum noch außerhalb der Schule treffen können, nehmen inzwischen ca. 80% der Kinder am Ganztag teil. Das entspricht einer erheblichen Steigerung gegenüber der Planungsgrundlage von 40%, die als Basis für Vereinbarungen, Pläne und Verträge zum Ganztag diente.

Da nun bei der Mehrzahl der Kinder die Schule der zweite Lebensmittelpunkt geworden ist und sie dort einen Großteil ihrer Kindheit verbringen, muss sich der Ganztag an Schulen an den Bedürfnissen von Kindern und ihren Rechten sowie an deren Persönlichkeitsentfaltung auch jenseits von Bildungsplänen orientieren.

Das Recht auf Spielen, Toben, Entspannung und Rückzug findet bis heute strukturell keine Berücksichtigung. Die Prämisse "Beschulung hat Vorrang" greift angesichts der neuen Lebensrealität der Kinder in Ganztagsschulen erheblich zu kurz. Schulen müssen sich zu gut gestalteten Lebensorten entwickeln und dies räumlich, personell und konzeptionell abbilden. Nachhaltige und gesundheitsfördernde Aspekte in Bezug auf Ernährung sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Öffnung von Schule für Jugendhilfe bringt eine große Chance für Schulentwicklung mit sich. Mit den veränderten Gegebenheiten nach Ganztagseinführung muss sich ein Perspektivwandel ergeben hin zu der Erkenntnis, dass Bildung mehr ist als formelles Lernen. Die andere pädagogische Perspektive von Erziehern auf Kinder und auf die kindliche Persönlichkeitsentwicklung bringt das Wissen mit in Schulen, das Lernen auch bei Spiel und sozialer Interaktion außerhalb der Stundentafel stattfindet. Multiprofessionelle Teams sind daher notwendig, um Bildungsschwerpunkte zukunftsorientiert neu zu setzen und Bedürfnisse von Kindern wahrzunehmen. Dafür bedarf es der Augenhöhe im Umgang, Mitspracherechte und ausreichend Zeit, um als Ganztagsteam zusammenzuwachsen und voneinander lernen zu können.

Dies kann allerdings nur funktionieren, wenn für alle attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden und Teambildung auch durch unterstützende externe Begleitung ermöglicht wird. Diesem Aspekt soll im neuen Ganztag nach dieser Vereinbarung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Rechnung getragen werden.

Die getroffenen Vereinbarungen enthalten diesbezüglich wichtige Schritte für erste Verbesserungen. Sie sollen eine Qualitätsentwicklung fördern und unterstützen. Der Senat ist hierbei dafür verantwortlich, die geschaffenen Rahmenbedingungen zu verbessern und die notwendigen, zusätzlichen Mittel, perspektivisch auch über die vereinbarten Zeiträume und Beträge hinaus, bereitzustellen. Die finanzielle Beteiligung von Schulen und Jugendhilfeträgern an den vereinbarten Mitteln halten wir für problematisch, da die Verschiebung von Geldern innerhalb des ohnehin knapp ausgestatteten Budgets keinen Qualitätszuwachs bringen kann.

Bereits finanzierte, aber offene Stellen für Ganztagskoordination sowie Schulleitung müssen zwingend besetzt werden, um die Qualität im Ganztag zu verbessern und diese Vereinbarungen umsetzen zu können.

Die Initiatoren von Guter Ganztag haben für diese Vereinbarungen weitreichende Zugeständnisse an die regierenden Fraktionen gemacht, um jetzt sofort erste Verbesserungen für Hamburgs Kinder einzuleiten. Darüber hinaus müssen weitere Schritte folgen. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass im Bereich Räume über den vereinbarten Ganztagsfonds hinaus größere Investitionen nötig sind. Derzeitige und künftige Planungen für Küchen sollen immer für die Möglichkeit des frisch Kochens vorgerüstet werden, um hohe Kosten durch spätere Umrüstung zu vermeiden. Auch die besonderen Anforderungen an Inklusion im Ganztag an personeller und räumlicher Ausstattung muss künftig stärker bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Die nun angestoßenen Prozesse zur Steigerung der Qualität sollen in den nächsten Jahren von allen Parteien wohlwollend flankiert werden. Dazu sind aus den prognostizierten Haushaltsüberschüssen in der mittelfristigen Finanzplanung weitere Mittel bereitzustellen. Die Qualität des Ganztags und Berücksichtigung der Kinderrechte muss ein zentraler Bestandteil aller bildungspolitischen Überlegungen und Entscheidungen werden.

Im Einzelnen:

Räumliche Situation

Die neuen Anforderungen an Flächen und Räume, die sich aus dem ganztägigen Aufenthalt von Kindern in Schule ergeben, sind nicht durch eine Erhöhung von „Ganztagsfläche“ allein zu erfüllen. Die Einführung von Ganztägigkeit, auch als offener Ganztagsschultyp, muss eine inhaltliche und strukturelle Veränderung für den gesamten Schulstandort nach sich ziehen. Denn in der Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist der ausschließliche Fokus auf Beschulung nicht mehr zulässig und muss durch gleichberechtigte Freitzeitrechte ergänzt werden. Aus diesem Grund ist für einen qualitativen Ausbau von schulischen Raumangeboten in Bezug auf den Ganztag die Perspektive der Schulentwicklung wesentlich stärker einzubeziehen.

Hier besteht die Aufgabe nicht nur darin, die erweiterten Anforderungen von ganztägiger Bildung ab sofort wesentlich deutlicher in anstehenden Baumaßnahmen zu berücksichtigen und die Anstrengungen für eine inhaltlich pädagogische Entwicklung von Ganztag zu intensivieren, sondern mittelfristig auch darin, systematisch Optimierungsmöglichkeiten im Bestand zu untersuchen, inhaltlich zu begleiten und baulich zu unterstützen. Die breitere und intensivere qualitative Weiterentwicklung von Ganztägigkeit muss ihre Umsetzung auch in der Raumplanung erfahren.

Ernährung

Schule beansprucht inzwischen den Großteil der Tageszeit der Kinder und muss damit Aufgaben erfüllen, die bisher tagsüber in Elternhaus oder Hort erfüllt wurden. Dadurch ist es unerlässlich, dass Kinder heute in ihren Schulen an frisches Essen, die Zubereitung desselben, ausgewogene und gesunde Ernährung, Nachhaltigkeit von Lebensmitteln und deren Produktion sowie den Bezug zu biologischen Produkten aus der Region herangeführt werden. Darüber hinaus gehört zur Ernährungssozialisation zwingend der soziale Aspekt des gemeinsamen Essens. In diesem Sinne strebt Guter Ganztag mit der vorliegenden Einigung einen wesentlichen Impuls für die Weiterentwicklung des Qualitätsbewusstseins aller Akteure rund um die schulische Ernährung an.

Personal

Im Sinne eines guten Ganztags müssen ein besserer Erzieher-Kind-Schlüssel und eine verbesserte Beschäftigungssituation für Erzieher mit mehr Stunden unter einem Arbeitgeber mehr Konstanz in der Betreuung gewährleisten. Dies ist unbedingt notwendig, um qualifiziertes Personal zu halten und damit feste Bezugspersonen für Kinder zu sichern. Beziehungsarbeit kann nur durch einen stabilen Personalstamm an einer Ganztagsschule gefördert werden.

Kooperation auf Augenhöhe

Ein weiteres Themenfeld zur Verbesserung des Ganztags ist die Frage der grundsätzlichen Beteiligung aller Akteure an Entscheidungen, die den Ganztag betreffen. Um die Mitspracherechte derjenigen, die den Ganztag gestalten (die Mitarbeiter) und derjenigen, die ihn nutzen (Eltern und Schüler/innen) verbindlich zu machen und zu stärken, wird eine Änderung des Schulgesetzes vorgenommen, welche die bisherigen Beteiligungsrechte der Betroffenen erweitert und gesetzlich verankert.

Die Initiative versteht diese Einigung als einen ersten Schritt der Verbesserung für Kinder und Beschäftigte im Ganztag und als die Einleitung eines Prozesses der Schulentwicklung hin zu einem kindzentrierten Schulwesen.“

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen hat Hamburg in den vergangenen Jahren den Ausbau der Ganztagsschulen deutlich vorangebracht. Allein seit dem Jahr 2011 wurde die Zahl der Ganztagsgrundschulen vervierfacht und die Zahl der Ganztags-Stadtteilschulen verdoppelt. Die Gründe hierfür waren und sind im Wesentlichen der Ausgleich sozialer Disparitäten, mehr Chancengerechtigkeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und „Zeit für mehr“ durch eine Rhythmisierung des Tages. Es herrscht ein breiter, weitgehend partei- und fraktionsübergreifender Konsens darüber, dass Ganztagsschulen sowohl dem Lernen selbst als auch der Teilhabegerechtigkeit dienen.

Mittlerweile ist der Ausbau des Ganztagsangebotes in Hamburg abgeschlossen. Alle Grundschulen sind Ganztagsschulen. 125 der 203 Ganztagsgrundschulen haben sich für die offene Form im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) entschieden, die anderen 78 bieten die Ganztagsschule nach Rahmenkonzept an (GTS). Insgesamt nutzen über 80 Prozent der Grundschulkinder die Ganztagsangebote. Diese hohe Anzahl macht deutlich, dass der Ausbau wichtig und notwendig war und die neuen Ganztagsangebote bei Kindern und Eltern gut ankommen. Auch an den weiterführenden Schulen ist die Bildung und Betreuung der Kinder bis zum 14. Lebensjahr gesichert. Seit der Einführung des Ganztagsangebotes wurden – und werden immer noch – die räumlichen Gegebenheiten an den Schulen verbessert bzw. den Bedürfnissen der Kinder, die am Ganztag teilnehmen, angepasst. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Kantinen und Unterrichtsräumen.

Die antragstellenden Fraktionen sind sich mit der Volksinitiative darin einig, dass sich ein guter Ganztag in der Hamburger Schullandschaft nicht allein durch quantitative, sondern vor allem durch qualitative Kriterien definieren lassen muss. Aktuell führen unterschiedlichste Faktoren, wie etwa die konkreten räumlichen Gegebenheiten, Beteiligungs- und Kooperationsprozesse dazu, dass die Qualität des Ganztages je nach Schulstandort von den Betroffenen sehr unterschiedlich empfunden wird. Gegenstand der vorliegenden Einigung ist daher das gemeinsame Ziel, durch strukturelle Maßnahmen die Rahmenbedingungen für einen „guten“ Ganztag an allen Hamburger Schulen zu stärken.

Hierbei sind vor allem folgende Punkte zu benennen:

Die räumliche Situation

Gerade bei Neu- oder Umbauten sollten die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, die am Ganztag teilnehmen, sowie die Belange der Kooperationspartner (Träger) stärker beachtet werden. Im frühen Stadium der Planungsphase, an der so genannten Planungsphase Null, wird bisher regelhaft die Schulleitung beteiligt. Künftig soll es der Schulkonferenz ermöglicht werden, sich frühzeitig mit Vorschlägen zur Raumkonzeption in die Planungsprozesse einzubringen. Weiter sollen bestehende Räume und Flächen den Bedürfnissen des Ganztags – wie Ruhe, Bewegung und Spiel – verstärkt angepasst werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Raumkonzeption als auch auf die Anschaffung von Mobiliar oder anderer Ausstattung sowie, bei begrenzten räumlichen Kapazitäten, auf eine verstärkte Kooperation im Stadtteil. Die Anforderungen eines gelungenen schulischen Ganztagskonzepts werden Eingang in das Musterflächenprogramm finden.

Gesundes und frisches Essen und Trinken

Ein gesundes und möglichst frisch zubereitetes Essen ist für einen erfolgreichen Ganztag von großer Bedeutung. Daher sollen im Rahmen des laufenden Ausbauprogramms der Schulküchen, Kantinen und Mensen die Voraussetzungen geschaffen und Prozesse initiiert werden, die ermöglichen, dass das Essen möglichst ortsnah zubereitet wird. Außerdem werden Schulleitungen und Schulgemeinschaften fachlich beraten, um eine optimale Verpflegung sicherstellen zu können, die zudem von möglichst vielen Schülerinnen und Schülern gerne genutzt wird.

Darüber hinaus ist ausreichendes Trinken von hoher Bedeutung für die Gesundheit und das Konzentrationsvermögen von Schülerinnen und Schülern. Aus diesem Grund soll sichergestellt werden, dass alle Schulen ihren Schülerinnen und Schülern den Zugang zu frischem Trinkwasser ermöglichen, bspw. durch die Bereitstellung von Trinkwasserspendern.

Beteiligung der Kooperationspartner

Ein weiteres Themenfeld zur Verbesserung der Ganztagsschulen ist die Frage der grundsätzlichen Beteiligung der Kooperationspartner, also der Träger, an Entscheidungen über das Schulleben in den GBS-Schulen. Um die Mitbestimmung derjenigen, die den Ganztag gestalten (Kooperationspartner/Träger) und derjenigen, die ihn nutzen (Eltern und Schülerinnen und Schüler) verbindlich zu machen, wird eine Änderung des Schulgesetzes vorgenommen, welche die bisherigen Beteiligungsrechte der Betroffenen erweitert und gesetzlich verankert.

Personal

Im Sinne eines guten Ganztags sind zudem verbesserte Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern, die bisher ausschließlich am Nachmittag für die Betreuung der Kinder zuständig sind, von Bedeutung. Der bisherige Einsatz nur am Nachmittag ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unattraktiv. In diesem Zusammenhang sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Erzieherinnen und Erziehern möglich macht, auch am Vormittag im Schulbetrieb tätig zu werden. Um die Qualität der Nachmittagsbetreuung weiter zu verbessern, sollen zudem die Gruppengrößen am Nachmittag verkleinert werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

I. Der Senat wird ersucht,

1. in der Vertragskommission die Gespräche mit den Verbänden zur Entwicklung von Qualitätskriterien für den Ganztag an Schulen und zur Entwicklung eines wirksamen Qualitätssicherungsverfahren aufzunehmen. In diesem Prozess sind Elternkammer und LEA mit einzubeziehen. An jeder Schule soll ein schuleigenes Qualitätsmanagement zur Verbesserung des Ganztagsangebots eingerichtet werden. Die Fachbehörde soll ein Referenznetzwerk schaffen, in dem die Ganztagsschulen voneinander lernen und über ihre Qualitätsentwicklung gefördert werden. Diese Ergebnisse sollen in geeigneter Weise veröffentlicht werden.

Die räumliche Situation

2. die Partizipation der Schulkonferenz bei umfangreichen Baumaßnahmen in der Leistungsphase Null zu gewährleisten. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule soll die Schulkonferenz wichtige Vorschläge zur Raumkonzeption erarbeiten. Konkret:

a. Im Rahmen von Schulbaumaßnahmen, die entweder Schulneubauten oder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen mit größeren baulichen Veränderungen an Bestandsgebäuden betreffen, sind die Schulkonferenzen bereits im frühen Stadium der Planungsphase (Leistungsphase Null) zu beteiligen. Unter Zugrundelegung des gültigen Musterflächenprogramms sowie unter Beachtung der bestehenden Ressourcen sind so bereits frühzeitig die Bedürfnisse und Ansprüche der Schulkinder an ihrem ganztägigen Lern- und Lebensmittelpunkt angemessen zu berücksichtigen.

b. Hierfür richtet die Schulkonferenz unter Beteiligung des Ganztags-ausschusses (siehe Ziffer III.) eine Arbeitsgruppe ein, die die Interessen und Bedarfe der Schul- und Ganztagsgemeinschaft – insbesondere der Schülerinnen und Schüler – im Rahmen der Leistungsphase Null einbringt und vertritt. Alle betroffenen Gruppen der Schul- und Ganztagsgemeinschaft entsenden in der Regel paritätisch Mitglieder in die Arbeitsgruppe. Die Schulen sollen durch die zuständige Fachbehörde entsprechend beraten und während des gesamten Verbesserungsprozesses unterstützt werden.

c. Im Musterflächenprogramm ist verbindlich festzuschreiben, dass Expertinnen und Experten den Planungsprozess begleiten und die Schulkonferenz sowie die Arbeitsgruppe beraten. Diese Beratung und Begleitung soll insbesondere die Bedürfnisse des Ganztages (bauliche Beratung und Einrichtungsfragen) in den Blick nehmen.

3. im Schuljahr 2016/2017 einen verbindlichen Prozess zu initiieren, in dem Grundschulen und weiterführende Schulen bis zur 8. Jahrgangsstufe im Rahmen ihrer schulischen Selbstverantwortung unter Beteiligung des Ganztagsausschusses (siehe Ziffer III.) ihre nicht zwingend für den Unterricht benötigten Flächen an den Ganztagsbedürfnissen der Kinder von Bewegung, Spiel und Ruhe ausrichten sollen. Dabei können im Rahmen der selbstverantworteten Schule auch konkurrierende Bedarfe des Schulprofils auftreten, die mit der Schulgemeinschaft abzuwägen und von der Schulkonferenz zu entscheiden sind. Die Nutzungen für Unterricht und Ganztag sollen sich gegenseitig nicht beeinträchtigen. Auch Unterrichtsräume sollen Teil dieser Betrachtung sein.

a. Die Schulen sind aufzufordern, ein Raumkonzept zu erarbeiten, das die für den Standort individuelle Verknüpfung von Raum und Pädagogik beschreibt und die Bedürfnisse der Kinder im Ganztag berücksichtigt. Dieses Raumkonzept soll Bestandteil der Ziel-Leistungsvereinbarung werden. Es wird an GBS-Schulen in Bezug auf die Ganztagsnutzung mit dem Jugendhilfeträger gemeinsam erstellt. Eine Qualitätssicherung soll die Schulaufsicht gewährleisten. Als Orientierung dienen die vorher definierten Qualitätskriterien. Die Behörde unterstützt die Schulen in Form von Weiterbildungsangeboten, Leitfäden und Beratung.

 

b. Die Schulen müssen sicherstellen, dass die Anforderungen des Ganztages (Ruhe, Bewegung, Spielen) bei der Anschaffung insbesondere von Mobiliar sowie kleineren Umgestaltungen und Ausrüstungen berücksichtigt werden. Hierzu stellt die Bürgerschaft einen Sonderfonds Guter Ganztag (gemäß Ziff. II) zur Verfügung. Aus diesem Budget können auf Basis einer kriteriengestützten Vergaberichtlinie auf Antrag mit einem Raumkonzept zweckgebunden Mittel beantragt werden. Die Mittel sind übertragbar auf die kommenden Haushaltsjahre.

 

4. sicherzustellen, dass – sofern die Entwicklung der Schülerzahlen den Rückgriff auf bislang überhängige Flächen für Unterrichtszwecke notwendig macht – diese schulorganisatorische Maßnahme einer sonstigen Gebrauchsbestimmung vorgeht. Die sich hieraus ergebenen Anpassungsbedarfe in der ganztagsbezogenen Raumnutzung und die sich hierdurch abzuleitenden Maßnahmen sind von der Schulkonferenz unter Einbeziehung des Ganztagsausschusses zu erörtern und vorzunehmen.

5. darauf hinzuwirken, dass insbesondere auch mit Blick auf stark angewählte Schulen mit Raum- und Flächenknappheit, an einzelnen Standorten auch durch die stärkere Nutzung außerschulischer Lern- und Betreuungsangebote und in Kooperationen mit weiteren Institutionen bzw. durch ggf. weitere, wirtschaftlich und konzeptionell sinnvolle Anmietungen zusätzliche Angebote geschaffen werden können.

6. die Rahmenvorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten des Musterflächenprogramms zum Schuljahr 2017/2018 so weiter zu entwickeln und zu konkretisieren, dass die besonderen Anforderungen an ein gutes Ganztagsangebot noch stärker im Musterflächenprogramm verankert und abgebildet werden.

7. im Rahmen der Flächenvorgaben des Musterflächenprogramms bei Neubauten darauf hinzuwirken, dass Flächen im Umfang von mindestens je einem Modul pro Zug für Ruhe, Bewegung und Spiel realisiert werden können.

8. bei einer ggfs. in der Zukunft anstehenden Überarbeitung des Schul-entwicklungsplanes die Bedürfnisse des Ganztages – orientiert an den Qualitätskriterien – zu berücksichtigen.

9. darauf hinzuwirken, dass an Schwerpunktschulen für Inklusion ausreichend barrierefreie Räume für ihre besonderen Aufgaben zur Verfügung stehen, und diese Barrierefreiheit anlässlich von Neubauten und Sanierungsarbeiten an Schwerpunktschulen sicherzustellen.

Gesundes und frisches Essen und Trinken

10. einen Prozess zur Verbesserung der Essensqualität an Hamburger Schulen zu etablieren. An diesem Prozess sollen Vertreterinnen und Vertreter von Schulleitungen, Eltern- und Schülerkammer, Landeselternausschuss, Behörde für Schule und Berufsbildung, die Vernetzungsstelle Schulverpflegung, bei GBS-Schulen die Träger der Jugendhilfe und externer Sachverstand im Sinne eines Qualitätszirkels Verbesserungsvorschläge erarbeiten. In diesem Qualitätszirkel sollen übergeordnete Herausforderungen wie bspw. die Verbesserung der Möglichkeiten, Essen vor Ort frisch zuzubereiten, unterschiedliche Möblierungsmöglichkeiten, die Gestaltung und Innenakustik der Kantinengebäude, der Mustervertrag Schulverpflegung, energetische Optimierung der Küchen, die Trinkwasserversorgung, mögliche standardisierte Zahlungsmodelle, der Einsatz ökologischer regionaler Lebensmittel, die Verbesserung der Nachmittagsverpflegung und der Qualitätskontrolle sowie weitere Aspekte diskutiert und entsprechende Vorschläge entwickelt und perspektivisch umgesetzt werden. Der Qualitätszirkel schlägt der Behörde zudem Kriterien für die Vergabe von Mitteln in Bezug auf die Bestandsküchen vor. Die Behörde wird den Qualitätszirkel auf geeignete Art und Weise bei der Organisation des Qualitätszirkels und der Erstellung des Leitfadens unterstützen (s. auch Punkt 11).

11. in diesem Prozess einen Leitfaden Schulverpflegung für die Schulen und die Verwaltung zu entwickeln, der praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt und die Schulen bei der Erstellung ihres Ernährungskonzeptes unterstützt. Er soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres in geeigneter Form (z. B. online) veröffentlicht werden. Der Leitfaden soll bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden.

12. im Hinblick auf den Neubau von Küchen und Kantinen und der Optimierung der Essensplanung an Schulen allen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Küchen- und Kantinenplanung sowie den Verantwortlichen in der Ganztags¬schule Fortbildungen anzubieten und auf diese hinzuweisen, um diese auf zentrale Weichenstellungen, Möglichkeiten und Herausforderungen in der Planung aufmerksam zu machen.

13. bei allen Neuplanungen von Küchen und Kantinen eine Beratung und Begleitung in der Leistungsphase Null, der Caterer-Auswahl, Vertrags-gestaltung und anschließender Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern durch Expertinnen und Experten anzubieten. Hierbei soll den Schulen eine Auswahlmöglichkeit eingeräumt werden. Die Schulen sollen dabei unterstützt werden, eine dauerhafte Struktur zur Qualitätssicherung bspw. durch Einrichtung eines Kantinenbeirats zu etablieren. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Schulen mit KESS 1 und KESS 2 Faktor gelegt.

14. bezüglich der Küchen, die sich gerade in der Planungsphase befinden, eine Lösung zu finden, damit auch hier Beratung durch Expertinnen und Experten in Anspruch genommen werden kann. Ziel ist es, Frühplanungen zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

15. in Bezug auf die Bestandsküchen im Rahmen einer Datenerhebung ein Konzept vorzuschlagen, wie auch unter Beachtung der schulischen Selbstverantwortung bereits vorhandene lokale Versorgungsmöglichkeiten z. B. in Kitas und größeren Produktionsküchen in einer Region zur Verbesserung der Essensversorgung beitragen können. Ziel des Konzeptes ist es, durch kurze Wege und damit verbundene kürzere Zeiten zwischen Produktion und Essensausgaben die Essensqualität zu steigern und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen. Darauf aufsetzend soll eine Planung gemacht werden, wie bei größeren Neubauvorhaben unter besserer Ausnutzung der jeweils vorhandenen Baumittel neu zu bauende Schulküchen bei Bedarf als Vitalküchen vorgerüstet und bei Vorlage eines Ernährungskonzeptes auch ausgerüstet werden können.

16. im Zusammenhang mit den regelmäßigen Begehungen der Bestandsküchen oder auf Antrag der Schulen zu überprüfen, ob durch einfache Veränderungen substantielle Verbesserungen des Frischeangebots des Essens und der Kantinensituation erreicht werden können. Diese Verbesserungen werden dann umgesetzt, wenn die Schule ein auf diesen Veränderungen basierendes, deutlich verbessertes Ernährungskonzept vorlegt. Hierzu stellt die Bürgerschaft einen Sonderfonds Guter Ganztag (gemäß Ziff. II) zur Verfügung. Aus diesem Budget können auf Basis einer kriteriengestützten Vergaberichtlinie auf Antrag mit einem Küchen- und Ernährungskonzept zweckgebunden Mittel beantragt werden. Dieses Budget ist übertragbar auf die kommenden Haushaltsjahre.

17. sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen durch pädagogische Fachkräfte begleitet werden.

18. sicherzustellen, dass alle Schulen ihren Schülerinnen und Schülern den Zugang zu frischem Trinkwasser ganztägig ermöglichen, beispielsweise durch die Bereitstellung von Trinkwasserspendern.

19. sich auf Bundesebene für eine Umsatzsteuerbefreiung für Schulverpflegung einzusetzen.

20. die Lebensmittelüberwachungen der Bezirke zu beauftragen, die Schulkantinen risikoorientiert angekündigt wie unangekündigt zu überprüfen.

Personal

21. die arbeitsrechtlich konformen Möglichkeiten umzusetzen, um pädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe, die im Rahmen von GBS und GTS tätig sind, ganztägig am Standort im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses einzusetzen und hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Erste Ergebnisse sollen im Rahmen des Berichtes zum Schuljahr 2017/2018 berichtet werden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sollen unter Beteiligung der GBS-Vertragskommission die Entwicklung eigenständiger Module geprüft werden.

22. im Rahmen des Haushaltsplanes 2017/2018 in einem ersten Schritt die zusätzlichen Mittel für pädagogische Fachkräfte in der GBS-Betreuung bzw. die Personalmittel für Lehrer- und Erzieherstellenanteile in GTS-Grundschulen auf 1,1 Stellen pro Gruppe mit 23/19 Kindern in der Kernzeit zu verbessern. Die Honorarmittel in GTS-Schulen steigen um 10 Prozent.

23. im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/2020 in einem zweiten Schritt die zusätzlichen Mittel für pädagogische Fachkräfte in der GBS-Betreuung bzw. die Personalmittel für Lehrer- und Erzieherstellenanteile in GTS-Grundschulen auf 1,175 Stellen pro Gruppe zu verbessern. Die Honorarmittel an GTS-Schulen steigen um 7,5 Prozent.

24. im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/2020 im Rahmen des zweiten Verbesserungsschrittes die Personalmittel für Lehrer und Erzieherstellenanteile in GTS-Stadtteilschulen für die Klassen 5 und 6 auf 1,1 Stellen zu verbessern. Die Honorarmittel steigen um 10 Prozent.

25. die bestehende Kooperationspauschale zu 50 Prozent (12.500 Euro) laut Landesrahmenvertrag auch für GTS-Grundschulen zur Verfügung zu stellen.

26. sich auf Bundesebene für eine Anpassung des Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG) einzusetzen, das zusätzliche, unterrichts-begleitende Tätigkeiten der bei einem Jugendhilfeträger angestellten pädagogischen Fachkräfte im Rahmen des Ganztags ermöglicht.

27. sicherzustellen, dass Kinder im Vor- und Nachmittag entsprechend ihrem tatsächlichen Betreuungs- und Förderbedarf Förderung erhalten.

28. über die Fortschritte bei diesem mehrjährigen Verbesserungsprozess jährlich zum Schuljahresbeginn auf Basis von Fortschrittsberichten des Senats der Bürgerschaft zu berichten und insgesamt eine breite Beteiligung der Bürgerschaft, der Träger und Verbände, des Landeselternausschusses und der Elternkammer bei diesem Verbesserungsprozess sicherzustellen. Rechtzeitig zum Schuljahr 2017/2018 hat der Senat den ersten Fortschrittsbericht der Bürgerschaft vorzulegen.

 

II. Die Bürgerschaft beschließt,

aus Mitteln der Drs. 21/4472 einen Sonderfonds Guter Ganztag aufzulegen, der mit 25 Millionen Euro ausgestattet wird und auf die folgenden Haushaltsjahre übertragbar ist. Aus diesem Fonds sollen zu gleichen Teilen Maßnahmen gemäß Ziffer 3b) und Ziffer 16 finanziert werden, konkret sowohl konsumtive als auch investive Ausgaben. Die entsprechende formelle Änderung des Haushaltsplanes 2015/2016 zur haushaltsrechtlichen Umsetzung dieses Petitums wird im Rahmen der Beschlussfassung der Bürgerschaft zu Drs. 21/4472 vollzogen. Ab dem Haushaltsplan 2021/2022 ist der Sonderfonds Guter Ganztag in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro jährlich auszustatten und fortzuschreiben.

 

III. Die Bürgerschaft beschließt folgendes Gesetz:

Zweiundzwanzigstes Gesetz

zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes

Vom …

Das Hamburgische Schulgesetz vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 19. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 121), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird im Zweiten Abschnitt hinter dem Eintrag zu § 56 folgender Eintrag eingefügt: „§ 56a Ganztagsausschuss“.

2. Im Zweiten Abschnitt wird hinter § 56 folgender § 56a eingefügt:

㤠56a

Ganztagsausschuss

(1) Zur Planung, Umsetzung und Begleitung der ganztägigen Bildung und Betreuung gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 setzt die Schulkonferenz der jeweiligen Schule einen Ganztagsausschuss ein, der paritätisch aus der Schulleitung, den vom Elternrat und an GBS-Schulen, die mit einem Träger der Jugendhilfe kooperieren, den vom Elternausschuss im Sinne von § 24 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes entsandten Sorgeberechtigten, den Mitgliedern der Lehrerkonferenz, gegebenenfalls den Mitgliedern des Schülerrats sowie an GBS-Schulen, die mit einem Träger der Jugendhilfe kooperieren, den Vertreterinnen oder Vertretern des Trägers der Jugendhilfe besteht. Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses wird durch die Schul-konferenz bestimmt. § 55 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gilt entsprechend. Bei der Vertretung des Elternrats ist dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere Eltern im Ganztagsausschuss vertreten sind, deren Kinder auch am Ganztagsangebot teilnehmen. Der Ausschuss soll mindestens viermal jährlich zusammentreten und tagt schulöffentlich.

 

(2) Der Ganztagsausschuss berät über alle wichtigen Fragen der ganztägigen Bildung und Betreuung und ist vor Entscheidungen der Schulkonferenz zu Fragen der ganztägigen Bildung und Betreuung zu hören. Die Schulleitung und bei entsprechender Beteiligung die Leitung des jeweiligen Trägers der Jugendhilfe unterrichten den Ganztagsausschuss über grundlegende Entwicklungen der ganztägigen Bildung und Betreuung in der jeweiligen Schule. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht, Tagesordnungspunkte anzumelden. Der Ganztagsausschuss kann Empfehlungen oder Beschlussvorschläge entsprechend § 52 Absatz 2 Satz 2 an die Schulkonferenz richten. Vertreterinnen und Vertretern des Ganztags-ausschusses ist Gelegenheit zu geben, die Empfehlung oder den Vorschlag in der Schulkonferenz zu erläutern. Die Ablehnung oder Abänderung der Empfehlung oder des Vorschlags des Ganztagsausschusses muss die Schulkonferenz gegenüber dem Ganztagsausschuss begründen.“

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion