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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Akademisierung von Gesundheitsberufen langfristig und nachhaltig mit Bundesmitteln unterstützen

Donnerstag, 20.05.2021

Bereits heute gibt es in Deutschland einen Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheitsberufe, der sich zukünftig noch verschärfen könnte. Beispielsweise der demografische Wandel, die zunehmende Digitalisierung auch im Gesundheitssektor und unter anderem auch deswegen steigende fachliche Anforderungen an das Personal sind dafür mitursächlich. Um hierauf zu reagieren, wurde unter anderem im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu zu ordnen und zu stärken. Für Hebammen, Pflegepersonal und Psychotherapeut*innen wurden inzwischen die Berufsausbildungsgesetze so angepasst, dass einerseits die Möglichkeit geschaffen wurde, die Berufsqualifikation durch ein Studium zu erwerben und dass andererseits im Fall der Psychotherapeut*innen zukünftig die Ausbildungsdauer deutlich kürzer und auch weniger kostenintensiv ist. Insbesondere für Therapieberufe wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie ist absehbar, dass die Berufsausbildung zukünftig im Wege eines Studiums erfolgen wird, wie es unter anderem auch von den entsprechenden Berufsverbänden eingefordert und seit 2012 auch vom Wissenschaftsrat empfohlen wird. Im März 2020 einigten sich das Bundesministerium für Gesundheit und die Länder auf ein erstes gemeinsames Eckpunktepapier, in dem weitere Schritte unter anderem hin zur Akademisierung weiterer Gesundheitsberufe wie denen der Therapieberufe skizziert sind und das nun auch als Grundlage für Diskussionen beispielsweise mit den betroffenen Berufsverbänden dient.

Insgesamt soll die Akademisierung der Gesundheitsberufe die jeweiligen Berufe attraktiver machen und damit langfristig auch dabei helfen, dem drohenden Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheitsberufe entgegenzuwirken.

In Hamburg selbst ist es seit 2019 gelungen, einen dualen Studiengang Hebammenwissenschaften einzuführen, der seit dem Wintersemester 2020/21 gemeinsam von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften und dem Universitätsklinikum Eppendorf angeboten wird (Drs.21/12902, Drs. 21/19410). Ebenso wurde in Umsetzung des Gesetzes über die Pflegeberufe der Bachelorstudiengang Pflege an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften reformiert (Drs. 21/18575). Zudem bietet die Hochschule für Angewandte Wissenschaften seit dem Wintersemester 2020/21 den Master in Pflegewissenschaften als konsekutiven Studiengang an. In Umsetzung der Reform des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten bietet die Universität Hamburg zudem seit dem Wintersemester 2020/2021 erstmals den reformierten polyvalenten Bachelorstudiengang Psychotherapie an, der den Weg in die kürzere Ausbildung in der Psychotherapie ebnet.

Um auch die Attraktivität für die Berufe Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu steigern, hat der Senat bereits im Februar 2019 deren Schulgeldfreiheit und die dafür notwendige Gegenfinanzierung beschlossen (Drs. 21/16306).

Die bereits erfolgte Akademisierung beispielsweise der Hebammenausbildung ist mit teils hohen Kosten verbunden, die durch die dauerhafte Einrichtung der entsprechenden Studiengänge an den Hochschulen entstehen. So betragen die Kosten nur für den dualen Studiengang Hebammenwissenschaft jährlich deutlich mehr als drei Millionen Euro.

Ebenso soll mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ das Medizinstudium modernisiert werden. Die angedachten Änderungen der Studienstruktur und der Ausbildungsinhalte werden mit erheblichen Mehrkosten einhergehen.

Für die Hochschulen und deren Finanzierung sind im Bund-Länder-Gefüge in der Regel die Länder zuständig, die auch dann die Kosten für die Einrichtung von Studiengängen tragen, wenn die Änderungen auf das Tätigwerden des Bundesgesetzgebers zurückzuführen ist wie im Fall der Gesundheitsberufe, deren einheitlicher Ausbildungsrahmen jeweils in Bundesgesetzen geregelt ist.

Unter anderem die Hochschulrektorenkonferenz aber auch einzelne Bundesländer haben immer wieder auf die hohen Folgekosten verwiesen, die mit einer Akademisierung der Gesundheitsberufe verbunden sind. Im Zuge der Beschlussfassung zur Akademisierung der Hebammenausbildung im Bundesrat setzten sich daher auch die Bundesländer und damit auch die Freie und Hansestadt Hamburg dafür ein, dass die Kosten der Akademisierung nicht allein von den Bundesländern zu tragen sind. Im eigens deswegen angerufenen Vermittlungsausschusses konnte sich diese Position schließlich nicht durchsetzen, sodass der Bund derzeit die von ihm initiierte Akademisierung der Gesundheitsberufe finanziell nicht unterstützt.

Mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Bewältigung des Fachkräftemangels, die herausgehobene Bedeutung von Gesundheitsberufen in einer immer älter werdenden Gesellschaft, aber auch um eine vergleichbare Qualität der Studiengänge in den einzelnen Bundesländern zumindest finanziell abzusichern, ist es geboten, dass der Bund nicht nur notwendige Verbesserungen an den Berufsausbildungsgesetzen für die Gesundheitsberufe auf den Weg bringt, sondern zugleich finanziell für diese bedeutende Aufgabe der Akademisierung der Gesundheitsberufe Verantwortung übernimmt und damit die Länder und ihre Hochschulen bei der Einrichtung der Studiengänge tatkräftig unterstützt. Ein generelles Förderprogramm für die Akademisierung der Gesundheitsberufe und die Reform des Medizinstudiums, das es auch ermöglicht, Studiengänge zu unterstützen, die bereits aufgrund von Gesetzesänderungen eingerichtet oder reformiert wurden, kann hierfür ein sinnvolles Instrument sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. sich im Bundesrat oder auf andere geeignete Weise auf Bundesebene mit Blick auf die bereits jetzt absehbare Akademisierung der Berufe Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie die Reform des Humanmedizinischen Studiums möglichst frühzeitig dafür einzusetzen, dass sich der Bund zumindest teilweise finanziell an der erforderlichen Einrichtung dieser Studiengänge an den Hochschulen in den Bundesländern beteiligt, beispielsweise indem er ein Förderprogramm für die Akademisierung der Gesundheitsberufe einrichtet, das auch dazu genutzt werden kann, Studiengänge finanziell zu unterstützen, die bereits aufgrund von Gesetzesänderungen eingerichtet oder reformiert wurden,

2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Miriam Block
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Sina Demirhan
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion