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zur Drucksache 21/2366 Fahrradstraßen Harvestehuder Weg und Außenalster - Wir sorgen für die Sicherheit von Rad- und Fußverkehr

Mittwoch, 09.12.2015

Die Radwege entlang der Außenalster sind die am stärksten genutzten Radverkehrsstrecken in ganz Hamburg. 2014 beschloss der Senat das Alsterachsenkonzept und dort, wo bereits heute mehr Fahrräder als Autos unterwegs sind, Fahrradstraßen einzurichten. In Fahrradstraßen ist anderer Fahrzeugverkehr nur ausnahmsweise erlaubt, was durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren und müssen auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist ausdrücklich erlaubt.

Durch die Verlagerung des Radverkehrs in Fahrradstraßen von den Nebenflächen auf die Fahrbahn werden Nutzungskonflikte und Gefährdungssituationen mit dem Fußverkehr minimiert. Denn auch für Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Außenalster einer der attraktivsten Orte Hamburgs und daher sehr stark frequentiert.

Nach umfangreicher Bürgerbeteiligung begann der Bau der Pilotstrecke für die Alsterfahrradachsen entlang des Harvestehuder Wegs im Oktober 2014. Im Dezember 2014 wurde die Fahrradstraße auf einer Länge von rund 1.250 Metern eröffnet. Vereinbart wurde auch, ein Monitoring und eine Evaluation der Maßnahmen durch ein Ingenieurbüro durchzuführen. Ziel war es, die Erfahrungen des ersten Bauabschnitts in die Planungen der übrigen Fahrradstraßen einzubeziehen.

Am 02.10.2015 wurden die Ergebnisse dieser Evaluierung der Öffentlichkeit vorgestellt. U.a. sollten demzufolge die Parkplätze neu angeordnet und auf die unbefestigten Nebenflächen verlegt werden. Zur Erleichterung der Einfahrt in die Fahrradstraße sollen neue Aufleitungen gebaut werden. Eine Aufleitung soll im Süden am US-Konsulat eingerichtet werden. Verbunden mit dieser Maßnahme ist die geplante Errichtung einer Tempo 30-Zone von dort (also nördlich des US-Generalkonsulats) bis zur Straße Fontenay. In diesem Streckenabschnitt des Alsterufers wird auch das Radfahren in der Einbahnstraße in Gegenrichtung zugelassen. Für die Dauer der Arbeiten für den Hotelbau soll südlich der Alten Rabenstraße aus Sicherheitsgründen Tempo 30 angeordnet werden. Diese kleinen Änderungen attraktivieren die Nutzung der Fahrbahn für Rad Fahrende bereits heute.

Um mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen, wird an den Stellen, an denen der Fußweg unmittelbar an den Radweg grenzt, der Fußweg verbreitert und schließt dann auch den Bereich des ehemaligen Radweges ein. Die Evaluation zeigt nämlich, dass es in diesem Abschnitt besonders oft zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr kommt. Denn sowohl Fuß- als auch Radweg sind dort besonders schmal – die Anzahl der Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden ist aber genauso hoch wie in den übrigen Abschnitten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind also keine ideologische Verkehrspolitik, sondern erhöhen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und schaffen mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten daran anschließend zügig die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Verlängerung der Fahrradstraße bis zum US-Konsulat umgesetzt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird gebeten,

die Fahrradstraße entlang des westlichen Ufers der Außenalster zügig weiter zu planen und ggf. auch abschnittweise umzusetzen. Dabei sind insbesondere auch die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wegeverbindungen der Grünanlage zur Naherholung, aber auch die Rasenflächen selbst nutzen, zu beachten und die Ergebnisse der Evaluation der Pilotstrecke entlang des Harvestehuder Weges zu berücksichtigen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion