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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Digitalisierung des BAföG – Beantragung und Bearbeitung einfacher und schneller machen

Mittwoch, 02.06.2021

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine Form der staatlichen Studienfinanzierung. Sie eröffnet jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Situation mit einem staatlichen Darlehen die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung. Gerade für Studierende, die auf BAföG-Förderungen angewiesen sind, stellt es eine unerlässliche Finanzierungsgrundlage dar. In der 21. Sozialerhebung des Studierendenwerks Hamburg gaben 82 Prozent aller Hamburger BAföG-Empfänger*innen an, ohne diesen Finanzierungsbestandteil nicht studieren zu können.

Die COVID-19-Pandemie hat die finanzielle Situation für viele Studierende noch einmal verschärft, da beispielsweise Einkommen aus Nebenjobs weggefallen sind oder sie von ihren Eltern nicht mehr im gleichen Maße unterstützt werden können wie bisher. In dieser für viele Studierende schwierigen Situation hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig die finanzielle Absicherung über das BAföG ist. Gleichzeitig hat die Pandemie aber auch noch einmal verdeutlicht, dass die derzeit häufig sehr lange durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines BAföG-Antrags die schnelle Gewährung von Hilfe an bedürftige Studierende verhindert.

Ein wesentlicher Grund für die langen Bearbeitungszeiten ist der bislang geringe Digitalisierungsgrad des BAföG-Antragsverfahrens. Zwar können in Hamburg bereits seit 2012 BAföG-Anträge onlinebasiert gestellt und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Dieses rein digitale Antragsverfahren verlangt seitens der Studierenden allerdings eine eID und wird derzeit nur zu einem sehr geringen Anteil wahrgenommen (2019 unter einem Prozent). Ohne eID gestellte Online-Anträge müssen – genau wie die rein schriftlichen Anträge – dem Förderungsamt in Papierform zugesandt werden. Auf Seiten des Studierendenwerks Hamburg müssen die Antragsdaten dann manuell in die Datenbank eingepflegt werden. Anforderungsschreiben und Bescheide werden wiederum in Papierform versandt – die Archivierung erfolgt ebenfalls in einer Papier-Akte.

Eine Vereinfachung des Online-Antrags sowie eine datenschutzkonforme Digitalisierung der BAföG-Bearbeitung – also ein digitaler, medienbruchfreier Prozess der sog. BAföG-Fachanwendung – würden das BAföG-Verfahren deutlich beschleunigen. Hiervon würden BAföG-berechtigte Studierende direkt profitieren, da sie ihre Schreiben und Bescheide deutlich schneller erhalten könnten.

Im Oktober 2020 wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes im Pilotverfahren ein neuer digitaler Antragsassistent „BAföG digital“ zur Beantragung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingeführt. Bisher lief der Antragsassistent zunächst in den Bundesländern Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Nun wird er sukzessive in jedem Bundesland verfügbar gemacht und die bislang verwendeten – je nach Bundesland unterschiedlichen – digitalen Antragsangebote werden abgelöst (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/bafoeg-digital.html). Im Mai 2021 wurde der Antragsassistent „BAföG digital“ für Hamburg aufgelegt und kann nun von Studierenden zur Antragstellung genutzt werden. Bis 2022 kommt der Bund für die dabei entstehenden Kosten auf. Ab 2023 liegt der Antragsassistent in der finanziellen Verantwortung der Länder.

Vor dem Hintergrund, dass es für Studierende existenziell notwendig ist, dass zügig über ihre beantragte Sozialleistung – das BAföG – entschieden werden kann, muss sichergestellt werden, dass die Erleichterungen bei der Antragstellung über den Antragsassistenten den Studierenden in Hamburg dauerhaft auch nach Ende der finanziellen Unterstützung durch den Bund im Jahr 2022 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist es ebenso wichtig, dass neben der digitalen Antragstellung der Studierenden auch landesseitig Maßnahmen zur Digitalisierung der verwaltungsinternen Vorgänge und verwaltungsorganisatorischen Abläufe ergriffen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die digital erhobenen Daten auch medienbruchfrei vom BAföG-Amt weiter bearbeitet werden können, um dann die Anträge schneller zu bescheiden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. dafür Sorge zu tragen, dass der im Mai 2021 neu aufgelegte Antragsassistent „BAföG digital“ ab 2023 im Angebot des Studierendwerks dauerhaft zur Verfügung steht,

2. bis Ende 2022 die technischen Anforderungen des neuen digitalen BAföG-Antragsverfahrens „BAföG digital“ landesseitig basierend auf den vorab gemachten Anwendungserfahrungen technisch weiter zu entwickeln und anzupassen und dabei dafür Sorge zu tragen, dass die BAföG-Fachanwendung medienbruchfrei gestellt wird, damit die BAföG-Ämter die Daten der Antragstellenden zügiger und datenschutzkonform verarbeiten können,

3. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der länderübergreifende Austausch von e-Akten datenschutzkonform ermöglicht wird,

4. die Einführung von e-Akten beziehungsweise eines e-Archivs zur Dokumentation und Archivierung der BAföG-Anträge landesseitig datenschutzkonform voranzutreiben,

5. sich auf Bundesebene für ein datensparsameres und vereinfachtes BAföG-Antragsverfahren einzusetzen,

6. Antragssteller*innen fürs BAföG immer ein Verfahren anzubieten, für das keine technischen Endgeräte benötigt werden,

7. der Bürgerschaft bis zum 30.04.2022 zu berichten.

 

 

sowie
  • Miriam Block
  • Maryam Blumenthal
  • Sina Demirhan René Gögge
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion