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Zuschuss an die Hamburger Symphoniker e.V. zur Entschuldung und Zukunftssicherung des Orchesters

Donnerstag, 05.12.2013

zu Drs. 20/10069

(Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 20/9097)

 

Mit der zweiten Entschuldung der Symphoniker nach 2008 und den für die kommenden Jahre geplanten zusätzlichen Zuwendungen zu der derzeitigen jährlichen Zuwendung von 4.870.000 Euro eröffnen Senat und Bürgerschaft dem Orchester eine Zukunftsperspektive. Diese erneute Chance zu nutzen, ist jetzt Aufgabe der Symphoniker.

Die Befragung der Vertreter des Vereins Hamburger Symphoniker e.V. im Haushaltsausschuss hat verdeutlicht, dass sich zwar alle Verantwortlichen bemühen wollen, die Symphoniker künftig auch wirtschaftlich erfolgreich aufzustellen, dass es dazu aber noch erheblicher und nachhaltiger Anstrengungen bedarf. Während in der Intendanz die Einsicht, selbst Fehler in der Wirtschaftsführung und im Umgang mit der zuwendungsgebenden Behörde begangen zu haben, offenbar nur zögerlich Raum greift, konnte der Vorstandsvertreter mit seinem Vortrag die Grundlage für neues Vertrauen legen.

Gleichwohl verlangen die bisherigen Erfahrungen mit dem Zuwendungsempfänger nach einer engeren Betreuung durch die zuständige Behörde, für die das vorgesehene monatliche Controlling eine Basis bildet. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Kulturbehörde, bei diesem wie auch bei anderen Zuwendungsempfängern konkrete Konsequenzen aus anhaltenden Abweichungen von vereinbarten Zielen und Leistungen zu ziehen und bei Bedarf auf ein Umsteuern hinzuwirken, bevor eine Insolvenz droht. Denn es ist nicht Aufgabe der Stadt, durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel eine Insolvenz von Zuwendungsempfängern abzuwenden oder Fehlplanungen nachträglich mit zusätzlichen Mitteln zu kompensieren. Daher ist es jetzt erforderlich, dass auch die Bürgerschaft die wirtschaftliche Entwicklung der Symphoniker weiter begleitet und überprüft, ob die die erneute Entschuldung rechtfertigende Planung der Symphoniker auch trägt. Daher ist die Bürgerschaft in den kommenden Jahren über die jeweiligen Jahresabschlüsse des Vereins zu informieren, damit sie dann auf Basis dieser sowie der abgerechneten Wirtschaftspläne bewerten kann, ob die Symphoniker die neue Chance nutzen, und entscheiden kann, ob die Auszahlung weiterer Mittel gerechtfertigt und haushaltsrechtlich verantwortbar ist. Während die für die konkrete Entschuldung notwendigen 1,31 Mio. Euro jetzt vollständig bereitgestellt werden müssen, um vom Verein die Insolvenz abzuwenden und eine positive Fortführungsprognose zu erreichen, sollen die Mittel in Höhe von 390.000 Euro, die für den Ausgleich der geplanten Ergebnisse der nächsten Jahre vorgesehen sind, daher gem. § 22 LHO gesperrt und gegebenenfalls sukzessive durch Bürgerschaftsbeschluss gem. § 36 LHO freigegeben werden.

Die Bürgerschaft möge daher folgenden Beschluss fassen und das Petitum des Ausschussberichts wie folgt ändern:

 

1. Die Bürgerschaft erwartet,

a) mit Blick auf den von ihr beschlossenen Haushaltsplan, dass der Hamburger Symphoniker e. V. konsequent alle notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen ergreift.

 

b) dass die Kulturbehörde ein enges auf Ziel- und Leistungsvereinbarungen basierendes Zuwendungscontrolling gegenüber allen Zuwendungsempfängern, die Zuwendungen von 50.000 Euro und mehr erhalten, sicherstellt, welches geeignet ist Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, um gemeinsam mit den Zuwendungsempfängern gegensteuern zu können.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt,

a) im Haushaltsplan 2013/2014 wird für das Haushaltsjahr 2013 der Titel 03.3.3920.686.12 „Zuschuss an die Hamburger Symphoniker e.V.“ von 4.870.000 Euro um 1.700.000 Euro auf 6.570.000 Euro erhöht,

 

b) zur Deckung dieses Mehrbedarfs wird der Titel 09.2.9890.971.21 „Allgemeine zentrale Reserve“ um 1.700.000 Euro herabgesetzt,

 

c) von den o.g. Mitteln werden gem. § 22 LHO 390.000 Euro gesperrt.

 

3. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, der Bürgerschaft jeweils im Herbst eines Jahres auf Basis des Jahresabschlusses des Vereins über den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten und gegebenenfalls gem. § 36 LHO die Freigabe der für den jeweiligen Ergebnisausgleich notwendigen Teilbeträge der gesperrten Mittel für eine bedingt rückzahlbare Zuwendung durch die Bürgerschaft zu beantragen.