Zum Hauptinhalt springen

Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Düngeverordnung – Gewässerschutz stärken, Nitrat-Einträge stärker kontrollieren und Ursachen erforschen

Mittwoch, 07.04.2021

Die neue Düngeverordnung des Bundes und die damit einhergehende neue Landesdüngeverordnung (DüngeVO) gilt auch in Hamburg seit dem 01.01.2021. Die damit verbundene Neuausweisung der nitratgefährdeten Gebiete (rote Gebiete) führt dazu, dass seit diesem Jahr in Deutschland rund 50 Prozent weniger rote Gebiete ausgewiesen werden. Auch in Hamburg wurden durch die Einführung der Binnendifferenzierung jede der 165 Grundwassermessstellen einzeln bewertet. Das Ergebnis zeigt, dass nach der aktuellen DüngeVO nur noch 3 Grundwassermessstellen in Hamburg als rot eingestuft sind, was etwa 78 Hektar Fläche entspricht.

Die wirksame Kontrolle des Düngerechts auf allen landwirtschaftlichen Flächen ist eine der zentralen Regelungsinhalte der neuen überarbeiteten DüngeVO des Bundes zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Sie ist Voraussetzung für die Akzeptanz der DüngeVO des Bundes durch die EU. Die Möglichkeit von Strafzahlungen seitens der EU steht weiter im Raum, wenn keine wirksame Umsetzung der jetzt geltenden neuen Düngeverordnung erfolgt. Dafür ist eine Meldepflicht zur elektronischen Meldung der Düngebedarfsermittlung und Dokumentation der tatsächlich erfolgten Düngemaßnahmen einzuführen. Zum Nachweis der Wirksamkeit der neuen Vorgaben und für die jährliche Berichterstattung an die EU-Kommission ist der Aufbau eines repräsentativen und aussagekräftigen Wirkungsmonitorings erforderlich.

Nach der EU-Nitratrichtlinie muss in naher Zukunft die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der EU-Meeresstrategierichtlinie, EU-NERC Richtlinie (Ammoniak) und der nationalen Biodiversitätsstrategie erfolgen. Eine verbesserte Ursachenforschung über die neue DüngeVO hinaus ermöglicht es, künftig erforderliche Anpassungen der DüngeVO in den kommenden Jahren kongruent zu den Zielen der oben genannten EU- sowie nationalen Strategien und Richtlinien zu gestalten und diese Herausforderungen schon jetzt mitzudenken.

Die DüngeVO regelt die Bilanz der Emissionen von ausgebrachten Nährstoffen und definiert rote Gebiete anhand der Bilanz von Immissionen in den Grundwasserkörper. Der enge Zusammenhang von ausgebrachten Düngemitteln und Zustandskontrolle von Grundwasser verdeutlicht nochmals den notwendigen Gesamtblick auf Land- und Wasserwirtschaft, also hier auch auf DüngeVO und EG-WRRL. In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, dass ein Gesamtblick auf die Grundwasserkörper über die Stadtgrenzen hinaus notwendig im Sinne des Verursacherprinzips ist und die Bedeutung des Eintrags aus den Umlandgemeinden auf die Hamburger Grundwasserkörper berücksichtigt werden sollte. Insbesondere der Grundwasserkörper EL13, der als nitratbelastet ausgewiesen ist, liegt überwiegend auf Flächen von Schleswig-Holstein, wobei er auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt ist. Hier muss sowohl die Kontrolle als auch ein Austausch mit zuständigen Behörden der anderen Bundesländer in der Umsetzung der Maßnahmen der EG-WRRL gewährleistet werden, um der Schutzbedürftigkeit der Gewässer adäquat Rechnung tragen zu können.

Nitrat-Einträge werden bisher vor allem der Landwirtschaft zugeordnet (vgl. Drs. 21/18512), daher sollten in einer Stadt wie Hamburg Verursacherprinzip und Kontrollen konsequent verfolgt werden, auch im Hinblick auf andere ursächliche Quellen.

Eine Sicherstellung des ressourcenschonenden Einsatzes von Pflanzennährstoffen durch Ursachenforschung in Kombination mit entsprechenden Kontrollen, trägt zum dringenden Gewässerschutz und damit verbundenen Schutz von Grund- und Trinkwasser als höchstes Gut und elementarer Lebensgrundlage bei.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. ein Wirkungsmonitoring mit effektiven Kontrollen zur Umsetzung des Düngerechts, einschließlich einer Beratung bei der fachlichen Praxis und Monitoring durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sicherzustellen;

2. im Zuge der Kontrollen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft landwirtschaftliche Verursacher*innen zu identifizieren und auf die gute landwirtschaftliche Praxis hinzuwirken;

3. sicherzustellen, dass Hamburg den erhöhten Anforderungen des Gewässerschutzes gerecht wird, indem nicht nur rote Gebiete ausgewiesen werden, sondern damit einhergehend mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung und der damit geregelten Meldepflicht Ursachenforschung durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft auch über die landwirtschaftlichen Betriebe hinaus betrieben wird;

4. den Austausch mit den benachbarten Ländern mit dem Ziel fortzuführen, Nitrat-Einträge in die gemeinsamen Grundwasserkörper durch in der EG- Wasserrahmenrichtlinie aufgeführte, geeignete Maßnahmen zu senken;

5. der Bürgerschaft einen Sachstandsbericht zum 01.04.2022 vorzulegen.

 

 

sowie
  • Andrea Nunne
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Sina Imhof
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Müller
  • Lisa Maria Otte
  • Miriam Putz
  • Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion