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zur Drs. 21/4692 Quartiers- und Stadtteilbeiräte langfristig sichern und stärken!

Dienstag, 14.06.2016

Die Stadtteil- und Quartiersentwicklung ist vordringliche Aufgabe der Bezirksversammlungen und der diversen Regionalausschüsse. In engem Kontakt zwischen den Mitgliedern der sieben Bezirksversammlungen, beigewählten Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort werden die Entwicklungen in den Stadtteilen beraten und vorangebracht.

Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Einrichtung von Sanierungsgebieten und Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung auch diverse Stadtteil- und Quartiersbeiräte eingerichtet worden. Ziel der Sanierungs- und Fördergebiete war und ist es, durch ein breites Maßnahmenpaket und die Aktivierung örtlicher Akteurinnen und Akteure vorhandene städtebauliche und soziale Defizite zu beseitigen und so die Lebenslagen sowie Perspektiven der Bewohnerinnen und Bewohner nachhaltig zu verbessern.

Gerade bei der Aktivierung und Vernetzung örtlicher Akteurinnen und Akteure als auch als Impulsgeber haben die eingerichteten, sehr unterschiedlichen Stadtteil- und Quartiersbeiräte eine wichtige Rolle gespielt und zum Erfolg der Stadtteil- und Quartiersentwicklung beigetragen. Insgesamt konnten mit den Sanierungsgebieten und den Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang realisiert werden. Gleichwohl war aber allen jeweils Beteiligten von Anfang an klar, dass die Einrichtung dieser städtebaulichen Fördergebiete und damit die finanzielle Unterstützung zeitlich begrenzt war und ist. Im Zuge der so genannten Nachsorge sollten daher nach Auslaufen der Förderung selbsttragende Konzepte für die Gebiete entwickelt werden. Dieses ist aber vielerorts unterblieben, so dass sich die Frage nach dem Fortbestand der Stadtteil- und Quartiersbeiräte stellte.

Aus Sicht der Fraktionen von SPD und Grünen erfüllen die bestehenden Stadtteil- und Quartiersbeiräte weiterhin eine äußerst wichtige Funktion. Beide Fraktionen halten es daher für folgerichtig, dass sich die Hamburgische Bürgerschaft Ende der letzten Wahlperiode dafür ausgesprochen hat, durch eine deutliche Aufstockung des bezirklichen Quartiersfonds die Arbeit der bestehenden Beiräte finanziell abzusichern. Dieses ist erfolgreich und beirats- bzw. bezirksspezifisch gelungen und hat sich somit bewährt. Die Arbeit aller Beiräte konnte fortgesetzt und die Anbindung an die bezirkliche Verwaltung sichergestellt werden.

Die bestehenden Stadtteil- und Quartiersbeiräte sind eine wichtige Konstante in ihren Gebieten. Viele der Beteiligten engagieren sich hierbei über viele Jahre für ihr Quartier. Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich aber immer mehr Bürgerinnen und Bürger nicht über viele Jahre hinweg, sondern eher projektorientiert engagieren wollen. Daher wollen SPD- und Grünen-Fraktion die projektbezogene Bürgerbeteiligung weiter stärken. Hier sind Modelle wie die Stadtwerkstatt sowie die geplante Ausweitung der Beteiligungsmittel im Zusammenhang mit dem Wohnungsneubau wichtige Maßnahmen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Hamburgische Bürgerschaft erkennt die wichtige Arbeit der bestehenden Stadtteil- und Quartiersbeiräte an und spricht sich für eine langfristige finanzielle Förderung der Beiräte aus. Diese sollte sich an dem heutige Mittelumfang orientieren

2. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Beiratsstrukturen und örtlicher Gegebenheiten sollte die Unterstützung weiterhin durch die einzelnen Bezirke erfolgen.

3. Die Finanzierung sollte insbesondere über den bezirklichen Quartiersfonds erfolgen. Da dieser mindestens verstetigt wird, besteht auch eine längerfristige Förderperspektive.

 

Der Senat wird zudem ersucht,

1. der Bedeutung der bestehenden Beiräte dahingehend Rechnung zu tragen, dass sie im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes und im Bezirksverwaltungsgesetz eine offizielle Erwähnung finden;

2. zu prüfen, inwieweit die aus RISE-Maßnahmen hervorgegangenen Stadtteilbeiräte im Rahmen von Bebauungsplanverfahren stellungnahmeberechtigt in die Verschickung der Träger öffentlicher Belange einbezogen werden können;

3. beim Aufbau von Beteiligungsformen im Rahmen des Wohnungsbaus für Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen zunächst an den vorhandenen Beiratsstrukturen anzusetzen und mit diesen abzustimmen, wie sie für die erweiterten Aufgaben gestärkt werden können;

4. der Bürgerschaft im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2017/18 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion